Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
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Hallo Forum, mit großem Interesse habe ich die Beiträge über das Mindener Urteil in Sachen 07er-Nummer gelesen, und das mittlerweile rechtskräftige Urteil auch meiner Zulassungsstelle in Osnabrück vorgelegt, als ich ein weiteres Fahrzeug auf meine 07er-Nummer zulassen wollte. Der Leiter der Zulassungsstelle hat daraufhin bei seiner übergeordneten Behörde, also dem Niedersächsischen Verkehrsministerium, nachgefragt, und von dort die Auskunft bekommen, das Urteil sei aus NRW und daher für Niedersachsen nicht relevant. Es gelte nach wie vor die niedersächsische Verordnung, daß 07er-Fahrzeugscheine nicht ohne Verkehrstauglichkeitsnachweis auszugeben seien. Dem Leiter der Zulassungsstelle ist zwar klar, daß das Mindener Urteil eben jene Landes-Verordnung zumindest in NRW kippt, doch er kann oder will nicht gegen ausdrückliche Anweisung seiner übergeordneten niedersächsischen Behörde handeln. Was kann ich tun? *ratlosguck* Diskutieren nützt natürlich hier nichts, und mit der Behörde anlegen will ich mich auch nicht. Schließlich möchte ich noch eine Weile Freude an meinem Kennzeichen haben, auf das immerhin eine Sammlung von 11 Fahrzeugen eingetragen ist. Nette Grüße, Günther
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
wo liegt das problem ?dein auto das du zulassen möchtest ist doch sicher in einwandfreiem,verkehrssicheren zustand,oder ?dann lass doch so einen Verkehrstauglichkeitsnachweis machen und gut is...oder wolltest du eventuell ein nicht verkehrssicheres fahrzeug mit der 07 bewegen ?wenn ich mal wieder ein neues stück meiner sammlung auf meine 07 zulassen will,muss ich auch damit zum tüv wegen so einer bescheinigung über verkehrstauglichkeit,alter,zustand etc...kostet ca 20 € gebühren und dauert 10 minuten.
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
Hallo capri, Mal kurz zur Praxis: Man bräuchte zur Vorführung naheliegenderweise ein Kurzzeitkennzeichen, die von Dir angegebenen Kosten sind also bei Weitem untertrieben! Aber abgesehen davon finde ich Deine Antwort wenig sachdienlich. Es ist ja wohl echt naheliegend und nur logisch, daß man mit der Beibringung des Nachweises das Problem erledigt hätte. Für einen solchen Rat brauche ich nicht hier zu posten. Es geht mir zudem keinesfalls darum, ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug in den Verkehr zu bringen! Die Folgen eines solcherart unsinnigen Handelns sind mir absolut klar und davon war auch nie die Rede. Ich weiß nicht, wieso Du mir solche Argumente auftischst. Hast Du irgendwie ein Verständigungsproblem? Es geht hier ausschließlich um die Umsetzung eines rechtskräftigen Urteils in die Verwaltungspraxis, und das sollte doch in einem demokratischen Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein! Zudem liegt es im Interesse eines jeden Bürgers, daß sich die Verwaltungsbehörden an die Richtersprüche der für sie zuständigen Verwaltungsgerichte halten. Ich habe nur gefragt, was ich tun kann, damit das auch umgesetzt wird. Möglicherweise kann mir ja jemand im Forum auch einen sachdienlichen Hinweis geben. Wäre nett. Dankeschön und nette Grüße, Günther[Diese Nachricht wurde von www.bmw-fans.de am 05. Januar 2003 editiert.]
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
ob ich ein verständigungsproblem hab ???ab jetzt und mit dir ja.
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
@ Günther: warum dieser giftige Ton???
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
Hallo Ihr beiden,nun begrabt mal bitte das "Kriegsbeil" wieder, wir haben hier doch alle das gleiche Hobby - und sich über zusätzliche und rechtlich zweifelhafe Behördenauflagen zu ärgern bdeutet nicht, das man sich nicht entsprechend bestehender Vorschriften verhalten will.Das Mindener Urteil steht übrigens auf sehr wackeligen Füßen, gibt die StVZO doch vor, dass auf rote Kennzeichen eingetragene Fahrzeuge der StVZO entsprechen müssen. Und die Zulassungsbehörde hat das Recht, dies zu kontrollieren. Fügt man diese beiden Fakten zusammen ...Also, bitte wieder freundlichen Umgang, ja?In diesem SinneMartin
Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
Eben, eben, Vorhaltungen muß man sich sich als 07er-Fahrer von Behördenseite schon genug anhören, da brauchen wir uns nicht auch noch untereinander anzugiften.Leider hat die Aufsichtsbehörde Deines StVA Recht, ein Urteil aus NRW ist für Niedersachsen nicht bindend, egal wie gut und logisch die Argumentation der Richter ist. Es bleiben also nur 2 Alternativen: Abwarten, bis sich jemand vor einem Verwaltungsgericht in Niedersachsen gegen die Verkehrssicherheitsprüfung wehrt oder selbst auf Zuteilung einer 07er-Nummer ohne Prüfung klagen. Freunde macht man sich damit beim StVA natürlich nicht.
