zulassungsfreier Anhänger
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kann man einen zulassungsfreien einachsigen Anhänger aus der Landwirtschaftmit einer Zugmaschine (keine grüne Nummer)fahren ?? Arne01[Diese Nachricht wurde von Arne01 am 26. August 2003 editiert.]
- Th. Dinter
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zulassungsfreier Anhänger
Hallo,eigentlich müßte hier einer der "Rechtsgelehrten" eine eindeutige Antwort geben können.Ich versuch´s mal laienhaft: bei einer normal zugelassenen Zugmaschine ist der Anhänger nur bei eigenverschuldetem Unfall mitversichert (wenn Du z.B. links abbiegst ohen zu blinken, ein gerade überholendes Fahrzeug fährt unter den Anhänger, dann wäre das mitversichert, weil der Unfall nicht von dem Anhänger als Fahrzeug ausgelöst wurde).Aber, wenn der Anhänger zum Beispiel in den Gegenverkehr fährt, weil die Zugstange bricht, dann ist das nicht versichert (sozusagen ein Eigenschaden des Anhängers) und Du wirst arge Probleme bekommen. Außerdem hinterziehst Du natürlich die Kfz-Steuer. Das ist halt beim grünen Kennzeichen alles etwas anders. Landwirte haben da Sonderregelungen, deshalb geht es ihnen ja so schlecht....grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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zulassungsfreier Anhänger
Hallo!Die Antwort ist ganz einfach: Egal, wie der Traktor zugelassen ist, einen lof (land- oder forstwirtschaftlichen) Anhänger darf man nur im lof-Einsatz ziehen.Also: Damit aufs Feld fahren oder den heimatlichen Hof versorgen ist erlaubt. Einen Umzug machen oder damit auf ein Oldtimer-Treffen fahren ist nicht erlaubt.Ausserhalb eines lof-Einsatzes muss der Anhänger zugelassen sein.Es kommt also allein auf den Zweck der Fahrt an!lof-Grüße vonMartin Kraut, DEUVET
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zulassungsfreier Anhänger
Ich muss die Sache noch mal aufgreifen.Zulassungstechnisch ist die Sache ja geklärt.Versicherungstechnisch bleibt aber die Frage, ob ich den Anhänger versichern muss ?Die Frage kam in einem anderen Forum wieder auf. Zitat:Wer weiß mehr?Es gibt seit August 2002 ein Gesetz das Anhänger hinter Schleppern haftpflichtversichert sein müssen.Egal was für Wagen. Baubuden,Wohnwagen,Schaustellerwagen,Normale Ackwerwagen usw.Die gilt auch für zulasungsfreie Wagen!Gruß Arne
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zulassungsfreier Anhänger
... ganz einfach, da der Anhänger normal zugelassen sein muß (mit eigenem amtlichen Kennzeichen), muß er auch versichert werden.Es sei denn, Du hast ein < 6 km/h Gespann.Viele Grüsse von Frank