Sollte man nicht dagegen klagen....
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- Registriert:Do 28. Mär 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Martin,was Norbert oben berichtet wurde mir so ähnlich bei einer Dekra Prüfstelle ebenfalls mitgeteilt. Der Prüfer/Sachverständige sagte mir aber auch sinngemäss er sei Sachverständiger und nicht Handlanger irgendwelcher Behörden und deshalb werde sich wohl keiner der Sachverständigen auf so eine Praxis einlassen. Das Gespräch zu diesem Thema entstand, als ein Handwerker mit seinem 3 (drei) Jahre überzogenem Anhänger zur HU erschien (er hatte es schlichtweg vergessen), leider weiss ich nicht ob da etwas zurückdatiert wurde, denn ich war vorher fertig.Ich fahre(mit Blick auf die Plaketten)freundlich grüssender ka
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- Registriert:So 4. Aug 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Sollte man nicht dagegen klagen....
Hallo Bei 3 Jahren überzogen.....müsste eigentlich3 Jahre zurückdatiert....Dann neue Abnahme.. ( nochmal bezahlen )1 Jahr zurückdatieren und nächstes Jahr wieder erscheinen..Sooooooo macht man Geld
Ich hätte gewartet und mir das Schauspiel angeschaut.Gruss Michael

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Nach inoffizeller Mitteilung hat man sich wohl darauf geeinigt, maximal 1 Jahr zurrückzudatieren (sonst hätte es wohl zu sehr gen Himmel gestunken). Bei einem LKW mit einjähriger HU-Frist könnte es aber theoretisch passieren, dass er ein Jahr überzogen hat und dann zwei Mal für die selbe Prüfung bezahlen muss.Ich selbst habe einen Wohnwagen, der 10 Monate überzogen in einer Halle stand und für den sich ein Bekannter interessierte. Ich wollte ihn mit "neuem TÜV" verkaufen und hätte zwei Mal die HU zahlen müssen. Da das Interesse meines Bekannten dann doch nicht so groß war, bleib es beim einmaligen zahlen und Zürückdrehen.Nearby: Braucht jemand einen Eriba Pan? Fleissig Material sammelnd grüßtMartin[Diese Nachricht wurde von DEUVET am 24. Januar 2003 editiert.]
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Hallo,das wäre schon ein kleiner Fortschritt. Wann ist mit einer offiziellen Stellungnahme zu rechnen?Danke nochmals!MG
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Zitat:Original erstellt von DEUVET:Nach inoffizeller Mitteilung hat man sich wohl darauf geeinigt, maximal 1 Jahr zurrückzudatieren das hatte ich bei der asu:-ich habe beim tüv gefragt: ich habe die asu, äh ja, au überzogen.wird das auch zurückdatiert?-ja, das wird es. wieviel haben sie denn überzogen?-13 monate. ehrlich gesagt,ich habe vegessen, das ich mit dem altenauto jedes jahr hinmuss, tut mir leid-umpf...-das heisst ich bin nach erfolgreicher asu dann noch einen monat im minus?-pfffgenau genommen waren es 13 monate und 29tage überzogen.ich habe für nur einaml bezahlen volle 13 monate neu asu bekommen.genau genommen 12 monate und 2 tage.und er hat sogar den vergaser nach dem ausdruck aufeine für den motor gesunde einstellung zurückgedreht.gruß, peter
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Die Rückdatierung beruht auf Abs. 2.3 der Anlage 8 zu § 29 StVZO:"Die Frist für die nächste HU beginnt mit dem Monat der letzten Hauptuntersuchung, wurde diese nach Ablauf ihrer Fälligkeit durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat der Fälligkeit der letzten HU ..."Sinngemäß gilt das auch für AU und SP. Hier in Schleswig - Holstein gibt es eine Anweisung der Aufsichtsbehörde, daß dieses Verfahren uneingeschränkt anzuwenden ist. Als Prüfer habe ich also garkeine Möglichkeit, anders zu handeln: Fahrzeuge mit 2 Jähriger HU Frist werden bis zu 24, Fahrzeuge mit 1 jähriger Frist bis zu 12 Monate zurückdatiert. Abgemeldete Fahrzeuge werden bei der Wiederzulassung allerdings nicht rückdatiert.Es wird auf die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen hingewiesen - das ist Sache der Zulassungsstelle. Begründete Ausnahmen sind z.B. in Niedersachsen "wenn der Halter glaubhaft versichert, daß die HU aus nachvollziehbaren Gründen, z.B. Auslandsaufenthalt, längere Reparaturdauer, Abstellen auf einem Campingplatz nicht rechtzeitig zur HU vorgeführt werden konnte.Bis auf das Saarland wird in allen Bundesländern entsprechend verfahren. Ein Bekannter lässt jetzt sein Motorrad in der Garage stehen, bis er genau 2 Jahre überzogen hat. Auch eine Möglichkeit Allerdings nicht in allen Bundesländern. In Thüringen z.B. bekommt er - wenn er 2 Jahre oder mehr überzogen hat - nur eine einmonatige Plakette ...Das nur mal am Randevon Frank www.kreidler-museum.de
