Wer ist rechtlich Besitzer eines Fahrzeuges?
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- Registriert:Di 25. Dez 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,Eingentümer ist der, der den Kfz-Brief hat. Ob der Verkäufer reingetragen ist, oder nicht, spielt keine Rolle.Selbst wenn Brief und Fahrzeug gestohlen wären und Du kaufst das Fahrzeug mit Brief, bist Du trotzdem im Recht, da es sich um einen gutgläubigen Erwerb handelt. Kaufst Du ein Fahrzeug ohne Brief, mußt Du sichergehen, daß der Veräußerer auch der Eigentümer des Fahrzeuges ist, was zugegebenermaßen bei einem Oldtimer aber recht schwierig ist.GrußFRANK
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Wer ist rechtlich Besitzer eines Fahrzeuges?
Hallo Till,ch bin zwar ( unprofessionell ( auch der Meinung, dass derjenige, der den Brief hat, der eigentümer ist, aber ein wichtiger Unterschied wird bei Deinem Posting "gleichgemacht".Besitz und Eigentum ist bei Juristen ein riesen Unterschied!Beispiel:Du hast einen Wagen zugelassen und fährst ihn - Du bist Eigentümer und Besitzer.Nun leihst Du den Wagen einem Bekannten und der fährt ihn (ohne Dich), plötzlich ist er Besitzer, Du bleibst aber Eigentümer.Hoffentlich habe ich das aus meinen wenigen Unterricht in BGB richtig verstanden und behalten.GrussPeter
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Wer ist rechtlich Besitzer eines Fahrzeuges?
So hab ich es auch in Erinnerung, Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Punkte.Die Frage geht glaube ich eher in die Richtung: Wer sticht wen: Kaufvertrag (aus dem der heutige Eigentümer hervorgeht) oder Brief? Problem ist halt, war der Verkäufer Besitzer oder Eigentümer?Zoe
Der Optimist hat nur zuwenig Informationen.
Wer ist rechtlich Besitzer eines Fahrzeuges?
Hallo, so!Vorab die letzte Zulassungstelle, die im Brief eingetragen ist kontaktieren und nachfragen ob alles "sauber" ist und kein Suchauftrag vorliegt (wegen Diebstahl oder so), bescheinigen lassen.Punkt 1. Zum Strassenverkehrsamt maschieren eidesstaatliche Versicherung abgeben.Punkt 2. Neuen Brief beantragen.Punkt 3. Das Fahrzeug beim TüV vorführen und neuen KFZ-Brief bei der Anmeldung in Empfang nehmen.Christoph[Diese Nachricht wurde von Gordini am 18. November 2003 editiert.]
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Wer ist rechtlich Besitzer eines Fahrzeuges?
Zitat:Original erstellt von Zoe:Wer sticht wen: Kaufvertrag (aus dem der heutige Eigentümer hervorgeht) oder Brief? Problem ist halt, war der Verkäufer Besitzer oder Eigentümer?gute Wortwahl, Zoe.Zu diesem Thema (Eigentumsnachweis/ legaler Erwerb/Besitz) würde ich mir übrigens von unseren Forums-RAs mal eine komplette Abhandlung wünschen, am Besten mit vielen detaillierten Fallbeispielen.Ich bin mir sicher, dass das hier auf Zustimmung stossen würde. Sind doch nur noch fast sieben Wochen bis Weihnachten?!Gruss
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Wer ist rechtlich Besitzer eines Fahrzeuges?
