Zulassung ohne Papiere / eidesstattliche Erklärung

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Schwedenbuckel
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Zulassung ohne Papiere / eidesstattliche Erklärung

Beitrag von Schwedenbuckel » Di 17. Jun 2008, 23:11

Guten Abend zusammen,wollte heute meinen Zündapp Roller anmelden nachdem er den Baurat ohne Mängel geschafft hat. Die freundliche Dame vom Amt lehnte die Anmeldung mit der Begründung ab, nur der Kaufvertrag würde als Eigentumsnachweis nicht ausreichen. Ich benötige eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass das Fahrzeug wirklich ihm gehört hat. Brauche ich die wirklich? Sonst langte doch die KBA Auskunft, oder??GrußNiels

Bilbrud
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Beitrag von Bilbrud » Di 17. Jun 2008, 23:28

Hallo Niels! es kann sein das sich das verschiedene Verwaltungsangestellte so einfach gemacht haben ,aber Rechtens war das wohl nicht...Ich musste zumindest auch zum Kaufvertrag eine Erklärung an Eidesstatt für nen AX anbringen.5 jahre her in NRW. das war auch kein problem.Schwieriger wohl mit Fahrzeugen in denen das Eigentum aufgegeben wurde oder ähnliches!Die KBA auskunft zeigte ja nur ob das Fahrzeug andere Besitzansprüche aufweist, wenns also nicht vermisst würde kriegst du ne positive Auskunft, aber der rechtmässige Eigentümer weiss nix davon...so oder ähnlich hat der Knabe beim Amt das erklärt.Gruss aus SchwedenBeitrag geändert:17.06.08 23:30:51

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ventilo
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Zulassung ohne Papiere / eidesstattliche Erklärung

Beitrag von ventilo » Mi 18. Jun 2008, 00:01

bei uns reicht Kaufvertrag mit den orig. ausländischen Fahrzeugpapierendie eidesstattliche Versicherung wird bei uns direkt auf dem Amt abgenommen, aber nur dann wenn die orig. Papiere nicht mehr vorgelegt werden können

threelitre
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Beitrag von threelitre » Mi 18. Jun 2008, 11:35

Vor ein paar Jahren musste ich für ein in Luxemburg bei einem Händler gekauftes Auto auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Begründung: Der Händler (mit Rechnung, Vertrag usw) und die letzte eingetragene Halterin in den original Papieren waren nicht die gleiche Person (Überraschung!)... Naja, 60DM und einen unterschriebenen Wisch später war ich wieder draussen... (Die Diskussion ging aber bis zum Amtsleiter.)Der Sinn hat sich mir nicht erschlossen.Gruss,Alexander

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mi 18. Jun 2008, 12:24

Zu komisch! Ich habe sogar mal ein Auto ohne Brief auf mich ummelden können, weil der Vorbesitzer ihn nicht mehr fand. Der Kaufvertrag reichte vollkommen aus.Eure Damen vom Amt irren so oder so, weil die Zulassung sich ohnehin nur auf die sog. "Eigentumsvermutung" gründet und nicht auf die tatsächliche Rechtmässigkeit des Besitzes.Dies geht die genau genommen gar nichts an!Klaus

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Mi 18. Jun 2008, 13:22

Solange es nicht Dein gestohlener Wagen ist,der problemlos neu zugelassen wurde-richtig!Im anderen Fall ist die Behörde natürlich unfähig auch nur die einfachsten Kontrollen durchzuführen und alle Beteiligten sollten fristlos entlassen werden?Grüße

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mi 18. Jun 2008, 21:32

Hallo, HA HA HA HA!! Wie soll man denn von einem vor 20 Jahren verstorbenen Vorbesitzer eines z.B. 40 Jahre alten Wagens eine eidesstattliche Versicherung bekommen??? Wenn ich ein Fahrzeug z.B. bei EBAY ersteigert habe und evtl. zusätzlich noch einen Kaufvertrag mache, was interessiert denn dann noch der Rotz von früher? Sollen etwa alle ehemaligen Vorbeitzer (die im Brief registriert waren und nach denen geforscht werden müsste), eine EV abgeben? Ist wohl etwas realitätsfern. Dann könnte man viele Fahrzeuge gar nicht mehr erneut zulassen. Gruß. Rolf

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Do 19. Jun 2008, 12:27

Ich würde nie ein Fahrzeug kaufen ohne VORHERIGE Klärung der "Papierfrage".Aber wahrscheinlich sind solche dann billiger zu bekommen....Grüße

martini
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Beitrag von martini » Do 19. Jun 2008, 15:50

Ich hatte ähnliche Probleme mit einem MG A den ich aus einer Scheune in Brandenburg gekauft hatte. Der Wagem kam irgendwann mal aus England hierher.3 Jahre restauriert und dann auf´s Amt.Kaufvertrag reichte ebenfalls nicht aus. Den könnte man ja selbst geschrieben haben. Das originale V5 Document oder Brief oder US-Title müßte vorliegen. KBA ist schön aber auch nicht ausreichend. Sagt ja nur aus das der angegebene Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist.Ich konnte schlicht und einfach nicht beweisen dass das Auto mir gehört.Wat nu????Erklärung des Amtsleiters:Sie könnten den Wagen z.B. in Bayern in einer Scheune entdeckt und mitgenommen haben. Niemand vermisst ihn seither. Wir lassen Ihnen den Wagen neu zu und schon gibt es zwei rechtmäßige Besitzer, jeder mit einem eigenen Brief.Wenn sich jetzt der erste Besitzer meldet hat das Amt ein Problem. Da ist es natürlich einfacher das der Kunde das Problem hat.Ich mußte mir vom Verkäufer nur eine Kopie seines Persos besorgen und eine unterschriebene Erklärung dass das Auto von ihm ohne Papiere nach Deutschland importiert wurde. Dazu noch eine eidesstatdliche Erklärung von mir und dann hatten wir es.Seitdem bin ich "vorausschauender" was den Oldiekauf ohne Papiere angeht.GrüßeMartin

uwm121
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Beitrag von uwm121 » Do 19. Jun 2008, 18:06

Zitat:Original erstellt von martini am/um 19.06.08 15:50:51Da ist es natürlich einfacher das der Kunde das Problem hat.GrüßeMartinWas erwartest Du eigentlich?

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