H-zulassung aller 2 jahre ?
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
hallo,habe bisher kein oldtimer, will mir aber einen 66er ford mustang kaufen.so wie ich es bisher hier im forum gelesen habe ist das gutachten für die H-zulassung wie die HU nur 2 jahre gültig ? stimmt dies ?eine AU brauche ich nicht, da baujahr 66 ?mfgDirk
H-zulassung aller 2 jahre ?
Nein, das stimmt zum Glück nicht. Das Gutachten nach §21c StVZO ist eine einmalige Angelegenheit, daraufhin ändert sich die Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief und Dein Oldtimer wird mit 192 ? pauschalbesteuert.Die HU ist wie bei jeder PKW-Zulassung nur zwei Jahre gültig, hat aber mit dem Oldtimergutachten direkt nichts zu tun.Eine AU brauchst Du nicht, das stimmt.Alle Klarheiten beseitigt?beste GrüßeMartin[Diese Nachricht wurde von DEUVET am 07. Januar 2002 editiert.]
H-zulassung aller 2 jahre ?
Äääh Martin,kann sein, daß ich mich da irre, aber: AU entfällt doch nur für FZ mit Baujahr vor 1969?Ulli
H-zulassung aller 2 jahre ?
Hi, Ich bin zwar nicht der Martin, aber das stimmt schon. Genauer Stichtag ist der 01.07.69 in Bezug auf Erstzulassung.GrußAndi
H-zulassung aller 2 jahre ?
danke,schon mal 50 € aller zwei jahre gespart, aber wichtiger ist sicher den streß den man sich spart aller 2 jahre, abgesehen vom tüv.mfgDirk
H-zulassung aller 2 jahre ?
An Ulrich: Ich hatte doch auch geschrieben: "AU brauchst Du nicht". Der Mustag ist Baujahr 66. Richtig: Alle PKW mit Erstzulassung vor dem 1.7.1969 brauchen nicht zur AU.Beste GrüßeMartin
H-zulassung aller 2 jahre ?
An Dirk:Eine AU kostet nur etwa 20 Euro, allerdings das jedes Jahr!Grüße, Martin
H-zulassung aller 2 jahre ?
Hallo,nochmals besten Dank.mit 50 € meinte (ca.) die Gebühr für die Untersuchung für die H-zulassung.mfgDirk
H-zulassung aller 2 jahre ?
Uuups!Mein Fehler! Ich war gedanklich irgendwie bei einem jüngeren Jahrgang. War wohl nicht ganz da... Sorry!___________________________________________Anscheinend immer noch , deshalb:[Diese Nachricht wurde von Ulrich am 08. Januar 2002 editiert.]