H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
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Hallo,ein Freund, der mit Oldtimer nichts am Hut hat, hat einen W116 aus aller erster Hand mit org. 36 000 km erstanden und EZ 1/1974 . Der Wagen stand jetzt 4 Jahre beim Vorbesitzer. Mein Freund möchte den Wagen wieder veräußern, und nun stellt sich die Frage, das tun. (Ich selber habe weder Platz noch Geld) . Da der Daimler nun 30 Jahre alt ist, hätte er das H-Kennzeichen verdienst. wie bekommt man das fertig, daß er trotz allem 1te Hand von den Einträgen her bleibt , und trotzdem zum Verkauf das H-Kennzeichen hat? Kann ich das H - Vollgutachten ohne Zulassung machen ?Gruß Willi
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Ja, kannst Du. Das Vollgutachten ist nötig und die TÜV-Beurteilung nach §21c StVZO. Angemeldet sein muß der Wagen nicht.Manche Zulassungstellen stellen nach einer so langen Abmeldezeit einen neuen KFZ-Brief aus. Das natürlich nur bei der Neuzulassung.Für den korrekten Nachweis der Vorbesitzer sollte man sich hier natürlich den "Ur-Brief" fotokopieren. Grüße
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Ja, natürlich. Daß ist sogar die übliche (einzige?) Reihenfolge.Erst Gutachten machen lassen.Dann zur Zulassungsstelle.Dazwischen kann ruhig der Besitzer wechseln.Einen Blankobrief gibt es aber neuerdings nicht mehr. Der neue Brief wird erst ausgestellt, wenn der neue Besitzer den Wagen zuläßt.
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Hallo,Danke für die schnellen und kompetenten Aussagen.Ja , ja unser Forum. immer wieder hilfreich.Gruß Willi
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Auch das §21C-Gutachten ist aber maximal 18 Monate gültig - danach müsste es wieder neu erstellt werden, wenn der Wagen zugelassen werden soll.GrüßeMartin
- Th. Dinter
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Hallo,der Kfz.-Brief wird auf jeden Fall üngültig. Das heißt: bei einer Neuzulassung gibt es auch einen neuen Brief. Normalerweise kann man aber in so einem Falle(Oldtimer) den alten, entwerteten, Brief bekommen. Jedenfalls bei den Zulassungsstellen, die ich kenne, war das bisher so.In diesem Zusammenhang wäre es überhaupt mal interessant, wem der Kfz.-Brief "gehört"! Als Kfz.-Eigentümer bezahle ich den ja. Und die Zulassungsstelle macht gegen Gebühr die Eintragungen. Nach meinem schlichten Verständnis kann die Zul-Stelle das Dokument nicht ohne meine Zustimmung vernichten oder???RAe vor!!!grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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hm, ka.aber, sie dürfen es auf jeden fall "entwerten", also schneiden sie schonmal min. die hälfte ab.Und evtl. sogar einziehen, damit damit nix böses mehr getan werden kann.Also legt man denen nur ne kopie vor und nicht das original, sagt "brief is verlorengegangen" und alles is prima.Ich würde den wagen aber nicht auf H Umschreiben lassen, da ja auch nicht unbedingt JEDER der son wagen kauft, ein H haben will...mfg, KW
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Hallo KW,wieder ein super Tipp, abschneiden so einfach ist nicht und schon garnicht zur Hälfte und einziehen noch weniger.Das einzig rechtlich zulässige ist ein Stempel mit dem Text "ungültig" oder "enwertet".Als Briefbesitzer muss man leider bei einigen Zulassungsstellen für diesen Stempel zwischen 2 und 10 Euro berappen (absoluter Quatsch, denn vorübergehend stilllegen und gut ist, der Brief verfällt nach 18 Monaten automatisch).Aber manche oldtimerfreundlichen SVA's stempeln auch schonmal kostenfrei.Dein zweiter Tipp ist mindestens genauso sinnig.Mit dem H-Kennzeichen hat der neue Besitzer die Möglichkeit zum Steuersatz von rund 192 Euro ein adäquates Fahrzeug zu fahren, das dürfte mit normaler Zulassung teurer werden, sollte der neue Besitzer kein H Kennzeichen wünschen, braucht er das H Gutachten bei der Zulassung nicht vorlegen, da es einen neuen Brief bei der Zulassung gibt, wird in diesem Vorgang auch die Schlüsselnummer eingetragen, mit oder ohne H, wie es dem neuen Besitzer beliebt.Zum guten Schluss, Deine Briefkopie taugt allenfalls für einen kleinen Raum, in dem ein Rohrpostendstück am Boden montiert ist, weil eine Briefkopie nicht gültig ist, sie kann allenfalls zur Information dienen, ist jedoch rechtlich Humbug.Dann noch der Tipp mit dem Brief verloren....Hoffentlich kommst Du damit nicht mal an den Falschen, das könnte ins Auge gehen.Obendrein ist ein alter (also nach 18 Monaten abgelaufener) Brief nicht mal mehr im Zentralregister, weil einfach durch Zeitüberschreitung ungültig geworden.Ich fahre(mit unkastrierten Briefen)freundlich grüssender ka
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Eine Frage aus aktuellem Anlaß:Der Wagen hat keinen Brief mehr.Erst kriegt er durch den Noch-Besitzer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg,dann vom TÜV eine Vollabnahme und dann eine Beurteilung nach §21c ob er H-tauglich ist. Damit könnte der Käufer des Wagens ihn mit Kurzzeitkennzeichen abholen und bereits am nächsten Tag auf ein H-Kennzeichen in seinem Bezirk und Versicherung seiner Wahl zulassen.Soweit so gut.Was ich im Moment nicht weiß ist, wo das kostenpflichtige Wertgutachten in den Prozeß reinkommt?Erst wenn der neue Besitzer eine Versicherung braucht und den Wagen zulassen will?Oder muß bereits für die Erteilung der §21c der Wert des Wagens ermittelt werden?Ist insofern wichtig, da ich als potentieller Käufer zwar angeboten bekommen habe den Wagen mit §21c Gutachten zu bekommen, andererseits weiß ich nicht, ob mir persönlich der angebotene optische Zustand (3-) reicht und ob ich nicht erst einen 2er daraus machen möchte, bevor ich mich damit auf die Straße traue.Im Falle eines Wertgutachtens nur für den §21c wäre das erste Wertgutachten rausgeschmissenes Geld. Denn wenn ich den Wagen vor der Anmeldung lackieren lasse, entroste, Putze, Hohlraumversiegele brauche ich ein neues Gutachten.Dann würde ich lieber nach eingehender Prüfung des Wagens das TÜV-Prüfungsrisiko und die Kosten auf mich nehmen (natürlich mit entsprechendem Preisabschlag vom Kaufpreis)[Diese Nachricht wurde von Rene E am 01. Dezember 2005 editiert.]
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H-Kennzeichen / TÜV ohne Zulassung?
Hallo,das Wertgutachten hat mit dem H-Gutachten nichts zu tun. Es wird (meistens) von der Versicherung verlangt, gerade auch in Bezug auf Teil- oder Vollkaskoversicherung.GrußMike H.