Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?
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Vielleicht lags beim neuen H-Kennzeichen daran, dass das alte Kennzeichen schon 8 Stellen verbraucht hatte. Bei H dürfen in der Regel nur 7 Stellen schon belegt sein+1 für H. Ausnahme: zweizeilige Kennzeichen auch 9 Stellen inkl. HGruß Michael
- Th. Dinter
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?
Hallo,@Stephan, lt. Text von Martin Kraut fährt dieser 108er jedenfalls mit nicht gesetzeskonformem Kennzeichen, das ist keine Ermessenssache!!Ein guter Bekannter ist Rechtanwalt, hat einen 170SB mit Kennzeichen HOG...., gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr..., der macht keine H-Abnahme, weil dann sein heilix Blechle weg wäre.Dann ist zur Halterumschreibung noch zu bemerken, daß die o.a. Regelung durchaus für eine Zulassungsstelle die Interpretation zuläßt, daß eine Halterumschreibung ein "anderer Anlaß" ist und also das Kennzeichen des Altkreises eingezogen werden kann....Auf die Art und Weise wird nämlich das Zulassungskataster bereinigt....grußthomas
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Tja, da gibt es viele Unterschiede. Der Kreis Soltau-Fallingbostel vermeldete vor wenigen jaheren, dass man keine alten Kennzeichen mehr im Kreis hätte. Den letzten Fahrzeugbesitzern hätte man die Umkennzeichnung schmackhaft gemacht, indem man ihnen Ummeldung und neue Kennzeichen bezahlt hat. Nun sei die Verwaltung wesentlich vereinfacht im Kreis.Es gibt immer sone und solche
Martin

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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?
Hallo geschätzte Forumsteilnehmer,als ich meinen Käfer 1303 im Jahre 1992 mit Altlandkreiskennzeichen von einem Bekannten erwarb und wir beide im jetzigen "Großlandkreis" leben, gab es bei der Halterumschreibung kein einziges Problem.Ich habe mich aber bis heute nicht getraut, daß Fahrzeug auch nur vorübergehend stillzulegen.Nun wird er 30!In einer älteren Ausgabe der OM oder OP(finde das Heft gerade nicht)war von einem Fahrzeugbesitzer zu lesen, dem bei der Umschlüsselung auf H, wieder das Altkennzeichen, in diesem speziellen Fall RY(für Rheydt) statt MG(Mönchengladbach)ausgegeben wurde.Ich denke, ich werde mich demnächst 'mal eingehend mit meiner Zulassungsstelle unterhalten.Gruß an alle,RS
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Zitat:Original erstellt von Th. Dinter:@Stephan, lt. Text von Martin Kraut fährt dieser 108er jedenfalls mit nicht gesetzeskonformem Kennzeichen, das ist keine Ermessenssache!!Nein, das ist falsch! Der Backnanger Mercedes , ich kenne ihn nicht, aber Gott habe ihn selig, fährt völlig legitim durch die Gegend! Ich würde mir da auch von einem Rechtsanwalt keinen Bären aufbinden lassen.In M.Krauts Text steht überhaupt nichts zu diesem Sachverhalt. Es steht dort lediglich, dass dann, wenn ein neues Kennzeichen vergeben werden muss (auch bei Saison u. H), nur noch das neue Euro-Kennzeichen (Kennzeichen im Sinne von Schild) benutzt werden darf. Vom Wegfall des Altkreis-Kennzeichens (nun aber Kennzeichen nicht im Sinne der Form u. Gestaltung des Schildes, sondern im Sinne der Buchstaben/Zahlenkombination) ist überhaupt nicht die Rede.Ich denke, dass Martins Text einige Unklarheiten provoziert, da dann, wenn von 'Kennzeichen' und 'Kennzeichnung' die Rede ist, nicht genau klar ist ob nun das Schild an sich gemeint ist oder das sogenannte Amtliche Kennzeichen.Ich bezweifle, dass es einen Paragraphen gibt, der sich damit befasst wie man mit Altkreis-(Amtl.)Kennzeichen bei H-Zulassung umgehen soll.Bei zickigen Zulassungsstellen, die einem das amtliche Altkreiskennzeichen wegnehmen wollen, würde ich einfach so argumentieren, dass keiner der Gründe, die die Zuteilung eines neuen Amtl. Kennzeichens nötig machen (und diese Gründe sind wiederum gesetzlich festgelegt), gegeben ist und sich der Sachbearbeiter doch bestimmt nicht der Willkür aussetzen will. Das hier ist nicht der Backnanger Mercedes, sondern ein ebensolcher aus dem Altkreis Dieburg.Zu guter Letzt: Der Link in Martins Beitrag zu der wirklich gut gemachten Seite ist falsch, richtig heißt es www.kennzeichen1.de oder kennzeichen.orgGruß Frank[Diese Nachricht wurde von Frankie am 29. Dezember 2003 editiert.]
