Wer ist rechtlich Besitzer eines Fahrzeuges?

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Tripower
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Wer ist rechtlich Besitzer eines Fahrzeuges?

Beitrag von Tripower » Do 8. Jan 2004, 14:48

Auch in diesem abstrakten Fall besteht eine Eigentumsvermutung zu Gunsten der Erben. Um diese zu erschüttern, müsstest Du nachweisen (= beweisen), daß Du rechtlich Eigentümer des Fahrzeugs, bzw. der Teile bist. Dies kann Dir im geschilderten Sachverhalt wahrscheinlich nur durch Zeugen und ggf. durch Fahrzeugdokumente gelingen.Die Erfolgsaussichten halte ich für eher gering GrußTripower
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Privra
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Beitrag von Privra » Do 8. Jan 2004, 19:05

In Ergänzung zu Tripower:Oder Du kannst beweisen, daß du genau diesen Platz in der Scheune gemietet hast.Die typischen Beweismittel im zivilprozeß merken sich über die PZ-SAUP- Parteieinvernahme (eher schwach, Partei wird wie ein Zeuge angehört)Z - ZeugeneinvernahmeS - SachverständigengutachtenA - Augenschein U - Urkunde z.B. ein zweizeiliger Mietvertrag Jens

ford64
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Beitrag von ford64 » Sa 10. Jan 2004, 09:39

Mal rein hypothetisch angenommen: Müsste Klaus, abgesehen von evtl. Hausfriedensbruch, ernsthafte rechtliche Konsequenzen fürchten, wenn er sich einen Tieflader organisiert und sein Eigentum (davon ausgehend, dass er tatsächlich der Eigentümer ist) irgendwie aus der Halle holt, egal was die Erben dazu meinen?Vorausgesetzt, er hat die zum Fahrzeug gehörenden Dokumente, sieht die Beweislage für die Erben doch ähnlich dünn aus.

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Beitrag von Tripower » Sa 10. Jan 2004, 11:17

Wenn er die Dokumente hat, bedarf es einer solchen Aktion wohl nicht, denn dann sind seine Chancen, sein Eigentum beweisen zu können, nicht schlecht.Hat er die Dokumente nicht und es besteht insoweit weiterhin eine Eigentumsvermutung zu Gunsten der Hallen-Eigentümer, läuft er erheblich Gefahr, wegen schwerem Diebstahl (§§ 242, 243 StGB) verurteilt zu werden! (Der Hausfriedensbruch tritt dahinter als unbedeutend zurück)Um es mal ganz klar auszudrücken: Ich würde immer dringend den Abschluß eines schriftlichen Mietvertrages empfehlen - egal ob es sich um eine Wohnung, einen Geschäftsraum oder einen Kfz-Stellplatz handelt!!!!!GrußTripower[Diese Nachricht wurde von Tripower am 10. Januar 2004 editiert.]
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Beitrag von Mossi » So 11. Jan 2004, 22:48

denkt aber bei der Rechtschutz dran sie entsprechend vorher abzuschließen, da so gut wie kein Versicherer Deckung für Schäden in bzw. vor der Wartezeit gibt...

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mo 12. Jan 2004, 01:20

Hallo Oldie-Freunde,erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Trotzdem ist mir nicht ganz klar, wie von 'Eigentumsvermutung' die Rede sein kann, wenn die Erben von mir rechtzeitig auf die bestehenden Tatsachen hingewiesen wurden. Ebenso ein Kaufinteressent, der sich auf 'gutgläubigen Erwerb' berufen will, obwohl ich ihn ebenfalls informiert habe und jetzt frech behauptet "Du hast eben Pech, Du kannst ja nichts beweisen".Hier nutzt doch die Gegenpartei nur meine schlechte Beweislage aus und das ließe die Rechtslage doch wieder in einem ganz anderen Licht erscheinen?Im übrigen würde mich einmal interessieren, wie solche Erbschaften geregelt werden, wenn kein Testament existiert. Auch bei Gegenständen, die sich in einer Grauzone zwischen 'Industrieschrott' und 'Antiquität' befinden, müsste doch vor einer Veräußerung erst eine Legitimation vom Amtsgericht oder so vorliegen?TschüssKlaus

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Beitrag von Tripower » Mo 12. Jan 2004, 01:41

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:Hier nutzt doch die Gegenpartei nur meine schlechte Beweislage aus Genau das ist aber der springende Punkt! Den Zivilprozeß gewinnt i.d.R. (leider) nicht der, der Recht hat, sondern der, der die besseren Beweise auf den Tisch legen kann.Wenn Du Dein Eigentum nicht beweisen kannst, wirst Du einen Herausgabeprozess wohl wahrscheinlich verlieren.Der potentielle Käufer ist sicher nicht mehr gutgläubig, wenn Du ihn auf die aktuelle Sachlage hingewiesen hast. Beachtlich wird das aber erst, wenn Du (ggf. später einmal) Dein Eigentum doch beweisen kannst und dann Herausgabe vom Käufer verlangst. Dann kann er sich möglicherweise nicht mehr auf gutgläubigen Erwerb berufen.Wenn es kein Testament gab, greift die gesetzliche Erbfolge. Danach erbt regelmäßig der überlebende Ehegatte die Hälfte des Vermögens, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Abkömmlinge, bzw. deren Nachfahren. Das ist jetzt aber mal nur ganz grob skizziert!!!!Sollte der hier geschilderte Fall aktuell und real sein, so empfehle ich in jedem Fall ein ausführliches Beratungsgespräch bei einem Anwalt (oder Du schreibst Deinen Oldie ab ...). Nur so kannst Du eine umfassende und fallgerechte Beratung für Dein Problem bekommen.GrußTripower
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Beitrag von ford64 » Mo 12. Jan 2004, 01:48

Klaus,Die Erben haben wohl scheinbar den "Heimvorteil", weil besagte Karosse nunmal auf ihrem umfriedeten Besitztum steht, und auch noch innerhalb einer geschlossenen Halle.In dem Fall ist das Forum wirklich überfordert. Da hilft dir wirklich nur ein Gang zum RA deines Vertrauens, und alle nur erdenklichen Eigentumsnachweise/ Zeugen, die sich auftreiben lassen.Ist denn keine dritte Person dabeigewesen, als du den Wagen dort untergestellt hast?Jemand der bezeugt, dass du der Besitzer des Wagens bist/wärst?Kein Kaufvertrag, Ausdrucke von Überweisungsaufträgen,...?p.s. ... da war Gerrit wohl schneller. ich tippe zu langsam... hätte doch nicht das billige keyboard für 4.99 vom Wühltisch nehmen sollen [Diese Nachricht wurde von ford64 am 12. Januar 2004 editiert.]

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Beitrag von ford64 » Mo 12. Jan 2004, 10:44

Danke Tripower.Die rechtliche Absicherung ist also in jedem Fall proportional zu den dazu passenden Nachweisen, Belegen, Dokumenten und Zeugen. Ohne Garantie!

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Beitrag von Privra » Mo 12. Jan 2004, 14:27

Hallo,einen Eigentumserwerb müßtest Du doch mit dem Kaufvertrag nachweisen, den Du mit dem Voreigentümer geschlossen hast. Du erschütterst damit zumindet erst mal die Eigentumsvermutung für die Erben ein wenig.Möglicherweise (wie unterstreicht man eigentlich hier?) überzeugt es einen Richter so weit, daß er von der Gegenseite einen Nachweis des Eigentumserwerbs verlangt.Jens

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