Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Beetle007
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Beetle007 » Do 18. Dez 2003, 22:02

Hallo, brauche dringend Eure Hilfe.Ich möchte einen alten Traktor meines Vaters (Bj 54) auf mich umschreiben lassen. Der Traktor besitzt derzeit noch ein Kennzeichen mit alten Zulassungsbezirk, den es nun seit den 70ern und der Kreisreform so nicht mehr gibt. Gibt es einen "Zulassungstrick", wie ich diesen alten Zulassungsbezirk bei dem Kennzeichen behalten kann, ohne ein neues Kz. mit dem jetztigen Landkreis zu beantragen ??? Vielen Dank

Frank the Judge
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Frank the Judge » Fr 19. Dez 2003, 12:09

Hallo Käfer-Bond,da wirst Du wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Die Reformen zum Jahre 1975 haben bei An-, Um- und Abmeldungen leider immer eine Änderung des Kennzeichens.Der Hanomag meines Vaters hatte seit der Erstzulassung 1965 die wunderbare Nummer WAT-D 3 (für Wattenscheid). nach 3-monatiger Stilllegung nun das Kennzeichen BO-FS xxx H. Und das alles auch noch auf einer Europlatte.Kannst Du den Traktor nicht auf Deinen Vater angemeldet lassen? Nur dann wirst Du das alte Kennzeichen behalten dürfen.Gruß

gta1969
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von gta1969 » Fr 19. Dez 2003, 14:24

hallotja, dann lest erstmal diese pläne: http://portale.web.de/Auto/Ratgeber/?msg_id=4078508 (2004 gibt es neue Auto-Dokumente)lamp in lamp outandreas

Altopelfreak
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Altopelfreak » Fr 19. Dez 2003, 14:25

Hallo Beetle,es kommt ganz darauf an, wo Du Deinen Wohsitz hast. Liegt dieser im Bereich eines heutigen Zulassungskreises, der den ehemaligen Altkreis (Welcher ist es denn?)ganz oder teilweise beinhaltet, kannst Du das Altkennzeichen behalten. Darauf mußt Du unbedingt drängen, von selbst machen die das oft nicht, da die jüngeren Zulassungsbeamten von dieser Regelung meist keine Ahnung haben!So kann ich die Antwort meine Vormailers auch nicht ganz nachvollziehen. Nach Beschreibung der Sachlage hätte das WAT erhalten bleiben können. Da hat die Bochumer Zulassungsstelle wahrscheinlich Mist gebaut!Einzige Voraussetzung ist, dass der Brief noch gültig ist. Weder Halterwechsel, vorübergehende Stillegung, noch Ummeldung auf H- oder Saisonkennzeichen können normalerweise der alten Nummer etwas anhaben.Würde mich mal interessieren, wie die Sache ausgeht.Viel ErfolgKlaus

Beetle007
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Beetle007 » Fr 19. Dez 2003, 16:16

Hallo,vielen Dank erstmal für Eure Tips. Ich hatte die Möglichkeit, die von Klaus / Opelfreak beschrieben wurde, auch einmal so in einem Oldtimer Heft gelesen. Der ehemalige Zulassungsbezirk war Sinsheim (Baden) und wurde dann in der Kreisreform teilweise in den Landkreis Karlsruhe, teilweise in den Landkreis Heilbronn integriert. Es ist also kein Standortwechsel oder ähnliches, ich wohne im selben 2000 Seelen Dorf wie mein Vater.Hmmm, auf den Ämtern braucht man heutzutage immer einen Rechtsanspruch...Vielleicht weiß jemand wo das stehen könnte (viell. sog. Besitzstandswahrung ???)..es geht mir natürlich nur um die Optik, dass ich auf einem 54er Traktor keine Euro-Platte draufhabe sondern noch die klassische...Greets

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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Beetle007 » Fr 19. Dez 2003, 16:18

Hallo,vielen Dank erstmal für Eure Tips. Ich hatte die Möglichkeit, die von Klaus / Opelfreak beschrieben wurde, auch einmal so in einem Oldtimer Heft gelesen. Der ehemalige Zulassungsbezirk war Sinsheim (Baden) und wurde dann in der Kreisreform teilweise in den Landkreis Karlsruhe, teilweise in den Landkreis Heilbronn integriert. Es ist also kein Standortwechsel oder ähnliches, ich wohne im selben 2000 Seelen Dorf wie mein Vater.Hmmm, auf den Ämtern braucht man heutzutage immer einen Rechtsanspruch...Vielleicht weiß jemand wo das stehen könnte (viell. sog. Besitzstandswahrung ???)..es geht mir natürlich nur um die Optik, dass ich auf einem 54er Traktor keine Euro-Platte draufhabe sondern noch die klassische...Greets

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Th. Dinter
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Th. Dinter » Fr 19. Dez 2003, 21:40

