Vergessen: Kleinanzeigen?
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Noch ne Frage: Darf man alte Kleinanzeigen einscannen und zeigen? Sind keine redaktionellen Texte, aber Bestandteil eines Heftes, dessen gesamter Inhalt dem Copyright unterliegt. Vielleicht gibt es hier Sonderregelungen und Paragraphen, die ich nicht kenne?Nochmal Danke und Gruß MP
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Vergessen: Kleinanzeigen?
Hallo Matthias,wenn Telefonnummern abgedruckt sind, würde ich die unkenntlich machen. Ähnlich wie Oldtimer Markt in ihrer Rubrik "nachgehakt".Grüße
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Vergessen: Kleinanzeigen?
Zitat:Original erstellt von Frank the Judge:Hallo Matthias,wenn Telefonnummern abgedruckt sind, würde ich die unkenntlich machen. Ähnlich wie Oldtimer Markt in ihrer Rubrik "nachgehakt".GrüßeJa, ne, schon klar. Bin außerdem gerade dazu übergegangen, die Anzeigen einfach abzuschreiben. Sind meist nur fünf Zeilen, und ist jetzt halt nicht mehr so schön "oorginool" und glaubwürdig - aber egal. Habe gerade noch was gelesen, sobald man einen Scanner einsetzt, hat man rechtlich schon wieder komplett verloren.Ich glaube, das mit dem Zeigen von Bildern auf der einen Seite und dem Pochen auf das Gesetzbuch auf der anderen Seite wird noch eisenhart um sich greifen. Ich denke da auch an Veranstaltungen wie Techno Classica oder sonstwas. Ob und wie man dabei Bilder machen und veröffentlichen darf, bestimmt wohl eigentlich der "Hausherr" (Hausrecht) - oder ...? Und Zuwiderhändler sind ja sehr leicht zu finden über Google.Oh, Mann. Gruß MP