Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
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Hallo Günther!Auch ich habe gespannt, dass urteil gelesen. Aber ich habe ein anderes Problem. Ich bin Besitzer eines Ford Escort MK4. Das ist einer der letzten eckigen. Es geht um eine 07er Zulassung für das KFZ, welche ich nicht bekomme! Aus einem Grund, weil das KFZ noch keine 20 Jahre alt ist. Ein Kumpel von mir hat ein ähnliches Model, wohnt in einem anderen LK und hat das 07er Wechselzeichen sogar ohne Auflagen für den normalen Strassenverkehr bekommen!!!!!!Ja da kuckste, ist aber so. Frag mich nicht warum?! Jetzt bin ich natürlich dran mir auch eines zu besorgen, bis jetzt leider ohne Erfolg. Ich weis nicht wie es wo anners ist, aber bei uns (LK SM) braucht man ein Gutachten(ist verständlich), ein poliz. Führungszeugnis, ein Auszug aus Flensburg und soooooolche Ohren auf der Zulassungsstelle. Jetzt ist nat. guter Rat teuer und ich würde mich freuen, wenn ihr mir irgendwie helfen könntet. Ich brauche keine dummen Ratschläge oder Streitereien, wie ich vorhin auch schon gelesen habe. Bis bald. Und viele Grüsse von Andreas
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
Hallo Martin,vielen Dank für die Stellungnahme. So etwas hatte ich schon vermutet: Berlin bzw. Bonn ist machtlos, denn die Bundesländer machen was sie wollen. Den Nachteil hat der Bürger, bzw. der Wähler.An AndreasWP-79:Frage doch einmal Deinen Freund, ob Du Dich für die Rote 07er Nummer bei ihm mit zweitem Wohnsitz einquartieren darfst, wenn er im Bezirk der kulanteren Zulassungsstelle wohnt.In diesem SinneKlaus
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
guten morgen, andreas.zunächst einmal, herzlich willkommen im forum.ich habe den eindruck, dein bekannter hatte es mit einem inkompetenten beamten zu tun und wird wohl darauf hoffen müssen, daß die angelegenheit nicht auffliegt, da ihm ansonsten mächtiger ärger ins haus steht (wir haben ja schon mehrfach bzgl.der steuerhinterziehung in verbindung mit dem 07er-kennzeichen diskutiert).ich fürchte, in diesem speziellen fall wird dir niemand helfen können, da die gesetzeslage eindeutig ist. die damen und herren auf deiner zulassungsstelle haben sich korrekt verhalten. das rote oldtimerkennzeichen wird für fahrzeuge ab 20 jahren aufwärts erteilt und nicht früher.für dich ärgerlich, für deinen bekannten eine wackelige angelegenheit.viele grüße,mariop.s.: ich habe doch richtig verstanden, daß dein bekannter ein fahrzeug auf 07er laufen hat, welches noch keine 20 jahre alt ist !p.p.s.: ...und hat das 07er Wechselzeichen sogar ohne Auflagen für den normalen Strassenverkehr bekommen!!!!!!diesen satz verstehe ich nicht ganz ! was bedeutet "ohne auflagen" ? das 07er-kennzeichen ist mit einem haufen auflagen verbunden wegen p.p.s.:[Diese Nachricht wurde von osbourne68 am 21. Januar 2003 editiert.]
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
Hallo,@ Andreas & Mario:das Kriterium zwanzig Jahre ist schon das Entscheidende.Aber als ich mein Auto auf 07 zulies, musste ich eine Bescheinigung vom TÜV einholen, die ich dann bei der Zulassungsstelle abgeben musste. Leider habe ich diese Bescheinigung nicht kopiert, da sie eigentlich damals für mich ohne weiteres Interesse war. Aus der Erinnerung heraus waren da aber auch noch drei andere Kriterien für die Zuteilung eines 07-Kennzeichens angegeben:wie gesagt, aus der Erinnerung, daher nicht unbedingt vollkommen korrekt/vollständig wiedergegeben:- Fahrzeug ist keine 20 Jahre, es sind aber nur noch ??? Promille der hergestellten Fahrzeuge des Typs zugelassen- Fahrzeug (genau dieses eine)ist selbst aus irgendeinem Grund historisch wertvoll- keine Ahung, was das dritte war, Alzheimer schlägt zuKann es sein, der "Andreas-Kumpel" evtl. auf der Promilleregelung argumentiert hat? Dann wäre es ja durchaus rechtens, ein 07 zu bekommen, denn ich glaube nicht, dass der TÜV vorschriftswidrige Formblätter verwendet.GrussPeter
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@peterdiese regelung ist mir auch bekannt.doch, entschuldige andreas, bin ich mir nicht sicher ob sie auch auf einen escort zutrifft und habe es daher aus meiner argumentation weggelassen !viele grüße,mario
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
