Versicherungsfrage - Fahrt zu Arbeit mit dem Oldtimer
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Hallo,ich bin gerade dabei meine Oldtimer versicherungs-Police gründlich (Thema: Privatnutzung) durchzulesen. Meine Versicherung schreibt: "Die versicherten Fahrzeuge sind auf den Versicherungsnehmer zugelassen und werden ausschließlich privat genutzt. Sonstige Fahrzeuge (außer Pkw – Eigenverwendung und Krafträder) dürfen nicht der ursprünglichen Nutzung unterliegen."Meine Frage hierzu: Was würde passieren (im Falle eines Unfalls) wenn ich mit meinem Oldie zu Arbeit fahre weil ich anschliessend zu Werkstatt oder treffen fahren möchte, weil dies in der Nähe meine arbeit ist ?Gruss,Andy aus Schifferstadt.
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Versicherungsfrage - Fahrt zu Arbeit mit dem Oldtimer
Hallo, die UNTERBRECHUNG einer Prüfungsfahrt ist gestattet. Wodurch, ist schließlich wurscht. Und Vorschriften für die Streckenführung gibt es nicht, schon gar nicht, dass man Liegenschaften von Freunden und Arbeitgebern weiträumig umfahren muss. Sicherheitshalber beim Zwischenaufenthalt (auf Privatgelände) Nummernschilder abschrauben. Aber bitte nicht regelmäßige Pendlerfahrten, das würde den Ruf der 07 schädigen. Mit H gibt es "freie Fahrt" mit KM-Begrenzung durch Versicherungen. Gruß. Rolf
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Versicherungsfrage - Fahrt zu Arbeit mit dem Oldtimer
So wie ich Notch verstehe, geht es hier aber nicht um Nutzungsbeschränkungen wg. 07 (oder H?) sondern um die private (im Gegensatz zur gewerblichen) Nutzung des Fahrzeugs. Fahrten zur Arbeit sind natürlich privat, ob man hinterher zur Werkstatt will oder nicht. Bei 07 wiederum gibt es wimr Urteile, die die Fahrt 'zur Werkstatt mit Umweg über den Arbeitsplatz' als missbräuchliche Nutzung ansahen, das ist aber in erster Linie kein Versicherungsthema.GrußThorsten
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Versicherungsfrage - Fahrt zu Arbeit mit dem Oldtimer
..meine Frage ist; kann ich mit meinem Oldtimer (H-Kennzeichen) zu Arbeit fahren?. Ist dies durch die versicherungsklausel ausgeschlossen, weil es als "Fahrten zu Dienststelle" gelten?. Ausgeschlossen sind bei mir Dienstfahrten wehrend der Arbeitzeit. Hierfür steht mir einen Firmenfahrzeug zur Verfügung.Andy.
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Versicherungsfrage - Fahrt zu Arbeit mit dem Oldtimer
Nein, mit H-Kennzeichen zur Arbeit zu fahren ist Deine Privatsache und damit versichert. Das Du weitergehende Ansprüche bei einem Unfall hast, weil es ein Wegeunfall war, ist sozusagen zusätzlicher Service im Sozialstaat.
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Versicherungsfrage - Fahrt zu Arbeit mit dem Oldtimer
Der Versicherungsschutz ist nicht gegeben "für andere als im Antrag angegebene Verwendung". Im Antrag kann man angeben, ob das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit genutzt wird oder nicht. Konkret steht da "nicht für den Weg zur Arbeit". Das habe ich nicht angekreuzt, also darf ich damit zur Arbeit fahren. Nur eben nicht jeden Tag, weil ich "nicht für den täglichen Gebrauch" angekreuzt habe.Zumindest bei meiner Versicherung (Württembergische) ist das so. Im Zweifel hilft ein Blick in den Versicherungsvertrag.Das H-Kennzeichen selbst unterliegt - auch wenn es hier immer wieder behauptet wird - keinerlei verkehrsrechtlichen Einschränkungen bzgl. der privaten Nutzung (ausser den unsäglichen Feinstaub-Fahrverboten - anderes Thema), die in irgendeinem geltenden Gesetz formuliert sind.Irgendwelche Kommentare bezüglich "Verwendung nur zur Pflege von Kulturgut" in irgendwelchen halboffiziellen Schriftstücken lasse ich nicht gelten, denn diese haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Und so lange es nicht verboten ist, ist es erlaubt. Sogar in Deutschland (noch)!