AU und TÜV Plakettenkontroller der Polizei auf Firmenparkplatz
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Ned schlecht und echt frech --- bei uns wurden Tickets verteilt bei Autos deren AU abgelaufen war...Habs mal dem Firmenboss gesteckt aber ich denke das ist im Reglement der der Polizei so gestattet??Oder sehe ich das falsch?
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AU und TÜV Plakettenkontroller der Polizei auf Firmenparkplatz
Wenn der Parkplatz öffentlich zugänglich ist, darf die Miliz das. Ist auch bei uns auf Autohausplätzen/Werkstatthöfen schon üblich, daß die grünen oder blauen Herren schauen kommen...Chris.
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AU und TÜV Plakettenkontroller der Polizei auf Firmenparkplatz
Aber gerade in Werkstätten stehen ja oft abgemeldete Fahrzeuge?
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AU und TÜV Plakettenkontroller der Polizei auf Firmenparkplatz
Ja, angeblich ist es so, dass die Einfahrten und Hinterhöfe zu diesem Zweck betreten dürfen, solange keine Absperrkette oder Zaun überwunden werden muss.Mir erscheint diese Rechtsprechung höchst fragwürdig, zumal nirgendwo im Gesetz steht, dass die Kombination angemeldetes Fahrzeug/abgelaufener TÜV in jedem Fall strafbar ist, zumal wenn das Fzg. nachweislich nicht den Privatgrund verlassen hat/verlassen konnte.Nun würde mich mal interssieren wie die Sache aussieht, wenn die "Kontrolleure" z.B. wegen eines Diebstahls in eine abgeschlossene Garage gerufen wurden und nun zufällig auf dem Nachbarstellplatz eine abgelaufene Plakette entdecken.Klaus
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Solange ein Fahrzeug ordentlich zum Strassenverkehr zugelassen ist, besteht die Pflicht, die HU/AU-Fristen einzuhalten. Auch wenn so ein Fahrzeug auf Privatgrund oder bei einer Werkstatt steht, KÖNNTE es diesen verlassen, um am Strassenverkehr teilzunehmen. Es ist aber auch kein Problem, einen Strafzettel zu canceln, wenn ein Fahrzeug auf einem Werkstattgelände "erwischt" wurde. Ein Anruf seitens der Werkstatt, daß dieses Fahrzeug selbstverständlich zum TÜV-Termin im Hause ist (natürlich bereits seit dem TüV-Plakettentermin ) und die Sache wird eingestellt.Habe ich hier bei uns in Bayern bereits mehrfach erlebt.Also: Bei abgelaufenen Plaketten Schilder abnehmen, damit niemand eine Überprüfung machen kann. Gilt natürlich nur für Gelände, die keine zugelassenen Fahrzeuge vorschreiben.Chris.
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Zitat:"besteht die Pflicht, die HU/AU-Fristen einzuhalten. Auch wenn so ein Fahrzeug auf Privatgrund oder bei einer Werkstatt steht, KÖNNTE es diesen verlassen, um am Strassenverkehr teilzunehmen."Gerade diese Argumentation ist vollkommen aus der Luft gegriffen und stellt eine rein Spekulaive Unterstellung dar. Ich glaube kaum, dass sie aufgrund des Gesetzestextes haltbar ist.Die gleiche Frage stellt sich bei einer Mängelkontrole auf Privatgelände. Man stelle sich vor das Rücklicht eines Schlüsselloch-Kapitäns ging zu Bruch. Nun will es das Schicksal, dass ein Grüner davon Wind bekommt und gleich in vollem Diensteifer eine Mängelkarte erstellt.Jeder weiss, dass sich eine solche Rarität nicht binnen drei Werktagen auftreiben lässt. Wie gut muss ich das Auto in dem Fall verstecken, um nicht den Verlust meines Auslauf-Kennzeichens durch Zwangsstillegung zu riskieren?Klaus
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Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 12.03.08 15:12:46Zitat:"besteht die Pflicht, die HU/AU-Fristen einzuhalten. Auch wenn so ein Fahrzeug auf Privatgrund oder bei einer Werkstatt steht, KÖNNTE es diesen verlassen, um am Strassenverkehr teilzunehmen."Gerade diese Argumentation ist vollkommen aus der Luft gegriffen und stellt eine rein Spekulaive Unterstellung dar. Ich glaube kaum, dass sie aufgrund des Gesetzestextes haltbar ist.Klaus, wenn Du anderer Ansicht bist:Probier´ es doch einfach mal aus und klage dagegen, daß man Dich mit abgelaufener Plakette erwischt (hat)!Viel Glück... Chris.P.S. Du kannst ruhig weiter zweifeln; das Regelwerk nennt sich aber StVO.Und wenn Dich eine Amtsperson (oder ein fieser Nachbar angepfiffen hat) dabei erwischt, daß Dein zugelassenes Fahrzeug eine abgelaufene Plakette hat, dann sind die folgenden Verwarn-/Bußgelder/Strafen FAKT.Und keine "spekulativen Unterstellungen".Du kannst natürlich dagegen vorgehen, daß jemand sich unbefugt Zutritt verschafft hat.Ändert an den Strafen für die Plakette aber auch nix....! Auszug aus StVO:Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (ASU) Verwarngeld / Bußgeld / PunkteFrist für die Hauptuntersuchung überschritten um• 2 bis 4 Monate 25/-/-• 4 bis 8 Monate -/40/1• mehr als 8 Monate -/75/2Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15/-/-Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um• 2 bis 8 Monate 15/-/-• mehr als 8 Monate -/40/1Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne GewährNu alles klar ? Oder noch immer "Spekulatius" ?Beitrag geändert:12.03.08 16:21:07
- oldsbastel
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Man möge mich korrigieren, aber meines Wissens sind Kontrollen auf Privatgrundstücken nicht ohne Genehmigung des Eigners erlaubt.
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Dürfte auch so richtig sein, aber wenn das Auto z.B. nah am Gartenzaun steht, müssen die Milizen nicht unbedingt das Grundstück betreten, oder ?Und wenn ein (privater) Firmenparkplatz frei zugänglich und die Einfahrt nicht beschrankt ist, ist das Betreten auch nicht zu verhindern. Leider.Es geht aber eigentlich nicht darum, wann eine Kontrolle nicht statthaft ist, sondern daß davon unabhängig eine abgelaufene Plakette nunmehr die o.a. Konsequenzen nach sich zieht. Denn einmal die Überziehung festgestellt, fällt es schwer (siehe Ausnahme "Fzg. steht bereits in Werkstatt/Autohaus"), gegen eine (eben) mögliche Teilnahme am Verkehr zu argumentieren.Chris.
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Mir geht es auch nicht um die Fristen, sondern um die Frage, ob das Fzg. mit abgelaufener Plakette tatsächlich am Srassenverkehr teilgenommen hat.Das muss nämlich erst bewiesen werden!Wenn z.B.- der Halter längerfristig im Krankenhaus lag- die Ausfahrt baustellenbedingt monatelang blockiert war- das Fzg. (wie in meinem Fall) restaurationsbedingt jahrelang bis in die letzte Schraube zerlegt war.Noch Fragen?Klaus