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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mo 21. Mär 2005, 01:07

Zitat:Original erstellt von Rene E:Nein, darf sie nicht. Egal was die EX-STASI Mitarbeiter erzählen. Es geht nur in Verbindung mit einem Hausdurchsuchungsbefehl und durch die Polizei. Der STASI-Mitarbeiter begleitet dann die Polizei. Also die Hausdurchsuchung erfolgt durch die Polizei nicht durch die Gebühren-Stasi.So kenne ich das auch.Der Grund der Frage ist das alljährliche Schreiben der GEZ nach den Rundfunkgeräten. Dort gibt es unter anderem einen fett gedruckten Passus mit folgendem Inhalt:"Der Rundfunkgeühren-Außendienst prüft nach und nach alle nicht oder nicht vollständig angemeldeten Rundfunkgebühren-Sachverhalte. Bei Filialbetrieben betrifft dies auch die einzelnen Niederlassungen."Da mir solche Androhungen immer aufstoßen, lasse ich diese Leute in der Regel ganz trocken auflaufen. Dazu müssen die Befugnisse natürlich klar sein.Im Übrigen nervt es mich allmählich, dass ich seit der Änderung der Gesellschaftform und der Umbenennung (2001/2002) immer noch schreiben an jede der alten Firmenbezeichnungen bekomme, obwohl ich das bereits mehrmals durchgegeben habe. Darum werde ich jetzt wohl mal pro unnötig bearbeitetem Formular eine Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR erheben müssen. Bleibt die Frage, ob die GEZ für ihre Schlampigkeit zahlen muss.Was ist übrigens aus der Gebührenpflicht für die Internetanschlüsse geworden, die vor rund 6 Monate wieder zu Debatte standen?[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 21. März 2005 editiert.]

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mo 21. Mär 2005, 12:28

Darf die GEZ bzw. derren Mitarbeiter ohne Einwilligung eine Wohnung oder Geschäftsräume betreten? Meines Wissens nicht, oder?

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Beitrag von Rene E » Mo 21. Mär 2005, 12:36

Nein, darf sie nicht. Egal was die EX-STASI Mitarbeiter erzählen. Es geht nur in Verbindung mit einem Hausdurchsuchungsbefehl und durch die Polizei. Der STASI-Mitarbeiter begleitet dann die Polizei. Also die Hausdurchsuchung erfolgt durch die Polizei nicht durch die Gebühren-Stasi.Das Dumme ist nur, wenn sie einmal drin sind, oder durch die geöffnete Tür das Empfangsgerät sehen, hat man verloren.Ach so: ES GIBT KEINE PEILWAGEN!!! GROSSES MÄRCHEN!!!

Outatime
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Beitrag von Outatime » Mo 21. Mär 2005, 12:56

Zitat:Original erstellt von Rene E:Ach so: ES GIBT KEINE PEILWAGEN!!! GROSSES MÄRCHEN!!!selbstverständlich gibt es peilwagen, mit denen auch heute noch zb nach störsendern gesucht wird. (und die spielverderber uns in alten cb-funk zeiten gejagt haben, NUR weil wir mal mit 200 statt mit den erlaubten 2 watt durch die gegend gebraten haben...)logischerweise kann man damit aber nur sender lokalisieren und keine (fernseh)empfänger....

Matra-Roman
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Beitrag von Matra-Roman » Mo 21. Mär 2005, 17:08

Nur eine kleine technische Anmerkung:Jeder PLL Synthesizer, also jeder in seiner Frequenz abstimmbare Empfänger erzeugt eine Grundschwingung, und diese ist sehr wohl auch anpeilbar.Jeder Fernseher beinhaltet einen PLL Synthesizer, ergo ist auch jeder Fernseher anpeilbar.GrußRomanDG2MFC

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Beitrag von Rene E » Mo 21. Mär 2005, 17:24

Ja, aber man tut es nicht.Die Meßwagen die wir noch als T1 Bulli mit Antenne auf dem Dach von SIKU kennen waren für Piratensender, Störsender oder ähnliches gedacht. Schwarzseher anpeilen wird nicht gemacht und wurde noch nie gemacht.P.S.: Das ist so eine Angstlegende.Damals beim Bund hat man uns auch erzählt es gäbe in München eine "Schwule Kompanie". Damals war Homosexualität keine zwingende Untauglichkeit mehr die bei der Bundeswehr zuvor noch als Geisteskrankheit eingestuft wurde.Man hätte sich deswegen aber vom Kriegsienst freistellen lassen können ohne Ersatzdienst leisten zu müssen.Und weil man Angst hatte, daß sich jetzt alle Wehrpflichtigen für schwul erklären und um Freistellung bitten, hat man diese Legende erfunden, um den Leuten Angst zu machen sie würden dann mit echten Schwulen in eine Kompanie gesteckt.

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Beitrag von Rene E » Mo 21. Mär 2005, 17:33

Mich würde aber mal folgendes interessieren.Wenn sich die GEZ-Stasi Zugang zu dem Mietshaus verschafft in dem man wohnt und im Kellerflur die Kabelanschlüsse durchzählt. Kann sie dann auch die Anschlüsse prüfen, ob darauf gerade ein Signal läuft, man also Fernsehen guckt?Wie ist das, wenn dieser Zugang unberechtigt war? Der GEZ-Blockwart also gar nicht meinen Vermieter fragt, sondern einfach solange klingelt, bis ihn einer reinläßt hat und er sich dann mit dem Meßgerät zu schaffen macht. Kann ich dagegen vorgehen, wenn ich auf diese Weise erwischt wurde?Macht das die GEZ überhaupt?Die Kabelbetreiber tun das. Die haben mich auch einmal erwischt. Allerdings wurde das damals nicht an die GEZ weitergemeldet. Ich mußte also den Kabelanschluß bezahlen, Fernsehgebüren aber keine.

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Beitrag von Outatime » Mo 21. Mär 2005, 19:14

Zitat:Original erstellt von Matra-Roman:Nur eine kleine technische Anmerkung:Jeder PLL Synthesizer, also jeder in seiner Frequenz abstimmbare Empfänger erzeugt eine Grundschwingung, und diese ist sehr wohl auch anpeilbar.Jeder Fernseher beinhaltet einen PLL Synthesizer, ergo ist auch jeder Fernseher anpeilbar.GrußRomanDG2MFCRoman,aber dafür muss ich doch im meterbereich dran sein?2. frage: was ist mit "nur" plasmabildschirm der vom dvb-t devoder gespeist wird?

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Beitrag von KW » Mo 21. Mär 2005, 20:23

Zitat:Original erstellt von Rene E:Die Kabelbetreiber tun das. Die haben mich auch einmal erwischt. Allerdings wurde das damals nicht an die GEZ weitergemeldet. Ich mußte also den Kabelanschluß bezahlen, Fernsehgebüren aber keine.1. Die Kabelbetreiber dürfen zu Überprüfungszwecken an Ihren Hauptanschluss.2. Gehören Schmarotzer dabei erwischt, sonst würds ja keiner mehr bezahlen. Wenn sie dich nicht an die GEZ weitergemeldet haben sag ich nur: SCHADE.mfg, Mark

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Beitrag von tommi1 » Mo 21. Mär 2005, 20:29

"Ex-Stasi..." "Blockwart" - entsetzlich mit welchen Worten manche hier argumentieren dürfen!tommi

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