neues gesetz

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Mario
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Beitrag von Mario » Mo 10. Feb 2003, 12:30

hallo freunde,bin im internet auf diesen artikel gestossen: Zitat:Steuer-Pläne: Wie private Verkäufe künftig versteuert werden müssenWer in diesen Tagen zum Beispiel ein Gemälde auf einer Versteigerung verkauft, darf sich freuen. Denn er kann den Erlös noch steuerfrei kassieren. Doch das wird sich ändern. Der Grund: Die Bundesregierung plant, solche privaten Geschäfte zu besteuern. Konkret: Wer in Zukunft ein wertvolles Bild mit Gewinn verkauft, muss darauf 15 Prozent an den Fiskus abführen. Die neue Pauschalsteuer wird jedoch nicht nur Kunstfreunde treffen. Denn sie wird fällig auf Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkauft werden. Stichtag für die neue Steuer ist voraussichtlich der 21. Februar 2003. Von den Plänen der rot-grünen Regierung mit Sicherheit betroffen sind die Besitzer von Oldtimern, da die Finanzbehörden solche Gefährte nicht als Alltagsautos betrachten. Auch Briefmarkensammler werden künftig Steuern abführen müssen, wenn sie bei einem Verkauf Gewinn machen. Dabei soll gelten: Werden die Sammlerstücke nach dem voraussichtlichen Stichtag am 21. Februar 2003 gekauft, ist bei späterer Veräußerung die tatsächliche Wertsteigerung zu versteuern, also die Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten. In die Steuerfalle tappen würde aber auch, wer schon jahrelang in Besitz von Wertgegenständen wie zum Bespiel Münzen ist. Denn: Liegt die Anschaffung vor dem Stichtag, unterstellt der Fiskus beim Verkauf einfach einen Wertzuwachs von 10 Prozent. Darauf ist dann die Pauschalsteuer fällig. Ein Beispiel: Bei einem solchen "Altfall" wird ein Verkaufspreis von 10.000 Euro erzielt. Dann gelten 10 Prozent davon, also 1.000 Euro automatisch als Gewinn. Davon sind wiederum 15 Prozent Steuern zu zahlen, sprich: 150 Euro. Weniger zahlt nur, wer detailliert nachweisen kann, dass er höhere Anschaffungskosten hatte. Vor allem Erben dürften damit aber ein Problem haben, meint Prof. Dirk Meyer-Scharenberg von der Universität Regensburg: "Weil es früher nicht erforderlich war, private Belege zu sammeln und wenn das geerbte Dinge sind, dann müsste man ja die Belege von den Eltern noch haben, und das ist wahrscheinlich nicht zu machen, also wird es am Nachweis fehlen und es werden die 10 Prozent versteuert werden, ob da nun Gewinn entstanden ist, tatsächlich oder nicht, das ist dann nicht mehr festzustellen." Besonders hart treffen die Berliner Pläne auch jene, die ihre Oldtimer in jahrelanger Kleinarbeit selbst restaurieren. Denn der Fiskus erkennt Eigenleistung steuermindernd nicht an. Absetzbar sind nur Kosten für benötigte Teile oder Werbungskosten für den Verkauf. Besorgt über die neuen Steuerregeln sind vor allem Versteigerer. Sie fürchten schwere Umsatzeinbußen, weil im Ausland beim Verkauf in Auktionshäusern keine Steuern erhoben werden. Hinzu kommt: Wer bei einem deutschen Versteigerer einliefert, muss seinen Namen preisgeben. Steuerfahnder haben hier leichtes Spiel. Doch wie ist die Situation bei anderen privaten Geschäften? Zum Beispiel, wenn jemand wertvolle Stücke an einen Händler auf einer Münzbörse verkauft? Oder bei Online-Auktionen? Viele Verkäufer bieten hier schon jetzt ihre Waren unter Pseudonym an. Für den Fiskus dürfte es daher schwer sein, von solchen Geschäften überhaupt etwas zu erfahren. Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft: "Diese privaten Veräußerungsgeschäfte lassen sich gar nicht kontrollieren, wenn es keinen Anhaltspunkt gibt, ob jemand tatsächlich etwas verkauft hat. Jeder gibt nach bestem Wissen und Gewissen seine Steuererklärung ab und unterschreibt. Werden dabei keine Angaben gemacht, hat ein Finanzbeamter keinen Anlass nachzufragen, es sei denn, dass er irgendwoher etwas erfährt. Doch das könnten nur Zufälle sein." Die mögliche Folge: Tatsächlich Steuern zahlt nur, wer seinen Veräußerungsgewinn angibt. Der Ehrliche wäre also der Dumme. Verfassungsrechtlich wäre dies bedenklich. Dies räumt auch das Bundesfinanzministerium ein. Barbara Hendricks, Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen: "Sollte sich in Zusammenarbeit mit den Landesfinanzämtern herausstellen, dass ein rechtmäßiger Vollzug nicht zu gewährleisten wäre, müssten wir uns in der Tat Gedanken machen. Das ist schon richtig. Denn das Bundesverfassungsgericht sagt zu Recht, Gesetze die ausgeführt werden, müssen auch vollzogen werden, und wenn sie nicht angewandt werden können, dann sollen sie auch nicht weiterbestehen, einfach ausgedrückt." Fazit: Die neue Pauschalsteuer scheint mit heißer Nadel gestrickt und an vielen Punkten nicht zu Ende gedacht. Trotzdem hält die Bundesregierung an ihrem Plan fest. (Stand: Ende Dezember '02)ich schliesse mich dem fazit an. nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. allerdings ist die absicht, welches durch dieses gesetz verfolgt wird, meines erachtens höchst fragwürdig. schliesslich bin ich ja eine privatperson und keine firma !viele grüße,mario