- Th. Dinter
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Hallo Frankie,das ist m.E. ganz einfach abzuleiten: für H-Kennzeichen gibt es nur die Euro-Ausgestaltung, die kann es aber für einen erloschenen Landkreis nicht mehr geben. Denn für eine Regelung ist ja der Tag des Inkrafttretens maßgebend. Da zur Einführung des EU-Zeichens der Altkreis nicht bestand, kann dafür ein solches Kennzeichen nicht ausgegeben werden!!Entbehrt nicht einer gewissen Logik, oder??Jedenfalls wird man bei solch einer Argumentation der Zulassungsstelle kein solches Schild bekommen, das war genau die Situation bei dem oben zitierten RA.Und ich sehe da keine rechtliche Möglichkeit.grußthomas
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@Thomas Dinter:So ganz muss Dein Gedankengang nicht stimmen, wenn man spitzfindigerweise mal wie folgt zu Ende argumentiert:Seit es die Altkreise nicht mehr gibt, kam es doch immer wieder vor, dass Fahrzeuge aus eben diesen Altkreisen über den Winter stillgelegt wurden. Das alte Schild wurde deswegen durchaus nicht eingezogen (und man sollte deswegen auch keine schlafenden Hunde wecken, oder??). Was machte man dann also bei der Wiederzulassung? Man brachte eine Zulassungsplakette des neuen Kreises an. Denn bei diesem neuen Kreis, in dem der Altkreis aufging, wird doch auch die Akte eben dieses Fahrzeugs verwaltet.Warum sollte man also nicht irgendwann für eben dieses Fahrzeug beim jetzt zuständigen "neuen" Kreis ein H-Kennzeichen in Euroversion ausgeben? Was vor dem Trennstrich steht, ist dabei doch zweitrangig, denn wenn das Kennzeichen vom neuen Kreis auch mit der "normalen" Altkreis-Buchstabenkombination verwaltet werden kann, dann kann es das doch auch in der H-Version, oder?Entbehrt doch auch nicht einer gewissen Logik, oder? Und sollte man nicht froh sein, wenn auf diese Weise noch ein paar Altkreiskennzeichen ein bisschen länger fahren können und den Kindern beim Kennzeichenraten im Straßenverkehr ein bisschen mehr Rätsel aufgeben?Oder bricht sich hier schon wieder der Neidreflex oder die deutsche Sehnsucht nach Gleichmacherei Bahn, weil diese pragmatische Handhabung nicht in allen Kreisen so praktiziert wird?Seien wir doch froh, wenn es Gummiparagraphen zum VORTEIL des (oldtimerfahrenden) Bürgers gibt ...A propos Altkreis DI: War in der MARKT oder OP nicht mal ein Bericht über einen Peugeot 403 Cabrio mit DI-Kennzeichen in H-Version?An Leserbriefe, dass dieser glückliche Besitzer illegal unterwegs ist, erinnere ich mich nicht. GrüßeStephan
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Hallo,sind unsere Gesetze so kompliziert oder machen wir sie so? Es muss doch möglich sein, es so zu formulieren, daß niemand nach Lücken sucht.bis demnäxtommi
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Hallo Tommi!Wenn nicht dauernd jemand nach Lücken suchen würde, müsste man sie nicht so kompliziert formulieren - und dauernd nachbessern.Leider ist es üblich geworden, nicht mehr mit gesundem Menschenverstand den Sinn und Zweck des Gesetzes zu erkennen, sondern die Formulierung so zu drehen und zu wenden, bis man eine für sich angenehme Lücke gefunden hat.Woraufhin es wieder ein neues, schärferes Gesetz gibt ...Circulus virtuosusMartin
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Zitat:Original erstellt von ID19:Hallo Tommi!Leider ist es üblich geworden, nicht mehr mit gesundem Menschenverstand den Sinn und Zweck des Gesetzes zu erkennen, sondern die Formulierung so zu drehen und zu wenden, bis man eine für sich angenehme Lücke gefunden hat.wenn gesetze dem gesunden menschenverstand entsprechen würden,würde niemand auf die idee kommen nach lücken zu suchen.gruß, peter