Gesetz außer Kraft setzen...?

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bob
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Gesetz außer Kraft setzen...?

Beitrag von bob » Di 13. Jan 2004, 01:20

Ich lese immer wieder in Verkaufsangeboten Sätze in der Art von:"....privatverkauf,ohne garantie,und umtausch nach neuem gesetz...."Kann man denn einfach so mittels eines Zusatzes ein Gesetz außer Kraft setzen?Wozu dann das Gesetz?Fragende Grüßebob

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Tripower
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Gesetz außer Kraft setzen...?

Beitrag von Tripower » Di 13. Jan 2004, 01:38

Es gibt sogenanntes "dispositives Recht", welches individualvertraglich abbedungen werden kann. Es ist sozusagen als "Auffangregelung" für die Fälle gedacht, in denen nichts anderes vereinbart wird.Das neue Gewährleistungsrecht konstatiert eine Haftung von 2 Jahren für Mängel bei "Verbrauchsgütern" (hierzu gehören auch Kfz), die bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr begrenzt werden - und zwischen Privatleuten gänzlich ausgeschlossen werden kann.Das bedeutet, solange ein Privatverkäufer beim Verkauf seines gebrauchten Kfz nichts besonderes vereinbart, haftet er nach der gesetzlichen Regelung, mithin 2 Jahre. Er kann die Haftung aber vollständig ausschließen - allerdings nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.Bestes Beispiel für "dispositives Recht" ist die Erbfolge: Jeder kann ein Testament errichten, in dem er sein Vermögen auf beliebige Personen oder Institutionen verteilt - er muß aber nicht! Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, greift die "gesetzliche Erbfolge", die per Gesetz regelt, wie der Nachlass unter den Hinterbliebenen aufzuteilen ist.Insofern keine Angst: Noch haben wir keine Anarchie! GrußTripower
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oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Di 13. Jan 2004, 17:36

Hallo, eine GEWERBLICHE Institution kann gesetzliche Garantiebestimmungen nicht ausschließen, denn deshalb wurden diese ja ausdrücklich geschaffen. War zumindest lt. BGB so, EU-Recht müsste genau so sein. Gruß. Rolf

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Di 13. Jan 2004, 18:33

Hallo Rolf,auch der gewerbliche Kfz-Händler kann - im gesetzlichen Rahmen - die Gewährleistung einschränken, nämlich bei gebrauchten Autos die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf ein Jahr verkürzen.Aber auch hier bedarf es der ausdrücklichen Einigung zwischen den Parteien auf die Verkürzung, sonst bleibt es auch bei gebrauchten bei 2 Jahren Gewährleistungsfrist.GrußTripower
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fliermann
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Beitrag von fliermann » Mi 14. Jan 2004, 01:26

Hallo, Zitat:Original erstellt von bob:Ich lese immer wieder in Verkaufsangeboten Sätze in der Art von:"....privatverkauf,ohne garantie,und umtausch nach neuem gesetz...."Kann man denn einfach so mittels eines Zusatzes ein Gesetz außer Kraft setzen?Wozu dann das Gesetz?Fragende GrüßebobDer Satz, denn auch so viele superschlaue Ebayer verwenden ist Quatsch, denn niemand ist gezwungen GARANTIE zu geben. GARANTIE wird oft in einen Topf mit der Sachmangelhaftung (GEWÄHRLEISTUNG) geworfen. Gewährleistung heißt, Ihr haftet für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.Wie schon erwähnt, die Gewährleistung kann der Privatmann ausschließen, der Gewerbetreibende nur reduzieren (auf 1 Jahr). Ausschließen kann sie der Gewerbetreibende nur, wenn er wieder an einen Gewerbetreibenden verkauft. Darum verkaufen jetzt Kfz-Händler ältere Autos auch nur noch an Wiederverkäufer.GrußFRANK

challenger
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Beitrag von challenger » Mi 14. Jan 2004, 17:19

Zitat:Original erstellt von fliermann:Hallo, Darum verkaufen jetzt Kfz-Händler ältere Autos auch nur noch an Wiederverkäufer.GrußFRANK...oder die fahrzeuge werden als schrott im kaufvertrag ausgewiesen. ist das rechtlich in ordnung wenn sich der käufer darauf einlässt auch wenn das fahrzeug fahrbereit ist?

fliermann
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Beitrag von fliermann » Mi 14. Jan 2004, 17:28

Hallo,wenn ein Händler ein Auto als Schrott verkauft, obwohl das Fahrzeug keiner ist, ist das ein unzulässiger Gewährleistungsausschluß. Mängel müssen detailiert aufgeführt werden.Darum ist es völlig sinnlos, zu schreiben: "technisch i.O., TÜV neu, Verkauf als Schrott- oder Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung" oder so ähnlich, wie es manche Schlauberger z.B. bei ebay tun.GrußFRANK

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Beitrag von arondeman » Mi 14. Jan 2004, 17:36

@fliermann:Und wenn sich Käufer und Verkäufer völlig einig sind, dass der Käufer keine Garantie, Gewährleistung (oder was auch immer an entsprechender Absicherung) bekom´mt, weil er gar keine haben WILL?Diese Frage deshalb, weil ja genügend Käufer (z.B. von irgendwelchen reparaturbedürftigen Wagen) sich über eben diese Reparaturbedürftigkeit im Klaren sind und ehrlich genug sind, diese auch hinterher nicht in Frage zu stellen (denn zu früheren Zeiten wurde beim "verkauft wie besehen" ja auch nicht jeder Kauf hinterher vom Käufer angefochten ).Kann dann ein (ja zwangsläufig unbeteiligter) Dritter trotzdem noch in die Suppe spucken oder gilt hier "wo kein Kläger, da kein Richter"?Ebenfalls fragende GrüßeStephan

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Mi 14. Jan 2004, 17:54

Hallo Stephan,das ist ein gutes Beispiel für nicht dispositives Recht (im Gegensatz dazu, was Tripower weiter oben erklärt hat). Aus Gründen des Verbraucherschutzes hat der Gesetzgeber sich dazu entschlossen, daß diese gesetzliche Regelung weder durch AGB noch durch individualrechtliche Regelungen (Verträge) ausgeschlossen werden kann. Man sah die Gefahr, daß windige Händler ihren Kunden im Verkaufsgespräch die tollsten Versprechungen zum Thema Gewährleistung machen und nachher im Kleingedruckten etwas ganz anderes steht.Für jeden, der einen gut erhaltenen Alltagswagen oder Youngtimer vor der Verschiffung nach Afrika retten will, ist das natürlich zum verzweifeln. Aber die Lobby der Verbraucherschützer ist eben größer als die der Youngtimer-Fans.Frank

arondeman
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Beitrag von arondeman » Mi 14. Jan 2004, 18:55

Soviel zum Thema "Mündiger Bürger" Doof und unbedarft müsste man sein - irgendein Paragraph wird sich ja garantiert finden, der einen (im übertragenen Sinn) ans Patschehändchen nimmt und durch die Fährnisse des Alltagslebens geleitet, in das man dummerweise hineingeboren wurde ...Es ist in der Tat zum Verzweifeln ... Also denn - auf zum Autokauf ins benachbarte Ausland!! Bye Stephan [Diese Nachricht wurde von arondeman am 14. Januar 2004 editiert.]

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