zulassung aus schweden
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- wokri
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- Registriert:Do 18. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
ich habe mir einen buckel bj 53 auf einem trailer aus schweden importiert. nach meinen infos bräuchte ich "nur" tüv-gutachten, versicherung und unbedenklichkeitsbescheinigung der kba um das auto zu zulassen. der lk-göttingen verlangt nun eine abmeldebescheinigung aus schweden, dass der wagen dort nicht mehr zugelassen ist. ist das okay. wenn nicht was kann ich tun?grüßehinter geteilte scheibewokri
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- Registriert:Do 28. Mär 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
zulassung aus schweden
Hallo wokri,vorab keine Panik, Du bekommst bestimmt nicht für ein Auto, welches auf einen anderen Besitzer zugelassen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das müsste auch dem LK Göttingen logisch erscheinen, oder? Hast Du die Bescheinigung schon? Wenn ja sollte alles Problemlos über die Bühne gehen. Die Antwort aus dem anderen Forum hier an dieser Stelle: mein 444 hat KEINE Fahrgestellnummer sondern ebenso wie Deiner nur das Schildchen im Motorraum und bei mir ist es sogar nur angeschraubt.Meines Wissens nach hat der Hersteller erst 1959/60 angefangen eine FIN einzuschlagen, jedenfalls habe ich bis heute noch keine gefunden und das war noch nie ein Problem.Ich kann gerne mal nachsehen, es ist glaube ich sogar im Brief eingetragen.Nimm Vorsichtshalber zum Zulassen eine Kopie vom Kaufvertrag mit.Wie weit bist Du übrigens mit dem Buckel?Ich fahre(Bucklige)freundlich grüssender ka
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zulassung aus schweden
hallo ihr beiden, also mein ehem. 47er buckel hat die nr. neben dem fahrersitz auf der plakette und an der spritzwand vo rechts neben der batterie (444 1187) eingeschlagen. mein 55er (modell 54)hat sie dort auch eingeschlagen. (90088). ok?--habe sie auch direkt als urlaubs-handgepäck mitgebracht--, zulassung vom 47 mit h-abn. kein problem, es reichte der kaufvertrag; zoll ist ja zum glück nicht mehr. den 55er habe ich auf 07- angemeldet; da reichte der kaufvertrag, die (eine) schwed. steuerbescheinigung weg. fg. nr. und zulassungsjahr. besikniksnachvis oder so ähnlich. grüße, j.
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zulassung aus schweden
oh ja, ich wünsche dir, das der lk-göttingen dir dann mit allen vorliegenden unterlagen die zulassugn gibt. mir wurde sie verwehrt, obwohl ich alles vorlegen konnte, die herren dort merken leider nicht allzu viel.viele grüsse von einem alten göttinger...alex
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Hallo!bei grenzüberschreitendem Verkauf brachut man keine Abmeldebescheinigung wenn der Besitz über einen Kaufvertrag nachgewiesen ist und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.Zur Not frage doch mal wegen des Procedere im Regierungspräsidium nach (Braunschweig, soweit ich weiß?) nach.Oder frage, wo steht dass man bei eingeführten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung vorlegen muss. Das verwechselt er mit einem Inlandsverkauf.Viel GlückMartin