ÖAMTC / ARBÖ Register für historische Fahrzeuge
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- Registriert:Mo 14. Jul 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Es gibt bei beiden Clubs die Möglichkeit sein Auto in DEREN Register für Historische KFZ eintragen zu lassen.Der einzige Vorteil den diese registrierung gegenüber einer echten Typisierung als Oldtimer hat ist das es keine beschränkung auf 120 tage gibt.....ABERDORT wird auch eine sogenannte "Zustandsnote" (Note 1-5, 1-3 notwendig zur erfolgreichen eintragung/typisierung/registrierung)Das ist etwas was man prinzipiell auch braucht wenn man ein Fahrzeug als "erhaltenswürdiges KFZ" typisieren lassen möchte. Jedoch gibt es hier einen "gewissen Spielraum" jedes Prüfers, etwa bei der Prüfstelle Wr.Neudorf machen die das "gleich mit" und sagen dann okay, "Zustand 3 oder besser" (mehr brauchts nicht), die MA-46 in Wien Simmering handelt das NORMALERWEISE genauso ab, aber auch hier zuerst Rücksprache halten.Wer jetzt denkt, okay, ich spar mir einen Gerichtlich beeideten SV (Sachverständigen) und mach so eine Oldtimerregistrierung weil die günstiger ist der sei gewarnt, IMMER NUR MIT RÜCKSPRACHE des Prüfers EURER zuständigen Prüfstelle!!!Auf Rückfrage beim ÖAMTC (Hr.Stix) ob diese Zustandsnote die der ÖAMTC vergibt auf jeden Fall ausreicht erhielt ich folgende Antwort.-Original Message -From: Stix Thomas (VUK-KFZT V) To: rainer.adam@gmx.at Sent: Friday, August 17, 2007 8:42 AMSubject: AW: Oldtimer zustandsbeurteilung vs. Oldtimer registrierungSehr geehrter Herr Adam!recht herzlichen Dank für Ihr Interesse.Im ÖAMTC-Register für historische Fahrzeuge wird eine Zustandsbeurteilung vorgenommen und der historisch korrekte Zustand im Sinne des KFG §2 bestätigt.Da die Typisierungsstellen einen Spielraum haben liegt es im Ermessen des Prüfers, ob diese Registrierung als Nachweis anerkannt wird. Eine Vorführung des Fahrzeugs bei der Prüfstelle wird aber trotzdem erforderlich sein. Eine getrennte Zustandsbewertung außerhalb der Registrierung ist nicht möglich.Falls die Prüfstelle ein Gutachten eines gerichtlich zertifizierten SV verlangt, wird die ÖAMTC-Registrierung nicht ausreichen, da die Fahrzeuguntersuchung keine gerichtlich zertifizierten Sachverständigen durchführen.Unser Tipp ist - immer vorab mit dem Prüfer abstimmen, damit beim Termin keine Unstimmigkeiten auftauchen.Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.mit freundlichen GrüßenIng. Thomas StixÖAMTC Verkehr & KonsumentenschutzAbteilung Technische Information<<<mailto:thomas.stix@oeamtc.at>>>ÖAMTCSchubertring 1-3A-1010 Wien<http://www.oeamtc.at/>Tel.: +43 1 71199 1474Fax.:+43 1 71199 1270ÖAMTC ZVR 730335108