handwerker / kaufvermittler hält fahrzeug zurück

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » So 27. Jul 2003, 22:13

Hallo regg,das ist schon alles klar!Ich wollte eher aufzeigen, was alles kommen kann an Hinterhältigkeiten.Wie ich oben schon sagte: moralisch ist das alles klar. Nur ist es im Rechtsleben halt so, daß nicht nach moralischen Ansprüchen sondern nach rechtlichen geurteilt wird. Und dann könnte es passieren, daß der Lackierer noch Standgeld verlangt für die Zeit, in der das Auto bei ihm steht, natürlich hat er das vorher gesagt.......Und der Kostenvoranschlag kostet natürlich auch......Ich denke Du verstehst meine Absicht: man kann heute nichts mehr ohne Schriftform machen!!so fargrußthomas
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oldtimer77
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Beitrag von oldtimer77 » Do 7. Aug 2003, 15:57

Hallo Flossinchen,wie ist das ganze denn nun ausgegangen? Ich warte schon gespannt auf deinen Bericht!GrußMathias

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Beitrag von Mario » Do 7. Aug 2003, 16:34

@MathiasUm die Spannung etwas zu dämpfen kann ich sagen, daß Stéphanie ihren Wagen heute wieder bekommen hat. Was heißt "bekommen", sie hat ihn mittels Autotransporter holen müssen. Der Wagen war immer noch nicht fahrbereit. Die (vorher tadellos funktionierenden) Bremsen funktionierten unzureichend, einzelne Bodenbleche waren herausgenommen und die Stoßstangen notdürftig montiert.Einzelheiten gibt sie bestimmt gerne selber hier bekannt.Viele Grüße,Mario

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Th. Dinter
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handwerker / kaufvermittler hält fahrzeug zurück

Beitrag von Th. Dinter » Sa 9. Aug 2003, 00:44

Hallo Tripower,auch Rechtsgelehrte bewegen sich scheinbar manchmal etwas in der Unwirklichkeit: die Dinge wie Standgeld usw. ergeben sich oftmals aus den Geschäftsbedingungen, die auch unseriöse Handwerker aushängen haben. "Vereinbarungen" können auch durch (unseriöse) "Zeugen" bestätigt werden.Und wenn ich einen Kostenvoranschlag in Auftrag gebe(auch mündlich), dann ist das ein Auftrag. Für den auch dann normalerweise bezahlt werden muß.Wenn einige seriöse Handwerker ihre Kunden darauf hinweisen, daß für einen Kostenvoranschlag bezahlt werden muß, dann deshalb, weil auch heute noch einige Leute meinen, dies sei ein Service....Da soll nur Ärger vermieden werden.Außerdem dürftest Du aus meinen anderen threads gemerkt haben, daß es sehr schwierig ist, hier ein Jura-Seminar abzuhalten. Für den Ottonormalverbraucher stellen sich die Dinge oft anders(einfacher) dar als für einen Juristen, deshalb gibt es ja auch die Probleme oft.Daher ist auch Deine obige Schlußfolgerung falsch: die Rechtsberatung sollte eben nicht hinterher stattfinden, sie müßte eigentlich vorher sein. Und das gibt mir zu denken: für wen ist es gut, wenn (einfaches, weil tagtägliches) Recht so kompliziert ist, daß man überall hin einen Rechtberater mitnehmen müßte?Du merkst hoffentlich "alles nicht ganz so verbissen sehen",nichts für ungut...Flossinchen wollte sicher keine Rechtsberatung aus diesem Forum, sondern nur in etwa wissen, was so alles passieren könntegrußthomas
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Beitrag von Tripower » Sa 9. Aug 2003, 10:47

Zitat:Original erstellt von Th. Dinter:... Und dann könnte es passieren, daß der Lackierer noch Standgeld verlangt für die Zeit, in der das Auto bei ihm steht, natürlich hat er das vorher gesagt.......Und der Kostenvoranschlag kostet natürlich auch......Im Zivilprozess gilt, daß jeder das beweisen muß, was für ihn günstig ist. Demnach müsste die Werkstatt beweisen, daß sowohl ein Standgeld ausgemacht war (und wie hoch dieses sein sollte), als auch, daß vorher ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag vereinbart wurde und wie hoch dieser sein sollte.Da die Werkstatt hier beides nicht nachweisen kann, besteht auch kein Anspruch.Ganz so einfach, wie hier verschiedentlich dargestellt, haben es unseriöse Werkstatätten nicht, den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Eine kompetente Rechtsberatung kann hier schon weiterhelfen ...GrußTripower
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Beitrag von Tripower » Sa 9. Aug 2003, 18:30

Zitat:Original erstellt von Th. Dinter:Und wenn ich einen Kostenvoranschlag in Auftrag gebe(auch mündlich), dann ist das ein Auftrag. Für den auch dann normalerweise bezahlt werden muß.Wenn einige seriöse Handwerker ihre Kunden darauf hinweisen, daß für einen Kostenvoranschlag bezahlt werden muß, dann deshalb, weil auch heute noch einige Leute meinen, dies sei ein Service....Falsch!Spätestens seit Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (was für ein Wort ...) muß der Handwerker vorher ausdrücklich darauf hinweisen, daß und ggf. wieviel ein Kostenvoranschlag bei ihm kostet. Ansonsten sind Kostenvoranschläge immer unentgeltlich!Was ich hier zu Ausdruck bringen wollte war lediglich, daß mit Rechtsauskünften von juristischen Laien eher vorsichtig umgegangen werden sollte. Oder umgekehrt: Wer nicht wirklich weiß, wovon er schreibt, sollte mit Rechtsauskünften auch eher zurückhaltend sein!Nichts für ungutTripower
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