Wie kann ich verhindern, daß ein neuer Brief ausgestellt wird??

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fliermann
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Wie kann ich verhindern, daß ein neuer Brief ausgestellt wird??

Beitrag von fliermann » Di 3. Feb 2004, 15:38

Hallo Rechtsexperten,ich habe ein Fahrzeug an jemand verkauft, der den Kaufpreis in raten "abstottern" will. Als Sicherheit habe ich den Kfz-Brief einbehalten. Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit, daß der Käufer auf die Kfz-Zulassungsstelle marschiert und einen neuen Brief beantragt, z.B. mit der Begründung, daß er den alten angeblich verloren habe?? Wie kann ich dem vorbeugen?? Wie schützen sich Banken davor, die Fahrzeuge finanzieren und den Brief als Sicherheit einbehalten??Danke!!GrußFRANK

RA-Wilke
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Wie kann ich verhindern, daß ein neuer Brief ausgestellt wird??

Beitrag von RA-Wilke » Di 3. Feb 2004, 17:25

Hallo Frank,ich hoffe, daß die Zulassungsbehörde in diesen Fällen einen Eigentumsnachweis verlangt, zum Beispiel einen Kaufvertrag. Wenn in diesem Kaufvertrag Ratenzahlung und ein Eigentumsvorbehalt vereinbart sind, werden sie (hoffentlich!) eine Bestätigung des Verkäufers darüber verlangen, daß der Kaufpreis in voller Höhe beglichen wurde und erst dann einen Ersatz-Fahrzeugbrief ausstellen.Frank

Eintopf
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Beitrag von Eintopf » Di 3. Feb 2004, 17:42

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, daß Du Dir im Zweifelsfall mit dem Brief sowieso den ***** wischen kannst.Wenn der Käufer mit der Bezahlung in Verzug kommt oder wie bei mir, gar nicht mehr bezahlt, kannst Du Dir das Auto sowieso nicht ohne weiteres wieder holen.Der einzige Weg ist dann ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten und zu erwirken, daß das Geld von Amts wegen eingetrieben wird. Das ist langwierig und aufwendig - und faß mal nem nacken Mann in die Tasche.Also: Beim Geld hört die Freundschaft auf und man erlebt immer wieder, daß Leute, denen man es nie zugetraut hätte, Probleme machen.beste Grüße,Peter
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fliermann
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Beitrag von fliermann » Di 3. Feb 2004, 18:18

Hallo Frank,reicht evtl. der Zulassungsstelle als Eigentumsnachweis der Fahrzeugschein, um einen angeblich verlorengegangenen Fahrzeugbrief auszustellen?? Ich hoffe nicht.Sollte ich vorsorglich "seine" Zulassungstelle informieren, damit sie im Fall des Falles ohne meine Bestätigung keinen Ersatzbrief ausstellen??GrußFRANK

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Di 3. Feb 2004, 18:30

Keine Angst, ein Fahrzeugschein reicht als Eigentumsnachweis keinesfalls aus. Wie die Zulassungsbehörden das regeln konnte ich vorhin nicht mehr in Erfahrung bringen, ruf doch einfach mal zu den üblichen Geschäftszeiten beim Straßenverkehrsamt deines Vertrauens an.Frank

Privra
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Beitrag von Privra » Di 3. Feb 2004, 19:52

Guten Abend,ist ein Brief "weggekommen" muß dies an Eides Statt erklärt werden. Solltest Du später Probleme bekommen nd erfahren, daß ein neuer brief existiert, freut sichder Staatsanwalt. Das ganze wird wie ein Meineid vor gericht behandelt und geht nicht als Kavaliersdelikt durch. Ansonsten mach doch mal die Zulassungsbehörde mit einem entsprechenden Info-Schreiben "bösgläubig", das dürfte für staatshaftungsansprüche reichen, wenn dann ein neuer Brief ohne Zahlungskontrolle ausgestellt wird.

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » Di 3. Feb 2004, 21:38

... der Brief muß doch von der Zulassungsstelle "aufgeboten" werden, ich meine, im Bundesanzeiger. Die Banken lesen diese Zeitschrift regelmäßig, dort stehen dann lange Listen mit Fahrgestellnummern von Fahrzeugen, für die ein neuer Brief beantragt wurde. Wenn ein Bank - Fahrzeug dabei ist, schlagen sie Alarm ...Viele Grüße von Frank

MG
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Beitrag von MG » Di 3. Feb 2004, 23:06

Hallo Frank,ich würde der Zulassungsstelle mitteilen, dass das Fahrzeug ohne Brief den Besitzer gewechselt hat und Du weiterhin Eigentümer (bis zur vollständigen Bezahlung) des Fahrzeugs bist.Banken informieren bei zweifelhaften Schuldnern auch die Zulassungsstellen, jedoch spielt der KFZ-Brief als Sicherheit keine große Rolle mehr.Du mußt ja bei Einstellung der Zahlung erstmal den Schuldner in Verzug setzen. Anschließend muss Du das Auto sicherstellen und meist ist es dann in einem Zustand - eben dem Schuldner entsprechend, mal vorsichtig ausgedrückt.Mal nur so eine Frage: Warum hat der Käufer kein Darlehn bei seiner Hausbank aufgenommen? Besser wäre auch gewesen, Du hättest eine Sicherungsübereignung des KFZ vorgenommen - mit Vertrag! Und natürlich einen Darlehnsvertrag mit allen Details, einschließlich der Rückzahlung.GrüßeManfred (der aber nur für das Marketing in einer Volksbank zuständig ist)[Diese Nachricht wurde von MG am 03. Februar 2004 editiert.]

Marc1750
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Wie kann ich verhindern, daß ein neuer Brief ausgestellt wird??

Beitrag von Marc1750 » So 8. Feb 2004, 15:48

Servus!Der Brief sollte als Eigentumsnachweis ausreichen, ohne weiteres einen Ersatzbrief zu erlangen ist nicht so einfach. Banken und Leasingesellschaften behalten auch die Briefe bei sich, bei Zulassungen wird der nur direkt der Behörde übersandt und geht dann wieder zurück.Abgesichert wird das durch die Meldung der Behörde ans KBA (Sicherungsübereignung), damit kann für dieses Fahrzeug kein Ersatzbrief ausgestellt werden.Solltest du vielleicht mal bei deiner Zulassungsbehörde in Erfahrung bringen ob und wie das bei Privatpersonen geht.Grüße aus MünchenMarc[Diese Nachricht wurde von Marc1750 am 08. Februar 2004 editiert.]

KW
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Beitrag von KW » So 8. Feb 2004, 22:45

wo is dein problem?Wenn der net blecht, kommste nachts mitm hänger und lädst dein auto wieder auf.Erstmal steht der dann ganz dumm da, weil DU den brief hasst und damit eigentlcih auch erstmal eigentümer bist.Um den wagen wiederzukriegen, muss er dann dich verklagen, und n nackter mann hat damit probleme, den lassen se nämlich nicht ins gericht schlimmsten falls musst du n bußgeld bezahlen, wovon ich aber nichtmal ausgehen würde.

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