Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Th. Dinter
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Th. Dinter » Di 30. Dez 2003, 23:24

Hallo,ich habe da oben nicht meine Meinung vertreten, sondern wiedergegeben, was der Herr auf der Zulassungsstelle gesagt hat. Wenn er eben der Meinung ist, daß er H-Kennzeichen in EU-Form mit Altkreis-Kennzeichen nicht verwalten kann, dann ist da wohl schlecht was zu machen. Mein Freund hat vorher angefragt, und ich denke, er hat sich genau überlegt, ob er sich mit dem Mann anlegt. Frei nach dem Motto: Recht haben ist die eine, Recht bekommen die andere Sache.Die vorübergehende Stillegung ist ja etwas ganz anderes und hat mit der "obigen Logik" nichts zu tun: sie ist ja ausdrücklich im Text erwähnt als nicht umzeichnungspflichtig, während die H-Zulassung im Sinne der Zulassungsstelle der "andere Anlaß" ist, also für den Ang. der Behörde schon logisch, daß er für eine neue Zulassung keine altes Kennzeichen ausgeben kann. Nicht meine Logik, aber schlecht dagegen anzukommen.gruß thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

Clipper
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Clipper » Mi 31. Dez 2003, 20:42

Hallo,verstehe die Verwirrung nicht so ganz. Ich kenne mindestens ein halbes Dutzend Altkreiskennzeichen mit H. Von den Besitzern hatte nich ein Einziger das Problem, kein Altkreiskennzeichen mit H zu bekommen. Was wird gemacht? Im schönen alten Pappbrief wird lediglich das Auto umgeschlüsselt. Am Kennzeichen auf der ersten Seite ändert sich nix. Oder hat jemand schon mal ein H hinter dem Kennzeichen im Brief entdeckt? Das H erscheint lediglich im KfZ-Schein. GrußAlexander

Altopelfreak
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Altopelfreak » Mo 5. Jan 2004, 01:37

Hallo Oldie-Freude,na, da hat Beetle007 wohl eine interessante Diskussion ausgelöst! Es es mit diesen Altkreiskennzeichen grundsätzlich alles möglich - oder eben gar nichts! Ich kann mich hier natürlich auch immer nur auf gewisse Erfahrungswerte berufen.So gibt es z.B. zudem vor allem in NRW Kreise, wo ein regelrechter ‚Altkennzeichen-Tourismus' stattgefunden hat, d.h. solche Oldies in Gegenden verkauft wurden, wo es die Altkennzeichen früher nie gab und diese trotzdem am Auto bleiben durften! Die Zusammenlegung der Altkreise zu einem Großkreis machten es möglich.Klar, dass diese Oldies in bestimmten Gegenden dadurch einen gewissen Wertzuwachs erfahren.Demnach könnte Beetle007 sogar dann sein SNH behalten, wenn er heute z.B. in Weinheim wohnen würde, da dies alles im Großkreis Rhein-Neckar liegt. (Mindestens einen solchen Fall gibt es!).Grundsätzlich aber sind die Zulassungsstellen hier zu nichts verpflichtet, im Gegenteil: Die dürfen sogar ein zugelassenes Fahrzeug jederzeit zu sich zitieren und umkennzeichnen! (Ist alles schon vorkekommen).Einen Rechtsanspruch hat man als Fahrzeughalter hier nicht.Ich kann also nur dazu raten, in solchen Fällen mit viel diplomatischem Geschick wegen der Beibehaltung der alten Nummer zu verhandeln. Dabei würde ich vor allem mit dem besonderen heimatgechichtlichen Aspekt der Altkreiskennzeichen argumentieren. Da es meines Wissens hierzu keine gesetzlichen Regelungen und auch keine Erlasse auf Länderebene gibt, hätte keine Zulassungstelle einen Grund, diese Kennzeichen einzuziehen. Auch die Behauptung, der Computer könne die alte Nummer bei der Umschreibung nicht mehr verarbeiten, ist oft nicht wahr! Interessant in diesem Zusammenhang wäre auch, einmal etwas über die Praxis in den neuen Bundesländern zu erfahren, wo viele bei der Wiedervereinigung erst neu eigeführte Kreisbuchstaben (z.B. ESA, ANK, OBG etc.), schon nach kurzer Zeit wieder abgeschafft wurden und ebenso als ‚auslaufend' gelten.In diesem SinneKlaus

Mossi
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Beitrag von Mossi » So 11. Jan 2004, 22:59

zu den "neuen" Kenzzeichen nach der Kreisgebietsreform: in Rostock Land (ehm. ROS , jetzt DBR für Doberan) kommt gar keine Diskussion auf..... die eingemeindeten Anklamer (jetzt OVP) haben einen einzigen fall den ich kenne wo ein Gnadengesuch (unterm Tisch) anerkannt wurde und das Fzg. 1997 trotzdem sein ANK behalten durfte.... ict aber wohl absolute ausnahmezudehm darf man nicht vergessen, das von vornherein klar war, daß die bestehenden Landkreise (noch von früher) nicht lange Bestand haben würden.....[Diese Nachricht wurde von Mossi am 11. Januar 2004 editiert.]

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