sicherlich werden die Alteingesessenen des Forum angesichts dieser nicht eben seltenen Frage die Augen verdrehen, leider bin ich aber trotz Forensuche nicht gänzlich fündig geworden...
Will mich aber noch kurz vorstellen, bin ja neu hier. Ich bin Nils, 27, aus Berlin. Vor 14 Tagen habe ich mir meinen ersten Oldtimer gekauft, Marke Cadillac, (Basis)modell Series 62, Baujahr 1962. Ich muss gestehen, dass der Kauf gegen die meisten Ratschläge verstieß, die man zum Oldtimerkauf bekommt

Was mir Kopfzerbrechen bereitet, ist die Zulassung. Das Fahrzeug hat keinerlei Papiere. Ich verfüge über einen Kaufvertrag, den Kaufvertrag des Vorbesitzers mit dem Vorvorbesitzer (beglaubigte notarielle Kopie, welche ich erstellen ließ) und zwei alte - deutsche - Kennzeichen. Es ist eine Baden-Württembergische Nummer ( HN ), die letzte HU ist 1995 abgelaufen. Ein Datenblatt ist beim Tüv Süd angefragt. Das Auto ist durch eine Reihe von Händlerhänden gegangen, die Spur desjenigen, der das Auto zuletzt angemeldet hatte, ist nicht mehr auffindbar.
Damit war ich die Woche schon auf der Zulassungstelle, um mich zu informieren, was zu tun ist. Die Dame erklärte sich für nicht zuständig, Fälle wie meiner würden nur an einem anderem Standort bearbeitet. Immerhin hat sie ihren Computer bemüht und mir mitteilen können, dass weder über die Fahrgestellnr., die Karrosserienr., noch zu dem alten Kennzeichen irgendwelchen Daten vorlägen. Ich hoffe doch, dass sie die Daten beim KBA abgerufen hat, aber das es sich nicht um ein altes Berliner Kennzeichen handelt war ja offenkundig. Nächste Woche habe ich nochmal einen Termin bei der - angeblich - zuständigen Stelle und hoffe, dass man mir dort genauer sagen kann, welche Schritte erforderlich sind.
Das Problem ist, dass auf der Zulassungsstelle jeder etwas anderes sagt, und jeder - vorsichtig ausgedrückt - einen anderen Kenntnisstand und andere Auffassungen hat.
1) Mir wurde gesagt, ich könnte keine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Papiere nicht mehr auffindbar sind. Das müsse der letzte Halter tun, zumal ja im Kaufvertrag steht "ohne Papiere".
2) Eine Aufbietung könne in Berlin nicht gemacht werden, dass müsste die letzte Zulassungstelle in Baden-Württemberg machen. Als ich dort angerufen habe, wurde mir gesagt, dass könnte nur der letzte Halter machen...
3) Ein neuer Brief wäre an einen gültigen TÜV gebunden.
Ziemlich verwirrend das Ganze. Die einschlägigen Oldtimerseiten und -foren im Internet beschreiben das ja relativ einfach - ich hatte mich vor dem Kauf zumindest grundlegend informiert - aber die Call Center und die Schalter der Zulassungsstellen haben alle möglichen Ideen, was zu tun ist. Bei einem Anruf wurde mir sogar gesagt, ich bräuchte eine AU für den Brief, obwohl die meines Wissens nach vor Bj. 1969 überhaupt nicht erforderlich ist?!
Meine Bitte deshalb: Könnt Ihr mir bitte sagen, was ich wirklich brauche? Wer ist wirklich zuständig? Gibts in Berlin irgendwelche Besonderheiten, irgendwelche Tips? Gibts im Zweifelsfall einen vernünftigen Anwalt, der sich mit dem Thema auskennt?
Vielen Dank im Voraus, Nils