Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?

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arondeman
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Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?

Beitrag von arondeman » So 2. Feb 2003, 22:41

@renault52:Hallo Dietrich,klingt alles plausibel und wird auch sicher Deinen Erfahrungen entsprechen. Meine Erfahrungen waren andere, d.h. Fahrzeuge ohne Brief sind eben ohne Brief; in den Fällen, die ich erlebt oder bei anderen mitbekommen habe, war der Brief bei einem ohnehin seit einer halben Ewigkeit abgemeldeten Fahrzeug in erster Linie wegen der Daten von Belang. Wenn ein Kaufvertrag und eine Unbedenklichkeitserklärung des KBA vorliegt und die Daten für die Briefeintragung von anderswoher beschafft werden können, damit der TÜV-Prüfer zufrieden ist, war die Sache für die Zulassung auch o.k. Dass jemand bei Nichtvorhandensein eines Briefs unterstellt, dass das Fahrzeug noch nie zugelassen wurde, habe ich auch noch nie gehört.Aber es mag durchaus sein, dass das mittlerweile verschärft worden ist oder bei jeder Zulassungsstelle wieder anders gehandhabt wird. Soviel dazu.So longStephan

FKS 750
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Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?

Beitrag von FKS 750 » Mo 3. Feb 2003, 00:34

wenn man 10 jahre und 6 monate zeit hat, geht noch was anderes (das mach ich immer mit rahmen/motorädern, die ich sowieso nicht "akut fahren will" die einfach nur legal dastehen sollen in meiner sammlung):anmelden beim fundbüro (fundort ist hierbei wichtig---es muß städtischer boden oder wald gewesen sein, kein vermülltes grundstück oder so). die überprüfen beim kba ob es als gestohlen gemeldet ist. nach einem halben jahr wenn sich keiner meldet, ist man vorerst der besitzer (geringe bearbeitungsgebühr fällt, an, für einen rahmen meist 5 DM). der richtige besitzer hat dann noch 10 jahre zeit, sich zu melden und besitzansprüche geltend zu machen. aber in dem fall hat er es nicht einfach, das kfz wieder zu erlangen.kennt hier einer fälle wo es sowas gab?ob das ganze allerdings bei autos geht, weiß ich nicht. bei mopeds, motorrädern und anhängern geht es--selber schon ausprobiert x mal.nochmal zurück zum brief bekommen ohne tüv-fähiges auto: wie geht das genau? bin aus euren aussagen dazu nicht 100%ig schlau geworden. ich bekomm doch von der zulassungsstelle keinen brief wenn des kfz keinen tüv hat??mfg

Rallye Kadett
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Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?

Beitrag von Rallye Kadett » Mo 3. Feb 2003, 23:53

"nochmal zurück zum brief bekommen ohne tüv-fähiges auto: wie geht das genau? bin aus euren aussagen dazu nicht 100%ig schlau geworden. ich bekomm doch von der zulassungsstelle keinen brief wenn des kfz keinen tüv hat??"Hallo! Nochmals danke für die vielfältigen Antworten!ICh habe das Fahrzeug gestern gekauft!Nun geht der Papierkrieg los Die obige Frage beschäftigt mich natürlich sehr! Ach ja, wei jemand, wo ich aus dem web einen Blanko-Antrag für die Anfrage beim KBA beziehen kann?ICh werde mich noch mal mit dem Tüv-Prüfer meines Vertrauens in Verbindung setzen! Ich werde auf jeden Fall zu dieser Thematik hier im Forum berichten!Es grüßt freundlich und zuversichtlichBernd Ockenga

Rene E
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Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?