PeF
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Beitrag von PeF » Mo 10. Feb 2003, 12:40

Hallo Mario,das war schon mal Thema hier: /images/Forum6/HTML/000931.html Naja wenn der Staat Geld braucht, sind alle Quellen recht. An welches Lied erinnert mich das nur ? GrussPeter

capri2600rs
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Beitrag von capri2600rs » Mo 10. Feb 2003, 12:41

prima !dann kann ich doch sicher endlich meine gewaltigen verluste bei der einkommensteuer geltend machen,die ich jedesmal am ende hab,wenn ich einen oldi aus meiner sammlung verkaufe,oder ?freundlich grüßendhelmut(der immer nur draufzahlt...)

Mario
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Beitrag von Mario » Mo 10. Feb 2003, 12:52

@petersorry, das wußte ich nicht !viele grüße,mario

PeF
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Beitrag von PeF » Mo 10. Feb 2003, 12:54

Hallo Mario,war ja nur als Hinweis gedacht GrussPeter

FKS 750
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Beitrag von FKS 750 » Mo 10. Feb 2003, 14:02

@capri: eben nicht, das ist ja die sauerei.und mal ehrlich: wie soll man denn das in zukunft machen? quittungen bei teilemärkten verlangen???außerdem würde zumindest ich als verkäufer keinen kaufvertrag für ein fahrzeug mehr unterschreiben..... der käufer hat einen dann ja schon quasi "in der hand" wenn er will!sauerei was sich die regierung ausdenkt....!mfgps: in der zukunft wird es dann unter umständen so laufen: entweder ohne kaufvertrag und beide halten die klappe oder mit kaufvertrag wobei dann die steuer auf den verkaufspreis aufgeschlagen wird.das ist dann so, wie bei vielen firmen-- alle wollen sachen kaufen ohne rechnung.......das schwarzgeld wird "noch mehr".[Diese Nachricht wurde von FKS 750 am 10. Februar 2003 editiert.]

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mo 10. Feb 2003, 14:52

Ja ja ja, was POLI-TICKER so alles planen und einzelne VOLKS?Vertreter zum eigenen Profilieren so kakophonieren... Und natürlich Journalisten sofort als quasi-rechtskräftig veröffentlichen! Lieber ABWARTEN, was dann endgültig als Gesetz rauskommt! Natürlich würden sich die Finanzbeamten wundern, was ich als KOSTEN für die Werterhaltung/Verbesserung gegenrechnen müsste. Polit-Eigentor!!

carco
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Beitrag von carco » Mo 10. Feb 2003, 15:32

Leider ist die Sache nicht ganz so einfach.Dinge die unter das Gesetzt fallen werden sind auch Oldtimer. Als Oldtimer gilt finanztechnisch jedes Fahrzeug mit H-Kennzeichen.Von der Veräußerung des Fahrzeuges wird das Finanzamt durch Um- bzw. Abmeldung erfahren.Der Wert des Fahrzeugs ist durch ein übliches Gutachten bzw. durch den Versicherungsschein annehmbar.Evtl. reicht den Finanzbehörden auch ein Blick in die zweijährlich erscheinende Bewertungsliste von Oldtimer-Markt.Es liegt nun am Verkäufer nachzuweisen ob er Gewinn oder Verlust gemacht hat. Kann er dies nicht, wird geschätzt.So oder so, für die Privatperson wird sich vermutlich nicht viel ändern (wahrscheinliche Freibeträge), für den Händler schon.carco

arondeman
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Beitrag von arondeman » Mo 10. Feb 2003, 16:55