Hallo,grundsätzlich gilt eine Eigentumsvermutung für den Inhaber des Kfz-Briefs. Es wird also vermutet, dass der Halter (=letzter Eintrag im Brief) auch der Eigentümer ist.Von dieser Grundregel kann es aber Ausnahmen geben: Unproblematischer Fall ist dabei, wenn man im Besitz eines Kaufvertrages über dieses Fahrzeug ist. Es können dabei sogar mehrere Eigentümerwechsel hintereinander stattfinden, ohne dass zwischendrin ein neuer Haltereintrag im Kfz-Brief erfolgt wäre. Hier gilt grundsätzlich: Der aktuellste (Datum) Kaufvertrag regelt aktuell den Nachweis des Eigentums.Es ja kommt ja häufig vor, dass ein Fahrzeug durch die Hände mehrerer Händler geht (Eigentumsübergang jeweils durch Kaufvertrag; auch mündlich möglich; Beweis durch Zeugen möglich), ohne dass diese Eigentumswechsel im Kfz-Brief dokumentiert sind.Fazit: Am sichersten ist es, an der Zulassungsstelle einen möglichst jungen Kaufvertrag mit Datum, FIN und der schriftlich festgelegten Übergabe (erneut datum, Uhrzeit) von Fahrzeug, Schlüsseln und Papieren (Brief/Schein oder Abmeldebestätigung) vorzulegen.Dann kann kaum noch etwas schief gehen beim Eigentumsübergang.Freundliche GrüßeMartin
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Hallo Martin,ich denke nicht, dass der Eintrag im KFZ-Brief das Entscheidende sein kann. Allein der (diesmal wirklich) Besitz (legal natürlich) des Briefes ist m.W. der EigentumsnachweisGrussPeter
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Hallo PeF,oh, mein erster Absatz war in der Tat missverständlich. Vielen Dank für den Hinweis.Es muss heißen: Für den Inhaber des Kfz-Briefs gilt eine Eigentumsvermutung. (Klar, der Haltereintrag ist nicht das Entscheidende).Aber wie gesagt: Es ist nur eine Vermutung. Sonst wäre ja eine Bank automatisch Eigentümer eines Fahrzeugs, nur weil sie Besitzer des Briefs ist (Kfz-Brief liegt als Sicherheit im Bank-Tresor zur unproblematischeren Versilberung bei Finanzierungen). Freundliche GrüßeMartin
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Wer ist rechtlich Besitzer eines Fahrzeuges?
Hi all,bis vor einigen Jahren, vor Einführung des 07er Kennzeichens, war die Sachlage ja ziemlich klar:Ich kaufte ein Fahrzeug, der Verkäufer war auch im Brief als letzter Halter eingetragen und alles hatte seine Richtigkeit.Heutzutage wechseln Oldies aber oftmals den Besitzer, ohne dass dieser jemals im Brief eingetragen wurde, sei es er bewunderte sein Schätzchen nur in der Garage, oder er nutzte es sporadisch mit der 07er.Kann ich mir denn ein Problem einhandeln, wenn ich ein altes Auto kaufe ohne dass der Verkäufer auch der letzte Halter im KFZ Brief ist? Theoretisch könnte das Fahrzeug ja inzwischen einen anderen Besitzer haben, der womöglich erst auftaucht, wenn ich das Auto regulär zugelassen habe und damit ermittelbar geworden bin. Dann hätte ich wohl das Problem, das Fahrzeug dem regulären Besitzer unentgeldlich zurückgeben zu müssen, und meinen Schaden vom "Verkäufer" einzufordern, denn an Diebesgut kann ja bekanntlich kein Eigentum erworben werden.Meine Frage auf einen Punkt gebracht:Reicht es als Eigentumsnachweis aus, wen ich ein Fahrzeug mit zugehörigem Brief kaufe, oder kann ich theoretisch Gefahr laufen, dass mir irgendwann einer an den Karren fährt?Grüsse Jochen
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Das ist 'ne haarige Geschichte!Da könnte RA-Wilke Klarheit schaffen! Betrifft mich auch irgendwo, ich hab' 'nen F-Import gekauft, da gibt's keinen deutschen Brief, und im F-Brief ist der jetzige Besitzer nicht erfaßt! Mein Kenntnisstand: Wer den Brief hat, der ist Besitzer und Eigentümer des Fahrzeuges! Aber, da kann ich ja auch schief liegen!Ich bitte um Klarheit, Herr Advokat! GrußAndreas