Beitrag von Rene E » Mi 5. Feb 2003, 16:46

Hier kannst Du dir den Blanko-Antrag online ausdrucken lassen. Das Ausfüllen und abschicken mußt Du aber mit er normalen Post machen: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... skunft.htm

Rallye Kadett
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Beitrag von Rallye Kadett » Mi 5. Feb 2003, 17:16

Supi!Danke! Das ist doch mal ne hieb- und stichfeste Auskunft! Noch mal ein paar (schlechte?) Neuigkeiten: Habe heute mit der Berufsschule telefoniert. Der Meister dort, konnte sich noch gut an den Wagen erinnern und wusste genau, dass der Wagen schon vor 25 Jahren keinen Brief mehr besaß... Er war eine Schenkung von einem Ortsansässigen OPEL-Händler. Quasi als Versuchs- und Testfahrzeug. Der Meister wusste aber zu berichten, dass bereits zwei andere Fahrzeuge (auch ohne Brief) die von der Berufsschule abgeben wurden wieder einen neuen Brief bekommen haben und auch wieder für den Straßenverkehr zugelassen sind. Fazit: Es wird wohl an der Formulierung des Kaufvertrages liegen. (Hat jemand gute Tipps?)?????????????Was meint Ihr? Sollte ich den Verkäufer eidesstattlich versichern lassen, dass kein Brief mehr zu dem Fahrzeug existiert... ? (wenn er es denn macht...) Gelogen wäre es ja nicht... ????????????????Bis dannBernd Ockenga

arondeman
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Brief weg, in welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?

Beitrag von arondeman » Mi 5. Feb 2003, 19:15

Hallo,Wenn der Verkäufer mitspielt, dann mach‘ es so! (Und vielleicht gibt der Berufsschulmeister ja auch eine Erklärung ab, dass er den Wagen als GEBRAUCHTwagen ohne Brief erhalten hat?)Und schreibe in den Kaufvertrag auf jeden Fall rein, dass es sich bei dem Wagen um ein nicht fahrbereites, seit langem stillgelegtes Restaurierungsobjekt handelt, zu dem kein Brief mehr vorhanden ist. Mehr will nach meiner Erfahrung die Zulassungsstelle doch gar nicht wissen. Wenn ich mir die Beiträge mancher anderer Forumsleute zu diesem Thema so durchlese, frage ich mich, warum sie die Behördenprobleme förmlich herbeireden – gerade so, als wollten sie die Behörden mit der Nase auf einen Fall stoßen, wo man den Bürger schikanieren kann (und das, wo doch gerade bei diesem Hobby eh‘ jeder schon genug Behördenkram am Hals hat!). Statt vor lauter Paragraphenangst zu erzittern, sollte man die Sache doch mal pragmatisch angehen und nicht die Pferde (lies: den Amtsschimmel) scheu machen.Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dass der Wagen als funkelnagelneuer Wagen, der noch nie zugelassen war, vom Händler gleich zur Berufsschule wanderte. Viel wahrscheinlicher erscheint mir, dass es sich um einen Vorführwagen handelte, der nicht recht vom Hof wollte (vielleicht, weil inzwischen ein Modellwechsel – z.B. vom Kadett B zum Kadett C - eingetreten war?). Eine Tages- oder Vorführwagenzulassung wird er da sehr wahrscheinlich schon gehabt haben, und damit bist Du aus dem Schneider! Denn ob er damals 1 Tag oder aber 20 Jahre zugelassen war, spielt keine Rolle. Zugelassen ist zugelassen.So oder so ist er aber nach der langen Zeit aus dem Register in Flensburg längst gelöscht, also wird Flensburg wohl nur melden, dass zu dem Wagen rein gar nichts vorliegt. Nach all dem, was Du dank des Berufsschulmeisters über den Wagen weißt, müsste es doch nicht allzu schwer sein, eine wasserdichte Vorgeschichte zu formulieren (fast hätte ich „Legende zu zimmern“ geschrieben, aber dann sagt bestimmt wieder jemand, ich wollte zum Rechtsbruch aufrufen! Will ich nicht, aber es sollte bei diesem Sachverhalt doch mal jeder darüber nachdenken, ob irgendjemand geschädigt wird, wenn man bei der Darstellung des Sachverhalts vom wahrscheinlichsten Fall ausgeht).In diesem Sinne:Nicht irre machen lassen!Stephan

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