Hallo,Mein Kumpel hat in der Tat einen RS Turbo,d.h. von diesem KFZ sind damals nur 5000Stck gefertigt worden und die Produktion wurde 1986 eingestellt.Das mit der Zulassung in seinem LK wird aus rechtlicher Sicht nix,da das KFZ nur da zugelassen werden kann, wo es am meisten bewegt wird und ich auch weiterhin Halter und Versicherungsnehmer bleiben möchte. Eines würde gehen, wenn ich das KFZ auf Ihn zulasse, aber das will ich nicht.Ohne Auflagen d.h.: normaler Weise darf man ein sollches Kennzeichen nur zu Veranstalltungen, Werkstattfahrten etc bewegen sogar mit Fahrtenbuch!!Es gibt aber auch die Möglichkeit am normalen Strassenverkehr teilzunehmen-Wie man sieht.Ich bin der Meinung, dass das Gesetz für die 07er Zulassung geändert werden sollte.Denn bei einer H-Zulassung kann man ja auch ungehindert am Verkehr teilnehmen.Klar für jeden hat sein Auto einen besonderen Wert aber mach das mal der Zulassungsstelle klar!! Ich kenne überall Leute, auf fast jedem Amt nur nicht auf der Zulassungsstelle. Selbst bei der DECRA hatte ich keine Probleme.Ich bin zwar erst 23 Jahre alt, da gibt es ja immer div. Über junge Leute im Strassenverkehr etc, ich möchte das hier nicht weiter ausweiten.Ein Gesetz was verlangt, dass das Auto 20 Jahre alt sein muss, gibt es nicht!!Das habe ich hier schwarz auf weis!!Man würde vielmehr keine 07er Zulassung bekommen, da es hier um die "Erhaltung des Historischen Kulturgutes geht"Ich habe das Gefühl, dass man in der BRD die Gesetze so auslegen kann, wie man sie braucht!!Weis von Euch jemand den Namen und die Anschrift vom Bundes Verkehrsminister??Nicht lachen, ich probiere alles! (-:Naja vielleicht fallen irgendjemanden diese Ausnahmeregelungen wieder ein, welche es gibt.Würde mich auf weitere ernstgemeinte Ratschläge freuen. Könnt auch auf meine E-Mailadresse antworten.Viele Grüsse von Andreas
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moindein kumpel hat einen der seltenen 5000 escort rs turbo...und welches auto möchtest du gern mit 07er fahren ?aus dem bestätigungsblatt des tüv süddeutschland:(ein formblatt mit 4 fragen zum fahrzeug)tag der erstzulassung liegt mindestens 20 jahre zurück ?begrenzte stückzahl ? (max 0,1% der gesamtproduktion)sehr guter erhaltungszustand,bzw restauriert ?kfz in technischer hinsicht von großer bedeutung?treffen 2 der 4 genannten kriterien zu,gelten die anforderungen /zur zulassung mit 07) als erfüllt.wie gesagt,das ist der orginaltext des prüfblattes,den man beim tüv bekommt,und mit dem dann das kfz bei der zulassung zur 07 zugelassen wird.es liegt hier vor mir auf dem schreibtisch.ein escort rs turbo der baujahre 83-88 in sehr gutem erhaltungszustand,ist mit sicherheit in weniger als 0,1% der gesammtproduktion vorhanden und kann somit problemlos zugelassen werden.mfghelmut www.capri-racing.de
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Zitat:Original erstellt von AndreasWP-79:Ohne Auflagen d.h.: normaler Weise darf man ein sollches Kennzeichen nur zu Veranstalltungen, Werkstattfahrten etc bewegen sogar mit Fahrtenbuch!!Es gibt aber auch die Möglichkeit am normalen Strassenverkehr teilzunehmen-Wie man sieht.also das verstehe ich nun wirklich nicht ! es gibt ganz klare regeln zur 07er ! diese "ausnahme ist mir noch nie untergekommen und, sei mir nicht böse, ich glaube es auch nicht, daß dein bekannter mit seinem auto im alltagsverkehr teilnehmen darf ! Zitat:Ein Gesetz was verlangt, dass das Auto 20 Jahre alt sein muss, gibt es nicht!!Das habe ich hier schwarz auf weis!!Man würde vielmehr keine 07er Zulassung bekommen, da es hier um die "Erhaltung des Historischen Kulturgutes geht"andreas, wie es denn genannt wird, ob gesetz oder regel oder richtlinie, das ist doch völlig irrelevant. wichtig ist doch nur der inhalt und der besagt, daß ein fahrzeug, welches mittels rotem oldtimerkennzeichen bewegt werden soll, mindestens 20 jahre alt sein muß. die ausnahmen hierzu wurden bereits in vorigen beiträgen diskutiert.was mich nun aber auch interessieren würde: um welches fahrzeug geht es denn überhaupt ?viele grüße,marioweil ich es immer noch nicht kann:[Diese Nachricht wurde von osbourne68 am 21. Januar 2003 editiert.]
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Hallo,also es geht um einen Escort welcher Bj 04/89 ist. Dies ist einer der letzten Eckigen. Er besitzt ein HCS-Motor mit Doppelfunkenzündanlage.Diese Motoren wurden damal, zumindest bei Ford, begrenzt eingebaut.Aber ich denke nicht, dass mir das helfen wird, bei meinem Vorhaben.Zustand 2 und habe ihn im Jahre 2000 wieder aufgebaut.Das es Regeln, Gesetze... gibt, weis auch ich. Mich stöhrt nur das jeder macht was er will. Trotzdem muss das KFZ keine 20 Jahre alt sein-es gibt Ausnahmen.So wie ich das sehe, werde ich mein Vorhaben wohl erstmal vergessen können.Aber eines verstehe ich überhaupt nicht! Warum hat man mit ner H-Zulassung diese Einschränkungen nicht?Viele GrüsseAndreas
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Hallo Andreas,um das ganze zu verstehen muss man eines wissen: Die Rote Nummer ist K e i n e Z u l a s s u n g! Ebensowenig gibt es dazu ein Gesetz. Wie der Name schon sagt, ist es lediglich eine Ausnahmeverordnungung, die keiner Zustimmung des Bundesrates bedurfte. Das bedeutet für die Praxis dass vieles möglich aber auch ebenso vieles nicht möglich ist. So gibt es derzeit keine andere Lösung, als den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.TschüssKlaus