07er Kennzeicher Urlaubsfahrt Doppelzulassung
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- Registriert:Mo 5. Feb 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,ich überlege für Restaurationsphase einen T2VW Bus und einen 911er MB LKW eine 07er Nummer zu beantragen.Ist es möglich nach erteiltem 07er Kennzeichen später für z.B.eine Urlaubsfahrt den Oldie regulär zuzulassen und später wieder abzumelden ?Bleibt da das 07er Kennzeichen für diese KFZ erhalten ?Für die 07er Zulassung brauche ich vom Tüv eine Bescheinigung nach 49er Ausnahmeverordnung,was ist das ?Beide Fahrzeuge haben iene gültige HU.Danke,Tassilo
07er Kennzeicher Urlaubsfahrt Doppelzulassung
Ja - eine reguläre Zulassung (H-, Saison- oder normales Kennzeichen) eines auf 07er-Kennzeichen bewegten Fahrzeugs ist möglich.Ein Bekannter von mir exerziert das jeden Winter für unseren gemeinsamen Urlaub. Er lässt dazu das betreffende Fahrzeug aus dem 07er Schein wieder austragen, was m.E. aber gar nicht erforderlich ist.Die 07er Nummer ist ja keine Zulassung, daher besteht auch nicht die Gefahr der illegalen Doppelzulassung.Muß man wahrscheinlich mit dem zuständigen Amt vor Ort abklären.Für die 07er Kennzeichen ist bei uns ein halbwegs aktueller TÜV-Bericht ausreichend. Es reicht streng genommen sogar eine "Verkehrssicherheitsbescheinigung", die eine Werkstatt (oder GTÜ, DEKRA usw.) ausstellt. Die auf 07er Kennzeichen bewegten Fahrzeuge müssen ja nicht TÜV-konform sein, sondern "nur" verkehrssicher.Auch hier gibt es lokale Unterschiede, also einfach vor Ort nachfragen.
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- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
07er Kennzeicher Urlaubsfahrt Doppelzulassung
Hallo,Achtung, manche Zulassungsstellen sehen darin tatsächlich eine "Doppelzulassung" obwohl das natürlich Quatsch ist.Um langwierige Diskussionen zu vermeiden, würde ich Dir dringend raten, beim Wiederanmelden nichts von der 07 zu sagen. Von selbst werden sie kaum darauf kommen. Freiwillig Austragen würde ich aus der 07 nichts, wer weiss, ob man es je wieder eingetragen bekommt.Tatsache ist, dass ein angemeldetes Fzg. keine 07 bekommt, wenn man den Original-Brief vorliegt, weil es da sofort auffällt. Zudem gibt es immer noch Zulassungsstellen, die mit demselben Argument Zicken machen, wenn ein saison-zugelassenes Fahrzeug auf 07 eingetragen werden soll, obwohl diese Option ausdrücklich in der StVZO zugestanden wird.Aber Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar StiefelTschüssKlaus
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Hallo Leute,so wie es Altopelfreak beschreibt, habe ich es beispielsweise praktiziert.Fahrzeug lief schon längere Zeit auf 07 und wurde später auf Saisonzulassung "erweitert".Bei der Behörde hatte ich damals brav meinen Mund gehalten und es gab keine Probleme.Seither besitze ich einen weißen und einen roten Schein.Gruß an die Fangemeinde Ralf
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Zitat:Original erstellt von RalfR412m am/um 03.09.2006 10:59:55Hallo Leute,so wie es Altopelfreak beschreibt, habe ich es beispielsweise praktiziert.Fahrzeug lief schon längere Zeit auf 07 und wurde später auf Saisonzulassung "erweitert".Bei der Behörde hatte ich damals brav meinen Mund gehalten und es gab keine Probleme.Seither besitze ich einen weißen und einen roten Schein.Gruß an die Fangemeinde RalfMoin, auch ich mache das regelmaessig alle 18 Monate, da ich die gueltige Betriebserlaubnis nicht verlieren will. Beide Fahrzeuge, die ich auf dem 07er habe, haben ne gueltige BE und natuerlich TUEV. Da gab es hier noch nie Probleme; ich halte allerdings vorsichtshalber beim Anmelden auch brav meinen Schnabel. Wie schon gesagt, ist das 07er KEINE Zulassung, das Argument Doppelzulassung gilt also nicht. ND
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Hallo!Klasse Sache-dann kann ich(bzw Ede- mein üblicher Unfallgegner)also demnächst bei meinen Unfällen doppelt kassieren?Grüße
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Aber lasst Euch bloss nicht mit der roten Nummer dran erwischen in der Zeit, in welcher das Fahrzeug regulaer zugelassen ist: DAS naemlich ist strengstens untersagt und kommt SEHR teuer. Gruss Wolfgang
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Was gibt es denn für eine Motivation, mit der roten Nummer zu fahren wenn das Fahrzeug eh regulär zugelassen ist?Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.
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07er Kennzeicher Urlaubsfahrt Doppelzulassung
Hallo,Zitat Wolfgang:"DAS naemlich ist strengstens untersagt und kommt SEHR teuer".Das mag schon stimmen, denn die schwarze Zulassung hat in der Gültigkeit immer Vorrang, doch wo steht das genau in den Vorschriften bzw. im Bussgeldkatalog?Ein nachvollziebares Motiv gibt es wohl kaum, ausser dass man einfach mal vergessen hat, die Schilder zu wechseln.Aber das kann schliesslich auch jedem KFZ-Händler oder Werkstattinhaber passieren und passiert sicherlich auch tagtäglich, dass vielleicht der Azubi versehentlich die Rote Nummer an ein Fzg. hängt, das noch nicht ganz abgemeldet ist.Aber ist das wirklich ein Weltuntergang?TschüssKlaus
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Hallo,wo steht denn, daß ein zugelassenes Auto nicht mit Roter Nummer gefahren werden darf??Im Falle eines Oldtimers macht es keinen Sinn, aber aus Vergeßlichkeit passiert es vielleicht mal.Wenn ich aber ein Auto in Zahlung genommen habe und kurz darauf möchte es ein anderer Kunde probefahren, obwohl es angemeldet ist, so entferne ich diese Schilder und lasse ihn mit Roten Kennzeichen fahren, um Ärger zu vermeiden (Unfall, Strafzettel, etc.). Habe ich also as Verbotenes getan? Wenn ja, wo kann ich es nachlesen?Danke!GrußFrank