Zoll auf Schweizer Oldie-Reparaturen
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War es nicht so, daß es ein Deutscher war der in die Schweiz gefahren war um das Auto reparieren (einstellen) zu lassen und der Zoll in Deutschland zuschlug? So hatte ich das verstanden, kann mich aber auch täuschen.Thomas
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Zoll auf Schweizer Oldie-Reparaturen
Na den Schweizern scheint es ja plötzlich sehr schlecht zu gehen. Ich hätte da noch einige sehr böse fragen zum Kapital in der Schweiz, aber dass lass ich lieber.Frank
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Zoll auf Schweizer Oldie-Reparaturen
Irgendwie verstehe ich das ganze nicht. Den schweizer Zollbehörden ist das doch egal. Wer hier Zollgebühren nehmen kann sind die Deutschen (wie Thomas schon schrieb). das sind aber maximal 10% Zoll und 16% Einfuhrumsatzsteuer von der Wertsteigerung die maximal den Rechnungsbetrag der Werkstatt anbelangt. Wurde der Morgen vielleicht vorher ohne ihn richtig zu verzollen eingeführt und ist dies bei dieser Kontrolle aufgefallen? Anderst läßt sioch der Sachverhalt doch garnicht erklären.Und wenn das so wäre, ist es auch rechtens was der deutsche Zoll da getan hat. Vielleicht wurde noch eine saftige Geldbuse wegen Zollvergehens aufgeladen, was dann natürlich zu DM! 25000 Nachzahlung führen kann.GrußJosef
Zoll auf Schweizer Oldie-Reparaturen
Viele von Euch werden wohl den Beitrag in "Akte 2000" gesehen haben: Ein Morgan Plus 8 Fahrer, der in der Nähe der Schweizer Grenze wohnt, hatte bei einer Schweizer Spezialwerkstatt den Elektrikteufel aus seinem Auto vertreiben lassen. An der Grenze fanden die Zöllner dann die entsprechende Reparaturrechnung und präsentierten ihrerseits einen Gebührenbescheid über rund 25.000 Schweizer Franken! Begründung: Das Auto hat durch die Reparatur eine Wertsteigerung erfahren, deshalb ist der Wert des kompletten Autos zu berücksichtigen.In der Schweiz ist natürlich vieles anders (bestimmt auch die Zollvorschriften) aber die Begründung ist doch unhaltbar: Eine funktionierende Motorelektronik steigert nicht den Wert, sondern ist schlicht und einfach der Normalfall. Anders ist es, wenn ein Auto nicht nur repariert, sondern restauriert wird, dann kann man von einer Wertsteigerung sprechen.Hat einer von Euch ähnliche Erfahrungen in der Schweiz gemacht?
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Zoll auf Schweizer Oldie-Reparaturen
Hallo, ich habe den Beitrag im Fernsehen teilweise gesehen. Es war ein normal zugelassener Morgen (Balinger Kennzeichen), der aus GB eingeführt war. Da England EU-Mitglied ist, dürfte es hier ja keine Probleme mit dem Zoll bei der Einfuhr geben, oder?Der Besitzer hat eine kleinere Reparatur in der Schweiz machen lassen - ca. 1300 DM und bei der Rückfahrt hat der deutsche Zoll dann zugelangt. Wie sich der Betrag genau auf die 25.000 DM aufrechnet, weiss ich nicht, aber es war nicht nur Zoll, sondern auch eine Strafe und diverse aufeinanderaufbauende MWST-Sätze dabei. Der Hammer ist, daß der Wagen beschlagnahmt wurde und der Besitzer ihn in bar!!! auslösen mußte. Kreditkarte, Scheck etc. wurde nicht anerkannt. Also sind Reparaturen in Nicht-EU-Ländern problematisch. Man sollte wohl bei der Ausfuhr ein Wertgutachten vorlegen und bei der Wiedereinfuhr ein weiteres, damit nur die Differenz verzollt werden muß. Sinnvollerweise also vorab mit der zuständigen Zollbehörde sprechen und alles ordentlich klären. Michael
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also ehrlich !wer über die ch-grenze mit einem rechnungsbescheid fährt ist "sälber tschuld" !wo jeder weiss, dass in der regio-basel zwischen frankreich und ch eine sog. "grüne grenze" (nicht ständig bewacht) läuft. man schicke einen fahrzeug im voraus, ausgestattet mit einem mobiltelefon. sobald die mitteilung zugegangen ist, dass die luft rein ist, kann man rein- bzw. rausfahren und zwar ohne ärger !wie glaubt ihr, dass wir schweizer die ganze schnaps- und fleischvorräte aud D und F importieren ???natürlich ist das nicht ganz legal, aber unsere zöllner sind z.z. wie bluthunde und nehmen sogar erhebliche rückstauungen für die kontrollen im kauf (s. basel-weil . rh. autobahn).viel glück
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Zoll auf Schweizer Oldie-Reparaturen
Hallo zusammen!Interessante Diskussion! Mich würde interessieren, wie das bei anderen nicht-EU Ländern aussieht. Hatte mir mal überlegt, mit meinem Mustang in den USA Urlaub zu machen, und drüben gleich ein paar größere Arbeiten ausführen zu lassen. (Ist bekanntlich ja viel günstiger als hier).Zoll müßte man (theoretisch) in diesem Falle ja nicht zahlen, da es sich nicht um eine entgültige Ausfuhr handelt, sondern der Wagen ja nach ein paar Wochen/Monaten wieder in das Ursprungsland Deutschland zurückkehrt. Soweit zumindest meine gedanklichen Spielereien. Liege ich damit richtig?V8-GrußAndi
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Zoll auf Schweizer Oldie-Reparaturen
Zoll bzw. EUST müsstest Du auf das Auto nicht bezahlen weil es ja in Deutschland zugelassen ist und bleibt und auch nicht exportiert wurde aber die Reparaturen nebst Ersatzteile müsstest Du natürlich angeben. In wie weit die Reparaturen und Ersatzteile dann sichtbar für den Zoll sind ist ne andere Frage. Theoretisch wäre es natürlich möglich das Auto so wieder rüberzubringen. Steht ja nicht dran, daß da was gemacht wurde...Wird schwer für den Zoll sein das nachzuweisen.Wenn ich dann denke, daß sogar die Fracht verzollt werden muß beim Autoimport nach D...ThomasAch ja, rechne mal mit der spitzen Feder nach ob sich das wirklich finanziell für Dich lohnt. Spaß macht es bestimmt mit dem eigenen Auto zu fahren nur kostet der Transport ja schon einen Haufen Geld.[Diese Nachricht wurde von Old Cadillac am 20. November 2000 editiert.]