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Na, da das was ich hier lese bestätigt mich in der Entscheidung eine 07er Nummer für mein Töff genommen zu haben - zum Glück haben die auf der Zulassungsstelle bei der Umschreibung nicht mitbekommen, daß der TÜV bereits seit 5 Jahren abgelaufen war !! Interessant wird es mit dem Motorrad meiner Frau: Angemeldet, aber seit 3 oder 4 Jahren keinen TÜV mehr (bedingt durch die zwischenzeitlich hinzugekommenen Kinder!) Markus
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Meine Erfahrungen bei der A(S)U, die jährlich bei unseren katlosen Autos fällig:Sie wird zurückdatiert.Mein Trick nun wenn ich die "blöde" A(S)U überziehe: Ich "verliere" die alte AU-Bescheinigung und entferne mit dem Fön vorsichtig die Plakette und fahre zur Werkstatt oder Prüfstelle (Termin war abgesprochen). Auf Nachfragen erkläre ich, dass ich schon einmal die Plakette ohne Kratzspuren vorsichtig entfernt habe, damit das Nummernschild nicht verkratzt wird.Denn die letzte A(S)U-Prüfung wird ja nicht wie die HU im KFZ-Schein dokumentiert.GrußJoey
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Zitat:Original erstellt von Roland MK4:Ja Klasse! Ich freu mich schon drauf! Mein Spiti steht leider wegen akutem Zeitmangel seit fast zwei Jahren ohne TÜV/ASU mit Saisonkennzeichen angemeldet in der Garage rum. Ich haben nen Kumpel beim örtlichen TÜV. Den frage ich mal wie man das machen soll, aber die wissen wahrscheinlich auch nicht was sie genau tun sollen. Das Gesetz sagt MACH DAS NICHT!, aber es sagt dann nicht MACH STATTDESSEN DAS! z.B. bei länger als zwei Jahren ohne TÜV, oder länger als ein Jahr ohne ASU. Wenns nicht tut, dann fahre ich halt ins Saarland. Sind ja nur 100km von Karlsruhe.Ich werde mal berichten, am 1.Mai ist es soweit.Viel Spaß, (werde ich bestimmt haben, GRRR)RolandHallo Roland,folgendes gibt diese website her: http://www.tuev-sued.de/auto_tuev Plakette für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen Entwarnung für Biker und Cabrio-Fahrer:Im Winter friert die TÜV-Plakette ein Motorradfahrer und Cabrio-Besitzer haben keinen Grund zur Panik: Die Fälligkeitsdatierung (Rückdatierung), wie sie das jetzt gültige Recht rund um die Hauptuntersuchung (HU) vorsieht, gilt nicht für Saisonkennzeichen. Der Winter friert die Rückdatierung der Plakette quasi ein.Das heißt: Wird die HU bei einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes fällig, wird die Plakette nicht "zurückgedreht". Ein Beispiel: Ein Motorradler hatte sein Bike von April bis Oktober 2000 angemeldet, die HU wird im Februar 2001 fällig. Im April 2001 wird das Krad wieder zugelassen. Fährt der Biker dann zum TÜV, gibt´s die Plakette bis April 2003.Hintergedanke der Regelung ist, dass man schier nicht zum TÜV fahren kann, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.Einen Monat "kostenlos" zu verlängern ist aber nicht möglich. Fährt unser Biker erst im Mai zum TÜV, muss die Plakette rückdatiert werden. In die Zwickmühle kommt, wer den TÜV-Termin im Herbst versäumt hat. Wieder ein Grundsatz: Ist die HU noch im Zulassungszeitraum fällig und wird diese versäumt, muss die Plakette rückdatiert werden.Wäre also das Krad in unserem Beispiel schon im Oktober 2000 zur HU angestanden, dann gilt die neue Plakette bis Oktober 2002 - auch wenn man erst im April drauf vorfährt.Für Dich ist wohl der letzte Absatz von Bedeutung
(Also: ab ins Heinz-Becker-Land
)GrussJürgen


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Ob sich die Fahrt ins Saarland lohnt, muss jeder erst einmal ausrechnen. Denn es ist ja nich verboten, sich, nachdem man eine rückdatierte Plakette bekommen hat, sofort wieder hinten anzustellen und eine erneute HU durchführen zu lassen, die dann natürlich in einer aktuellen Plakette mündet. Duchfallen kann man dabei nicht, wie sollte man sonst vor wenigen Minuten bestanden haben. Das Verfahren macht den Unsinn und die Beutelschneiderei geradezu offensichtlich. Bleibt als auszurechnen, ob die Gebühren für die zweite Prüfung und die zusätzliche Zeit unter dem finanziellen und zeitlichen Aufwand für die Jahr ins Saarland liegt. (100km einfache Strecke, 10 l/100km, €1,10 /Liter ergeben Kosten von mindestens € 22,00.) GrußDieter
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Dieses Jahr auf der RetroClassics, der TechnoClassica und weiteren Veranstaltungen ...
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