Wird in dieser Diskussion nicht was übersehen?Die Frage des Verkaufs von Oldtimern (also Fahrzeuge als Ganzsache) ist das Eine, aber ist damit in unserem Bereich im Sinne von „Sammelobjekt“, „Antiquität“ usw. denn schon alles abgedeckt? Schon bei Ersatzteilen frage ich mich, ob nicht mancher Schlaumeier dann auch schon Antiquitäten- oder zumindest Sammelobjektstatus unterstellt, wenn das Fahrzeug, für das das Teil bestimmt ist, eine gewisse Altersgrenze überschritten hat. Bei verölten Gebrauchtteilen mag sich das ja abwenden lassen, aber bei Neuteilen, Nachfertigungen (die ja nicht immer von Profis oder Gewerbetreibenden inszeniert wurden)? Den Politikern ist alles zuzutrauen. Und wie sieht es mit dem gesamten Bereich der Oldtimerliteratur und der gesamten Bandbreite der „Automobilia“ aus? Leuchtreklamen, Zapfsäulen und alte Email-Werkstattschilder als „Gegenstände des täglichen Bedarfs“? Hmmmm ...Und auch der Kauf oder Verkauf eines Werkstatthandbuchs mag sich ja noch steuerlich kaschieren lassen, aber wenn ich jetzt als Privatmann auf einem Teilemarkt z.B. den „Trzebiatowsky“ verkaufe, ist das dann gleichzusetzen mit Tante Erna, die ihren ausgelesenen Konsalik auf dem Flohmarkt für nen halben Euro unters Volk schmeißt?? Von einem Vierfarb-Prunkprospekt für eine noble Vorkriegskarosse mal ganz zu schweigen! Das sieht doch schon sehr nach bibliophiler Antiquität aus, und Ankaufspreise sind da ja kaum jemals zu belegen. Fragen über Fragen, und die möglichen Antworten sollten jeden ins Grübeln bringen!Zwar kann man sicher nicht neben jeden Teilemarktstand einen Steuerinspektor stellen (das müsste man ja dann bei jedem Dorfflohmarkt machen, wo auch ziemliche Werte und vor allem auch für Laien rascher als Antiquitäten erkennbare Objekte umgesetzt werden), aber vielleicht heißt das im Klartext, dass jeder gut beraten ist, schon mal die „informellen“ Kontakte untereinander aufzubauen und zu hegen und zu pflegen, damit man weiß, wo man was auch ohne nach außen, z.B. in Kleinanzeigen lesbarer (also auch für des Lesens kundige Steuermenschen nachvollziehbarer) Medienpräsenz herbekommt!Das könnte die Rückkehr zum guten alten Tauschhandel oder Kompensationsgeschäft oder Tarnung nach Art der „blauen Fliesen“ in der DDR bedeuten, und vielleicht wäre auch das für die gesamte Oldtimerszene ein Grund mehr, den Umgang miteinander mal gründlich zu überdenken. Wenn ich das dringend gesuchte Teil für mein Originalfahrzeug von einem Customizer (oder umgekehrt als Tuning-Schrauber die Tuningteile von einem Originalitätsfan, der damit aus Prinzip nichts anfangen will) bekommen könnte, sollte ich dann der „anderen“ Fraktion andernsorts allzusehr vors Schienbein treten?Es könnte der Punkt kommen, wo wirklich alle merken, dass sie letzten Endes im gleichen Boot sitzen.In diesem Sinne - hoffen wir trotzdem das Beste!Stephan

Zoe
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Beitrag von Zoe » Mo 10. Feb 2003, 20:49

Zitat:Besonders hart treffen die Berliner Pläne auch jene, die ihre Oldtimer in jahrelanger Kleinarbeit selbst restaurieren. Denn der Fiskus erkennt Eigenleistung steuermindernd nicht an. Absetzbar sind nur Kosten für benötigte Teile oder Werbungskosten für den Verkauf. Was ist mit Kosten wie Stellplatz etc.?Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.

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