Zulassung ohne Papiere
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Hallo,als Neuling im Forum und im Oldtimerbereich hoffe ich, dass Ihr mir mit einigen Fragen weiterhelft.Ich besitze eine Harley-Davidson WLA45, Bj. 1942. Leider gibt es zu dieser Maschine keinerlei Papiere, ausser einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll.Laut Aussage des US-Militaers sind alle Fahrzeugspezifischen Papiere aus der Zeit des zweiten Weltkrieges inzwischen vernichtet worden. Somit kann ich weder die Erstzulassung nachweisen.Der TUEV-Nord schrieb mir nun:"Ohne alte Zulassungspapiere keine Zulassung" ([keine H-Zulassung und] auch keine normale Zulassung ! ).Wie sind da Eure Erfahrungen?Ich werde versuchen von Harley-Davidson eine Bestaetigung zu bekommen, dass die Maschine an das US-Militaer geliefert wurde. In Verbindung mit der Bescheinigung ueber die Vernichtung der Unterlagen hoffe ich eine Zulassung zu erhalten.Erscheint das aussichtsreich?Viele GruesseGeorg v. Tardy
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Zulassung ohne Papiere
Hallo Georg,was der TUEV Nord da schreibt, ist m.E. schlichtweg Quatsch.Das hiesse ja, dass ohne Fahrzeugpapiere nie ein Wagen in Dtl. zugelassen werden koennte.Als erstes wird ein Wagen nicht vom TUEV zugelassen, sondern von einer lokalen Behoerde, genannt in aller Regel Zulassungsstelle. Nur damit klar ist, wo die Entscheidung faellt.Die braucht naturgemaess allerlei Unterlagen dafuer, so unter anderem auch ein Gutachten vom TUEV, dass das Kfz den geltenden Bestimmungen entspricht und verkehrssicher ist.Also sprich mal mit den Leuten (evtl. dem Chef) dort auf der Zulassungsstelle wo das Moped angemeldet werden soll, was die alles dafuer brauchen, und wie Du am besten vorgehst. Du wirst aller Wahrscheinlichkeit nach nicht der Erste mit so einem Ansinnen sein.Einfacher ist das alles fuer den TUEV natuerlich, wenn Original-Fahrzeugpapiere existieren.Da die Harley vermutlich exotisch genug ist, dass nicht bei jeder Pruefstelle entsprechende Unterlagen fuer das Baujahr (und das sollte sich anhand der Fahrgest.Nr. und der Korrespondenz mit HD zumindest eingrenzen lassen) vorliegen, muss ein Datenblatt angefordert werden.Wo diese im Nordbereich verfuegbar sind, sollte wiederum die Pruefstelle sagen koennen.Ist das Datenblatt da, kann sich der Pruefer ueber das Krad hermachen, und das erforderliche Gutachten nach Par. 21 StVZO erstellen.Damit und mit allem anderen wie Kaufvertrag, Versicherungsbestaetigung, KBA-Unbedenklichkeitsbestaetigung usw. wieder zur Zulassungsstelle, und das sollte es dann gewesen sein.Viel Erfolg!
- Th. Dinter
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Zulassung ohne Papiere
Hallo,Nobbi hat das in etwa gut beschrieben.Wichtig ist im Moment erstmal die Unbedenklichkeitsbescheinigung, da sie nachweist, daß die Maschine existiert(papiertechnisch). Wenn Du von HD eine Auskunft über Typ und Baujahr bekommen hast, ist das alles relativ einfach.Vielleicht weiß hier jemand noch ein spezielles HD-Forum, da kann man Dir sicher mit Tips für "gute" TÜVs weiterhelfen, und dann vergiß mal das ganze bisherige Gequatsche, das Du Dir anhören mußtest.Erstmal viel Erfolg beim Fertigmachen.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Zulassung ohne Papiere
Hallo,habt vielen Dank fuer die Tips, baut mich richtig auf!Nun, vom US-Militaer erhalte ich die Bestaetigung, dass die Papiere aller!!! WLA45 Machinen in ihren Archiven vernichtet wurdem. Mit der Seriennummer des Motors ist sichergestellt, dass die Maschine von Harley gebaut und verkauft wurde (kein Ersatzmotor, etc...). So brauche ich mir wohl keine Sorgen um die Zulassung insgesamt machen.Fraglich ist dann nur noch, welche Bestimmungen ich einhalten muss, die von 1942 (dem Baujahr) oder irgendwelche neueren? Da kommt das Thema Blinker und Spiegel wieder auf, denn beides war nicht an dem Originalmodell... aber dazu gibt es ja schon mehrere Threads.Also, vielen Dank! Gruesse Georg