Hallo,das bisher Gesagte kann ich so nicht bestätigen, es müßte mal Jemand mit den entsprechenden Paragraphen aufwarten.Ich habe Folgendes erlebt:bei Halterwechsel wurde ein neues Kennzeichen erteilt;bei abgelaufenem (18Mon) Brief wurde ein neues Kennzeichen erteilt;bei H-Abnahme wurde ein neues Kennzeichen erteilt;bei Stilllegung(z.B. über den Winter) wurde das Alte beibehalten.Das alles bei einem Landratsamt, von dem ich aus eigener Erfahrung weiß, daß man gut informiert und sehr kundenfreundlich ist.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von ID19 » Fr 19. Dez 2003, 23:12

Hallo!Folgenden Text hatte ich seinerzeit für den DEUVET zu diesen Anfragen erarbeitet. Er ist heute noch gültig. Ein entsprechendes Info-Blatt sollte beim DEUVET angefordert werden können:Nur für regulär zugelassene Fahrzeuge (also nicht für Fahrzeuge mit Saison- oderOldtimerkennzeichen) bleiben schon vor dem Stichtag 1. November 2000 ausgege-beneKennzeichenschilder ohne das blaue Euro-Feld gültig.Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet wird und sich dasKennzeichen nicht ändert.Hier der Gesetzestext aus der StVZO:„§ 60 Abs. 1 Satz 5 erster Halbsatz (Form, Größe und Ausgestaltung einschließlichBeschriftung der Euro-Kennzeichen) ist spätestens ab dem 1. November 2000 aufKraftfahrzeuge und Anhänger anzuwenden, die von diesem Tag ab erstmals in denVerkehr kommen oder aus anderem Anlass mit einem neuen Kennzeichen ausgerüstetwerden. Kennzeichen, die vor dem 1. November 2000 zugeteilt worden sind und inForm, Größe und Ausgestaltung § 60 Abs. 1 Satz 5 erster Halbsatz und Anlage V inder vor diesem Termin geltenden Fassung entsprechen, gelten weiter.“ (§ 72 StVZO)Begründung hierzu, Bundesrats-Drucksache 184/00:„Im übrigen wird klarstellend geregelt, dass sich die obligatorische Zuteilung vonEuro-Kennzeichen nur auf Erstzulassungen und auf die Ausrüstung mit neuenKennzeichen aus anderem Anlass bezieht. Es besteht also keine Verpflichtung zur„Umkennzeichnung“ vorhandener Kennzeichen. In den Fällen, in denen kein neuesKennzeichen angebracht werden muss, besteht somit keine Pflicht zur Umrüstung.Das bedeutet, dass bei Wiederzulassung eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeugsmit einem entstempelten Kennzeichenschild gemäß Anlage V dieses Fahrzeug durchAbstempelung wieder zum Verkehr zugelassen werden kann.“Somit besteht keine Ermächtigungsgrundlage, auf Grund der vorübergehendenStilllegung eine Fahrzeuges eine Neuanfertigung und Anbringung von Euro-Kennzeichenzu fordern.Neuanfertigungen und damit Umstellung auf Euro-Kennzeichen ist unumgänglich bei- Umschreibung aus einem anderen Kreis- Beschädigung oder schlechter Lesbarkeit der Kennzeichen- Zulassung nach endgültiger Stilllegeung (länger als 18 Monate)- Umkennzeichnung auf Saison- oder H-KennzeichenSollte in der Vergangenheit unrechtmäßig eine Umstellung auf Euro-Kennzeichen vonIhnen gefordert worden sein, so können Sie die Ihnen dafür entstandenen Kosten vonder Straßenverkehrsbehörde zurückverlangen.Einen Musterbrief hierzu erhalten Sie über die Homepage www.kennzeichen.de, dievon Claudius Schmidt gepflegt wird und die wir auch sonst sehr empfehlen können.Ebenso können natürlich noch gültige Kennzeichen mit alten Kreisbuchstaben von„ausgestorbenen Landkreisen“ beibehalten werden. Diese Kennzeichen verlierenauch bei einer vorübergehenden Stillegung nicht ihre Gültigkeit.Viel Erfolg damitMartin Kraut

Beetle007
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von Beetle007 » Sa 20. Dez 2003, 11:38

Hallo Martin,viielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich glaube somit ist alles klargestellt !Merry Xmas !

arondeman
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Alter Zulassungsbezirk bei Umschreibung beibehalten ?? WIE ?

Beitrag von arondeman » Sa 20. Dez 2003, 14:57

Ergänzender Hinweis zu den Postings von Martin Kraut und Thomas Dinter:Es ist offensichtlich durchaus möglich, nicht mehr neu ausgegebene "Altkreise" auch bei der Umstellung auf H-Kennzeichen beizubehalten. Bei uns hier in der Gegend fährt ein Benz W108 Coupé mit altem Backnanger Kennzeichen (BK) als H-Kennzeichen (aber natürlich ni Euro-Ausführung). Dass dies vielleicht nicht überall so gehandhabt wird, dürfte daran leigen, dass vermutlich auhc hier jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht.Frohes Fest allerseits!Stephan

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