(Klein-) Kinder im Oldtimer
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- Registriert:Do 26. Sep 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
In meinem 63'er DKW gibt's hinten gar keine Sicherheitsgurte, vorne nur 2-Punkt-Gurte. Wie ist es da rein rechtlich mit der Mitnahme von (Klein-) Kindern, die ja in einem Kindersitz angeschnallt werden müssen oder mindestens (wenn Alter oder Gewicht stimmen) ein extra Sitzkissen benutzen müssen, um nicht durch die (ja nicht vorhandenen bzw. ungeeigneten) Gurte zu rutschen?
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das war schon mehrfach ein Thema: /images/Forum5/HTML/000384.html /images/Forum5/HTML/000557.html /images/Forum6/HTML/001142.html Du solltest also nach Möglichkeit einen für 2-Pkt Gurte geeigneten Kindersitz (z.B. Römer King oder Vario) auf dem Beifahrersitz verwenden.Hinten müßten sich auch 2-Pkt Gurte nachrüsten lassen, vorgeschrieben ist das jedoch nicht.Für die größeren Kinder wird es allerdings problematisch, da es m.W. keine ECE Gruppe III Kindersitze für 2-Pkt Gurte gibt.
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- Registriert:Do 26. Sep 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Ich will eigentlich nix als eine fundierte Auskunft. Darf ich nun Kinder, ohne sie in einem Kindersitz anschnallen zu können, mitnehmen oder nicht? Da ich keine Gurte hinten habe, sich beim DKW F12 auch hinten keine nachrüsten lassen, ich aufgrund des Baujahrs auch rein rechtlich keine haben muss, dürfte sich damit doch auch die Anschnallpflicht erledigt haben, oder bedeutet das, dass ich nun keine Kinder mehr auf den Rückstitzen befördern darf? Hier muss es doch in unserem alles regelnden Rechtsstaat eine klare Festlegung geben - kann mir die jemand nennen?Das in den vorigen Diskussionen zu dem Thema angeführte war echt viel Gesülze über Provisorien etc, die Frage selbst wurde dort auch an keiner Stelle geklärt. Es geht also nicht darum, wie ich die Kinder festschnallen könnte, sondern ob ich es überhaupt muss!
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Hallo classicbike,ein Hallo von Dir wäre auch nicht schlecht, oder?Aber ich versuche mal zu antworten.Der Gesetzgeber sagt klar aus, vorgeschriebene Rückhaltesysteme sind zu benutzen, bei nicht anlegen erfolgt eine Gebührenpflichtige Verwarnung.Vorgeschrieben sind Rückhaltesysteme -da müsste ich nachsehen - seit Mitte der 70er Jahre in Neuwagen.Die Nachrüstpflicht für Fahrzeuge mit Baudatum davor gibt es nicht.Die moralische Verantwortung, die Du auf Grund der Gesetzgebung eingehst kann Dir Niemand nehmen und das musst Du mit Dir selbst ausmachen. Wenn Du das gegenüber Deinen Kindern verantworten kannst mag es für Dich tragbar sein, für mich ist und war es das nie, also habe ich wenn nötig nachgerüstet und das immer mit Dreipunktautomatik. Nun kommt eine für mich traurige Auslegung des Gesetztestextes -das anlegen vorhandener, jedoch nicht vorgeschriebener Rückhaltesysteme unterliegt nicht der Busgeldpflicht.Das heisst im Klartext, Du bist gesetzlich nicht gezwungen im Oldtimer Deine Kinder anzuschnallen und/oder Gurte einzubauen.Selbst in neueren Reisebussen gibt es oftmals keine Gurte, schon garnicht für Kinder und/oder Kindersitze, wobei Unfallfolgen in jeder Situation katastrophal sein können.Es ist sehr schwer zu verstehen, zumal wenn solche Gesetzeslücken bestehen, aber biete Deinen Kindern die optimale Sicherheit und rüste die passenden Gurte nach.Gurte werden nur für Sekunden gebraucht, im entscheidenden Moment, aber sind oft für ein ganzes Leben wichtig, frage nicht nach Gesetz, handele nach Vernunft.Ich fahre(immer mit Gurt, sofern irgend möglich)freundlich grüssender ka
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auch wenn das nicht die ursprüngliche Frage war- Zitat:Original erstellt von classicbike:Bei einem 63er Auto geht das ja, wenigstens teilweise, auch noch halbwegs technisch zu realisieren, bei (viel) älteren Wagen aber wohl nicht.Natürlich geht das! Fragt sich nur, wie (stil)sicher man so etwas hinbekommt.Selbst Vorkriegswagen kann man theoretisch (und praktisch)wenigstens mit 2-Punkt-Gurten modifizieren. Der Zubehör-und Ersatzteilhandel hält viele Möglichkeiten bereit.
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Bei Fahrzeugen mit traditioneller Karosserie (blechbeplanktem Holzgestell) ist oft eine Befestigung selbst von 2-Pkt Gurten schwierig ohne größere Zugeständnisse an die Optik zu machen.Die oben abgebildeten amerikanischen Gurte sind zudem für viele Kindersitze ungeeignet, da das Gurtschloß in der Mitte liegt und dann nicht mehr zugänglich ist. Zudem sind sie garantiert nicht ECE-geprüft und damit bei einer nachrüstung nicht ohen Einzelabnahme zulässig.Zudem ist der TÜV bei nachgerüsteten Gurten nicht mehr so kooperativ wie früher, es sollen schon Festigkeitsgutachten verlangt worden sein, wenn werksseitig keine Gurtverankerung vorgesehen waren.Zu der angedrohten EU-Verodnung: Hier werden wohl die kinderreichen Süd-Europäer Probleme bekommen. Denn dann kann eine Familie nur noch mit max. drei Kindern im 'normalen' Auto mitfahren.Das ist wahrscheinlich auch der Grund für die "Gesetzteslücke" im deutschen Recht....
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m.W. kann sich aber im Ernstfall die Versicherung auf dem zivilrechtlichen Wege von Dir Geld zurückklagen, falls die Insassen in einem Fahrzeug ohne Gurte verletzte/getötet wurden
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Es stellt sich die Frage, ob Du Deinen DKW F 12 überhaupt fahren darfst, ob mit oder ohne Gurte. Offenbar besitzt Du nicht die charakterliche Eignung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.
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Hallo,um deine Frage zu beantworten: Kinder gehören grundsätzlich angeschnallt - egal ob Vorschrift oder nicht! Diese Frage stellt sich mir garnicht! Wenn keine Möglichkeit dazu, muss eins von beiden zurückstehen: entweder fährt man mit einem anderen Fahrzeug oder das Kind bleibt zuhause. Ob Du unangeschnallt fährst ist deine Entscheidung.bis demnäxtommi1
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Hallo,Kinder ohne Gurte im Fahrzeug mitzuführen ist ja fast schon kriminell !Da jetzt eine Gesetzeslücke zu finden soll offenbar nur der Beruhigung des "legalen" Gewissens führen. Wo aber bleibt die moralische Seite ?Ich liebe meine Kinder viel zu sehr, um sie wissentlich einer derartigen Gefahr auszusetzen !Viele Grüße,Mario