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
Hallo RA Wilke und DEUVET, zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß der giftige (Unter-) Ton nicht von mir kam. Auf banale Antworten und sinnlose Unterstellungen habe ich jedoch verständlicherweise keine Lust. Dafür poste ich hier nicht. Forums-Neulinge müssen ja nicht 07-Neulinge sein. Zur Sache: Interessant finde ich, daß das Verwaltungsrecht offenbar immer noch so sehr Ländersache und damit uneinheitlich ist. Schade, daß erfochtene Urteile somit nur für das jeweilige Bundesland gelten, obwohl ihre Logik eigentlich für alle zwingend sein müßte. Klar ist, daß das zuzulassende Fahrzeug der StVZO entsprechen muß, und verkehrstauglich sein muß. Wie jedes zulassungspflichtige Fahrzeug, das - egal mit welcher Art der Zulassung - im Verkehr bewegt wird. Verantwortlich ist immer der Halter. Analog zum Kurzzeitkennzeichen gibt es eben auch bei der Roten Nummer (egal ob Händler oder Sammler) keine gesetzliche Grundlage für eine Nachweispflicht, sagt das Mindener Urteil. Nein, sagt Niedersachsen, wir wollen aber trotzdem, daß der Halter uns das nachweist. Eigentlich gesetzeswidrig. Man könnte die Sichtweise des StVA auch umkehren (wie es die Mindener Richter getan haben) und argumentieren, daß der Halter ohnehin für die Verkehrstauglichkeit verantwortlich ist. Aber da stehen wir in Niedersachsen nicht. Jedoch in Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein u.a. sieht man es so, und läßt ohne Prüfung zu. Offenbar kann man ja als Niedersachse wirklich nur froh sein, daß man überhaupt eine Rote Nummer bekommt. Ich selbst werde sicher nicht klagen, dafür habe ich weder Zeit noch Geld, und außerdem möchte ich das gute Verhältnis zu meinem StVA nicht gefährden. Ich hatte nur angenommen, es gäbe vielleicht außerhalb des Klageweges eine Möglichkeit, das zuständige Verkehrsministerium davon zu überzeugen, daß das Mindener Urteil auch für sie gelte. Aber es sind und bleiben Bürokraten
die wir bezahlen. Wer kontrolliert die eigentlich? Nette Grüße, Günther

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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
Zitat:Original erstellt von www.bmw-fans.de: ... auf das immerhin eine Sammlung von 11 Fahrzeugen eingetragen ist. Ich denke max. 10 Autos pro roter Nummer sind zugelassen.Tschoe, Guido
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Mindener 07er-Urteil wird nicht umgesetzt :-(
Hallo Oldie-Freunde,da wir gerade mal beim Thema sind: Mich würde einmal interessieren, welche Teile der StVZO nun Bundes- und welche Ländersache sind. Gibt es dazu irgendwelche Richtlinien bzw. Kriterien?Es ist auffällig, dass gerade beim Thema 07er Nummer der Föderalismus besonders durchschlägt, bei anderen Oldie-relevanten Vorschriften dagegen weniger, die offenbar bundeseinheitlich gehandhabt werden.Wenn Zulassungsfragen allgemein Ländersache sind, wie weit geht hier die Befugnis der Länder, sich über bisher bundeseinheitliche Vorschriften hinwegzusetzen?Wäre es dann nicht für den DEUVET vorteilhafter, bestimmte Misstände einfach auf Länderebene zu bekämpfen, anstatt immer nur mit Bonn zu verhandeln, wo man offensichtlich machtlos ist, für uns erstrittene Regelungen auf Länderebene durchzusetzen?!Ich denke da an das Beispiel von Niedersachsen, wo eine zeitlang die H-Kennzeichen auf Wunsch im Nicht-Euro-Duktus erhältlich waren, trotz heftigen Protestes des Bundesministeriums f. Verkehr. Oder die angebliche Weigerung des Saarlandes, die TÜV-Rückdatierung vorzunehmen.Was sagen die staatsrechtlich bewanderten DEUVET-Leute dazu?In diesem SinneKlaus