Autofreier Sonntag
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Berlin will ja in diesem Jahr verbindlich den 1.Juni als autofrei erklären (die Mehrheiten des ror-roten Senat sind da ja sicher).Gibt das Straßenverkehrsrecht das her, dass ein Bundesland pauschal das Autofahren verbieten kann?Was ist mit denen, die aus der Stadt rein oder raus fahren, wie ich an diesem WE. Wir kommen am Sonntag aus Mecklenburg zurück, muss ich mein Auto an der Stadtgrenze stehen lassen?Wie sieht das rechtlich?Wäre dankbar für eine kurze Aufklärung der Rechtslage!Grüße von Joey
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Oi gente,so einen autofreien Sonntag hatten wir hier in Hamburg auch, auf freiwilliger Basis. Der HVV hatte sich auch beteiligt. D.h. die U-und S-Bahnen und die Busse konnten kostenlos benutzt werden. Die Bahnen waren wohl etwas voller, die Straßen aber nicht unbedingt leerer.Ja, ich war auch so ein Frevler, hatte Mama zum Bahnhof gebracht, mit dem Auto.tchauUwe
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Warum nicht-alles-sogar bundesweit-schon mal da gewesen.Grüße
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Hallo !Rechtlich kann Berlin nur auf einen Autofreien Sonntag hinweisen,kann sogar Nebenstrassen sperren,keine Durchgangsstrasse,Anlieger dürfen auch bei gesperrten Strassen fahren.Ihr wisst gar nicht wieviel Rechte ihr habt.Grüsse.
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Zitat:Original erstellt von wischiwaschi am/um 19.02.08 10:51:29Anlieger dürfen auch bei gesperrten Strassen fahrenWo steht sowas bitte??
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Berlin ist ein Bundesland und der Föderalismus KÖNNTE sowas hergeben.Grüße
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Hallo !Das Anliegerrecht anzusehen beim Magistrat o.Ordnungsamt mit enthaltenen Ausnahmen.Sowie Enteignungsrecht der Länder.Grüße
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Hallo !Hierraus einen Auszug.........den Anliegern darf nur durch Bauarbeiten der Zugang zu ihren Grundstücken verwehrt werden.Gegen den anderen Firlefanz kannst du zwecks einstweiliger Verfügung vorgehen.GrüßeBeitrag geändert:19.02.08 12:00:59
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Bevor es noch phantasievoller wird, hier ein kleiner Hinweis. Eine Straße zu sperren ist ganz einfach, da stellt man einfach einen Polizisten in die Mitte, der die Arme ausbreitet und schon darf keiner mehr durch. Weder Anlieger noch der Bundespräsident.Ein Bundesland zu sperren ist da schon etwas schwieriger. Bei Vorliegen einer Gefahrenlage könnte die Landesregierung den Betrieb von Kraftfahrzeugen kurzzeitig untersagen aber für eine Sperrung nur so als "Happening" sehe ich keine Ermächtigungsgrundlage. Vielleicht haben wir ja einen kreativen Verwaltungsrechtler unter uns, dem mehr einfällt?
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Hallo,ironie an - man könnte doch aber für den 1. Juni eine Plakettenpflicht einführen - Viele GrüßeStöffi