Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

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mpuckhaber
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von mpuckhaber » Mi 11. Okt 2006, 10:46

Hallo,der Tag der Oldtimerzulassung rückt näher. Mein Wolga GAZ M21 hat das Oltimergutachten (21c) ohne Anmerkungen überstanden. Leider sieht das bei der Vollabnahme nach §21 etwas anders aus:Vor allem stört sich der verantwortliche Ingenieur an den Rückleuchten, in denen Blinker und Rücklicht nach altem amerikanischen Vorbild integriert ist. D.h. es blinkt rot. Wenn das Licht an ist, blinkt das Rücklicht. Dies sei für Vollabnahmen seit 1997 nicht mehr zulässig.Die Variante, die Rückfahrscheinwerfer zu Blinkern umzuwidmen und einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer unter die Stoßstange zu hängen, existiert zwar, verunstaltet aber (meiner bescheidenen Minung nach) den Originalzustand und auch die Optik.Daher die Frage: Gibt es keine Ausnahme von der Regel für Oldtimer im Originalzustand? Der Wagentyp ist ja früher genauso auch in der DDR gelaufen.Ich suche also Argumente. Gibt es welche, vielleicht sogar dokumentiert? Für Hilfe wäre ich (wie immer) sehr dankbar!GrußManfred

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ventilo
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von ventilo » Mi 11. Okt 2006, 11:40

Natürlich sind rote Zweikreis-Blinkleuchten hinten bei Oldies zulässig:§ 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig(siehe auch: http://forum.oldtimer-info.de/showmessa ... xid=799364 )Der Wolga wird evtl. auch kein Prüfzeichen auf den Leuchten haben, hier müßte der Prüfer dann bei der Abnahme "in etwa Wirkung jeweils gegeben" in die Papiere eintragen.Richtig ist jedoch, daß bei neueren US-Fahrzeugen die Blinker hinten umgerüstet werden müssen.

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mi 11. Okt 2006, 12:15

Hallo,genauso ist es! Vor EZ 1. Jan. 1970 sind sowohl rote Blinker hinten, gelbe Bremslichter sowie damit verbundenes "intermittierendes Blinklicht" zulässig.Es spielt dabei keine Rolle, in welchem Land die EZ erfolgte, ebenso nicht, ob das Fzg. im Rahmen einer Vollabnahme (Paragr.21)oder nach vorüb. Stillegung, Halterwechsel etc. wieder in den Verkehr kommen soll.Dein TÜV-Heini scheint (wie so oft) von Tuten und Blasen keine Ahnung zu haben, lass Dich also nicht beirren!Viel ErfolgKlaus

mpuckhaber
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von mpuckhaber » Mi 11. Okt 2006, 13:19

Danke für die Info und den Link auf die Liste! Hilft sicher!Ich gebe eine Erfolgsmeldung, wenn die Bürokratie überstanden ist.GrußManfred

P2Welt
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Beitrag von P2Welt » Mi 11. Okt 2006, 13:38

Hallo mpuckhaber,ich kann dem altopelfreak nur beipflichten. Dann wären sämtliche originale Alt-Opel vor 1963/64 alle davon betroffen. <a href="http://img142.imageshack.us/my.php?imag ... 2lvku3.jpg" target="_blank">http://img142.imageshack.us/img142/6789 ... ku3.th.jpg" border="0" alt="Free Image Hosting at www.ImageShack.us" /></a>Und bevor ich mich mit diesem augenscheinlich unkompetenten TÜV-Heini sinnlos anlegen würde, täte ich mir eine andere Prüfstelle suchen. Konkurrenz belebt das Geschäft, und ein Monopol hat auch keiner mehr. MfG, Michael

P2Welt
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Beitrag von P2Welt » Mi 11. Okt 2006, 13:38

Hallo mpuckhaber,ich kann dem altopelfreak nur beipflichten. Dann wären sämtliche originale Alt-Opel vor 1963/64 alle davon betroffen. <a href="http://img142.imageshack.us/my.php?imag ... 2lvku3.jpg" target="_blank">http://img142.imageshack.us/img142/6789 ... ku3.th.jpg" border="0" alt="Free Image Hosting at www.ImageShack.us" /></a>Und bevor ich mich mit diesem augenscheinlich unkompetenten TÜV-Heini sinnlos anlegen würde, täte ich mir eine andere Prüfstelle suchen. Konkurrenz belebt das Geschäft, und ein Monopol hat auch keiner mehr. MfG, Michael

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Beitrag von P2Welt » Mi 11. Okt 2006, 13:38

Hallo mpuckhaber,ich kann dem altopelfreak nur beipflichten. Dann wären sämtliche originale Alt-Opel vor 1963/64 alle davon betroffen. <a href="http://img142.imageshack.us/my.php?imag ... 2lvku3.jpg" target="_blank">http://img142.imageshack.us/img142/6789 ... ku3.th.jpg" border="0" alt="Free Image Hosting at www.ImageShack.us" /></a>Und bevor ich mich mit diesem augenscheinlich unkompetenten TÜV-Heini sinnlos anlegen würde, täte ich mir eine andere Prüfstelle suchen. Konkurrenz belebt das Geschäft, und ein Monopol hat auch keiner mehr. MfG, Michael

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Beitrag von Tide » Mi 11. Okt 2006, 15:17

Würde es bei einem anderen Prüfer versuchen, bzw mich mal umhören. Mein Volare ist BJ '77 hat natürlich keine Prüfzeichen und rote Bremslicht/Blinker Einheiten. War kein Problem bei der Vollabnahme!Gr0ß,Tide

ND
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von ND » Do 12. Okt 2006, 08:20

Auch in diesem Bereich nochmal zur Manifestierung:Ich zitiere:StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnungin der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. August 2000 (BGBl. S. 1273)§§ 72, Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind1. Bremsleuchten für gelbes Licht und2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichtes übernimmt, weiterhin zulässig.§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.Das sollte genügen, um die Lage klar zu machen. Jede gegenteilige Aussage würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.Die Aussage, das das bei neuen Vollabnahmen nicht mehr gilt obwohl das Fzg ne EZ vor 1970 hat, ist mir neu und ich halte das fuer nicht richtig. Wer die gegenteilige Aussage in der STVZO findet, soll bitte Bescheid geben.ND

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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von mpuckhaber » Di 17. Okt 2006, 10:07

Kurzes Update:Der verständige Prüfer hat die Rückleuchten mit roten Blinkern akzeptiert. Es gab noch eine Diskussion um die Blinker vorne, die sich mit den Standlichtern eine Zweifadenbirne teilen - und entsprechend nicht orange sondern weiß-gelblich blinken. Aber auch das hat er schließlich akzeptiert: Ist ja ein Oldtimer und war schon immer so.Jetzt noch zur Zulassungsstelle (wenn Axa endlich die Doppelkarte schickt) und dann rollen wir auch offiziell "deutsch".Danke für die Infos für die Vollabnahme!

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