Ist eine Ausnahmegenehmigung möglich /nötig ?
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- Registriert:So 6. Jun 2010, 10:57 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Freunde,direkt mit meinem ersten Post melde ich mich bei Euch mit einem Problem bei dem ich mir so richtig nicht weiterhelfen kann, ich muss mal die Hilfe von Profies haben Bei meinem gestrigen TÜV-Versuch für mein Fahrzeug, um das H-Kennzeichen zu erlagen ( eine Vollabnahme muss gemacht werden, da das Fahrzeug aus der USA importiert worden ist) bemängelt der Prüfer folgendes:706 - Geschwindigkeitsmeßgerät: Anzeige nicht bis EndgeschwindigkeitVerbaut habe ich in meinem Fahreug einen Tacho in aussen Meilen/innen KMh bis 160 KM/h.Besonders in Anbetracht, das es sich hierbei um ein historisches Fahrzeug handelt und ich nicht einfach einen zweiten Tacho verbauen möchte oder den originalen Tacho durch künstlerische Malarbeiten verunstalten möchte. Gibt es da eine Ausnahmegenehmigung? Hat der Prüfer hier richtig begutachtet ? Kann mir jemand helfen !!!Achja, die Endgeschwindigkeit hat der Prüfer aus dem Datenblatt für das Fahrzeug vom TÜV-Süd. Dort sind 195 KM/h eingetragen. Es handelt sich bei dem Fahrzeug um einen Pontiac Trans Am (1979). Dieser Tacho ist der GM-Standart Tacho (es gibt keinen anderen) und der wird baugleich in allen 1975 bis 1979 Camaro und Firebird verbaut und wurde auch so offiziell in deutschland ausgeliefert damals.Vielen Dank und GrußPhilippBeitrag geändert:06.06.10 11:19:40Beitrag geändert:06.06.10 11:23:41
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Ist eine Ausnahmegenehmigung möglich /nötig ?
Moin Philipp,warum einfach wenn's kompliziert geht...? GM - Standard Tacho? auch bei GM gibt es doch ein "Baukasten-System"Einen vom Durchmesser her passenden GM-Tacho mit km/h-Anzeige einbauen. Was der wirklich anzeigt ist ja zunächst mal egal...Hauptsache der Prüfer ist's zufrieden; TÜV'en und anschliessend den originalen wieder rein...In 2 Jahren stösst sich da niemand mehr dran...Mit fordlichen Grüßen Jürgen
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Ist eine Ausnahmegenehmigung möglich /nötig ?
Bei den Amitachos aus den Siebzigern ist zu berücksichtigen, daß es eine Zeitlang in den USA gesetzliche Vorschrift war, daß die Tachos nur bis 75 mph (tbc) anzeigen dürfen, egal, wie schnell das Auto wirklich geht.Auch wenn sich der General aus dem großen Baukasten bedient hat, dürfte es eher schwierig sein, für diesen Zeitraum einen entsprechenden Tacho aufzutreiben. Vielleicht wurden ja für den Export außerhalb USA & Canada Tachos eingebaut die bis zur Endgeschindigkeit gehen, aber das weiß ich nicht.Immerhin haben die Tachos der späten Siebzigern schon eine blaue Fernlichtlampe (zumindest beim Cadillac) und eine km/h Skala.Ich habe das Thema Tacho im Rahmen meiner 07er Nummer damals mit dem TÜV Prüfer durchgesprochen; er hat es einfach so zur Kenntnis genommen und nichts angedeutet, daß das einer späteren Abnahme für das Hakenzeichen im Wege stehen würde. Da gibt es in Punkto Beleuchtung schwierigere Hürden zu nehmen.Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.
- Th. Dinter
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moin Phillip,wenn es tatsächlich so sein sollte, daß es für dieses Auto keinen anderen Tacho gibt, würde ich nochmal mit dem Prüfer ein Gespräch suchen. Ersatzteilliste mitnehmen, oder sonst etwas, was das belegen könnte.Ansonsten wird es doch irgendeinen Transam-Club, -Forum o.ä. geben, die einem da weiterhelfen, bzw einen TÜV kennen, bei dem es diese Probleme nicht gibt.Das spart Nerven.....!grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Moin,da es keine Schilder gibt, die eine Geschwindigketsbegrenzung von z.B. 170 oder 180km/h aufzeigen, muss man die auch nicht per Tachometer überwachen können. Ist also ebenso überflüssig wie eine Außentemperaturanzeige.GrußWilly
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Wir aber in der StVZO gefordert, da sich auch die Tachoabweichung auf den Tachoendwert bezieht.Ich kenne allerdings auch einige Fahrzeuge die auf ebener Strecke locker "Tacho Anschlag" schaffen und hier regulär angeboten werden/wurden.Beitrag geändert:09.06.10 10:29:56