Stichtag Mindestalter für H-Kennzeichen?

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Ingolf
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Stichtag Mindestalter für H-Kennzeichen?

Beitrag von Ingolf » Mi 26. Mär 2003, 13:56

Ich strebe ein H-Kennzeichen für meinen 240z EZ 07/73 an. Jedoch gab es dabei heute beim TÜV (Frankfurt/M) Probleme...Die Abnahme nach §21c wurde mir versagt, da der Wagen zu jung sei. Ich habe daher erstmal nach §21 abnehmen lassen...Jetzt frage ich mich doch unabhängig davon ob ich bis zum Juli warten muß oder nicht mit dem H-Kennzeichen. Auf der Webseite des DEUVET steht unter Infos&News daß nur das Jahr entscheidet, nicht der Monat und Tag!Zu finden unter: http://www.deuvet.de/c_info.htm etwas weiter unten...Was stimmt denn nun?Danke,Ingolf

MichaelC
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Stichtag Mindestalter für H-Kennzeichen?

Beitrag von MichaelC » Fr 25. Apr 2003, 17:02

Welches Datum akzeptiert wird, ist manchmal auch Ermessenssache der Zulassungsstelle. (Sollte nicht so sein, ist aber manchmal so...)In der Praxis wird häufig der Monat der EZ als Maßstab genommen, weil Gesetzesänderungen (insb. im Straßenverkehr) i.d.R. zum Monatsanfang in Kraft treten.GrüßeMichael

Ingolf
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Stichtag Mindestalter für H-Kennzeichen?

Beitrag von Ingolf » Sa 26. Apr 2003, 15:31

Danke für die Antwort...Gestern hatte es mir gereicht, weil ich bei dem schönen Wetter den Wagen nicht länger in der Garage stehen lassen wollte...Bin also nochmal zum TÜV und habe denen die Infobroschuren vom TÜV Süd gezeigt, aus denen ja hervorgeht, daß es einen Ermessensspielraum bei der Zulassungsstelle gibt. Der TÜV aber eigentlich nicht von vornherein "nein" sagen kann. Daraufhin hat der Prüfer bei der Zulassungsstelle angerufen um sich "zu versichern" daß es NICHT geht! Damit war natürlich alles von vornherein klar. Man hält ja gerne an "Bewährtem" fest...Ich habe dann trotzdem zugelassen (2 Monate vor dem H-Termin) weil ich gerade mal ein rotes Kennzeichen vom Händler geborgt hatte und die KBA Bescheinigung (PKW ist aus dem Ausland und war noch nie hier zugelassen) in 2 Monaten auch schon wieder abgelaufen wäre (gilt immer nur 4 Wochen).Ein Kurzzeitkennzeichen bringt auch wieder nur Kosten und Zeitverluste mit sich...Jedenfalls wurde ich dann noch überrascht weil ich eine Ausnahmegenehmigung brauchte, da die Fahrzeug-Ident.Nr. links und nicht rechts eingeschlagen ist! Der Amtsschimmel wieherte mal wieder kräftig. Auch ein Typenschild musste ich noch nachfertigen lassen weil auf dem Originalen nicht das zulässige Ges.Gewicht. draufstand.Letztendlich hat es dann nach einer längeren Behördenodyssee zwischen TÜv und Zulassungstelle geklappt.Und in 2 Monaten gibts dann wieder Spass auf dem Amt wenn es um das H-Kennzeichen geht. Das Format wird wohl das nächste Problem, da mit dem H hintendrann die Nummer eigentlich zu lang ist...GrußIngolf

Nobbi
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Stichtag Mindestalter für H-Kennzeichen?

Beitrag von Nobbi » Mo 28. Apr 2003, 09:45

Hallo Ingolf,es ist gemeinhin so, dass fuer die Zuteilung des H-Kennzeichens mit entsprechender Schluesselaenderung in den Kfz-Papieren das genaue Datum der Erstzulassung massgeblich ist.Vereinzelt wird das auch anders (Jahr, Monat) gehandhabt, worueber man sich dann freuen darf.Ein Gutachten nach Par.21c StVZO ist bis zu 18 Monate nach seiner Erstellung gueltig.Mithin haettest Du durchaus das Gutachten beim TUEV erstellen lassen koennen, nur die H-Zulassung waere erst ab xx.07.03 moeglich gewesen.Da ich diesen Sommer vor einem aehnlichen Problem stehe (Fahrzeug EZ 05/74 braucht neuen TUEV und soll ab 05/04 mit H-Kennz. wieder zugelassen werden), habe ich vor ein paar Wochen per email beim TUEV angefragt, ob diese Verfahrensweise meoglich sei. Hat man bejaht (kann ich Dir auf Wunsch weiterleiten).Auf der Zulassungsstelle (Stadt Fuerth) hat mir der Dienststellenleiter bestaetigt, dass man im Mai 2004 das Sommer 2003 erstellte H-Gutachten akzeptieren wird.Man darf gespannt sein...Gruesse

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Stichtag Mindestalter für H-Kennzeichen?

Beitrag von Tripower » Mo 28. Apr 2003, 13:28

Im Vorfeld der H-Zulassung für meinen Volvo 1800 ES (Erstzulassung 15.04.1973) hatte ich bei der Zulassungsstelle (MTK) angefragt, wie man es dort mit dem Datum hält. Antwort: Nicht bevor das Auto mindestens 30 Jahre alt ist - mithin bei mir frühestens der 15.04.2003.Auf die Frage, wann ich den TÜV (§ 21c)machen kann (weil ich eigentlich schon im März "fällig" war) wurde mir bei der Zulassung gesagt, das sei ihnen egal....Nun beim TÜV (MZ-Hechtsheim)angerufen und dort gefragt, ob ich für den Volvo schon im März die § 21c Abnahme bekomme. Antwort: Nein, so früh ginge das nicht! Der selbe Monat müsse es schon sein, deshalb könne ich ab dem 01.04.2003 kommen.So habe ich es dann auch gemacht und bin - ganz optimistisch - direkt nach der TÜV-Abnahme am 02.04.2003 schnurstracks zur Zulassung gefahren, habe dort alle Unterlagen auf den Tisch gelegt und gesagt, daß ich nun gerne ein H-Kennzeichen hätte.Und siehe da - es ging ganz ohne Probleme! Kein Hinweis auf die noch nicht ganz vollen 30 Jahre (2 Wochen fehlten ja noch), obwohl man mir wiederholt erklärt hatte, daß daran kein Weg vorbei führe.....Fazit: Wer viel fragt, geht viel fehl. Man kann die ganze Unklarheit und Uneinheitlichkeit bei der Umsetzung der Zulassungsbestimmungen bis zu einem gewissen Grad für sich selbst (aus)nutzen, indem man einfach hingeht (mit allen Unterlagen) und behauptet, das sei einem so von eben dieser Behörde ("von wem weiß ich jetzt nicht mehr ...") zugesagt worden. Die Erfahrung zeigt, daß man damit doch oft Erfolg hat.Mit unbürokratischen GrüßenTripower
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!

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