Änderungen nach H-Kennzeichen Prüfung
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Hallo zusammen,nachdem ich auf meinen Beitrag im bestehenden Thread keine Antwort erhalten habe, hier das Ganze noch einmal!Sachverhalt: Fahrzeug hat Prüfung nach 21 c StVZO (H-Kennzeichen) bestanden. Fahrzeug wird anschließend so umgebaut, dass es die Prüfung nicht mehr bestehen würde!!!Watt nu???Muss dem Oldie eine erneute HU-Plakette nach 29 StVZO verweigert werden, wegen mangelnder Voschriftsmäßigkeit (ist gefordert)???Evtl. auch Erlöschen der Betriebserlaubnis???Wäre schön von Euch aber insbesondere auch von den Moderatoren zu hören!!!Silberpfeil
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Mich würden die Details interessieren.Gruss
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Hallo erstmal, Hallo Silberpfeil,nachdem ich mir die Beiträge zu diesem Thema erneut angesehen habe, gebe ich hier nochmal meine Meinung etwas detailierter zum Besten, in der Hoffnung einige Stellungnahmen zu bekommen. Ganz klar ausgedrückt, wie in meinem Betrag angedeutet: HU und "H"Gutachten bekommen,KEINE nachträglichen Umbauten mehr am Fahrzeug! Keine abgesägten Dächer, keine Leistungssteigerung, kein Sportauspuff, keine Breitreifen, Alu-Tiefbettfelgen, kurz keinerlei P....ersatzsymbole. Historisch bedeutet die Erhaltung des Fahrzeugs im damaligen Zustand, Erhaltung und Instandhaltung,wenn nicht anders möglich mit nachgefertigten (dem Original nachempfundenen) Teilen. Jede Änderung...siehe Fahrzeugschein, ist Anzeigenpflichtig. Kein Sinn zu erkennen ist m.E. warum unbedingt in einen Volvo Amzon z.B. ein 400 Ps V8 Triebwerk mit Turbo implantiert werden soll. Wo bitte ist die Historie. Es geht doch darum die Fahrzeuge so zu erhalten wie sie waren und sind. Ich gehöre nicht zu der Kategorie der Nietenzähler und muss selbst manchen Kompromiss eingehen bei der Instandhaltung (Nachfertigungen) aber stehe zu meiner Meinung. M.E.nach auch Gesetzlich geregelt: Änderung des Fahrzeugs-Betriebserlaubnis erloschen. Zumal eine nachträgliche Änderung in meiner Sicht auch einen Betrug darstellt, da das Fahrzeug ohne Genehmigung umgebaut wurde. Ganz zu schweigen von Verkehrssicherheit, Versicherungsschutz usw..Demzufolge Aberkennung des "H" Kennzeichen und erneute TüV Vorführung. Bei erneuter HU könnten die erfolgten Umbauten, wenn TüV Konform, genehmigt werden, dann aber ohne"H".Um auf die Hot Rod Szene zu kommen: was bitte haben diese Fahrzeuge mit der Historischen Szene in Deutschland zu tun? Wir reden doch hier von den Regularien in Deutschland. Amerikanische Fahrzeuge in Deutschland: ja bitte, aber wenn schon, dann Historisch. Halten wir uns an die bestehenden Regelungen und wir werden uns im Einvernehmen mit TüV und Deuvet, sowie gegebenenfalls den Markenclubs, an unseren Fahrzeugen erfreuen können. Hört auf neu zu regeln was schon geregelt ist. Noch etwas: eine Betriebserlaubnis eines Oldtimers erlischt genauso wie die eines Neuwagen wenn Umbauten erfolgen. Auch wie Ford 64 schreibt eine Gesetzesverschärfung ist nicht der Stein der Weisen. Befolgen wir die bestehenden Gesetze, die in diesem Fall eine eindeutige Regelung beinhalten. Ich kann Histomat, auch wenn nicht immer, in diesem Fall nur beistehen: Baut an Euren Autos, informiert Euch in der Literatur darüber, wie sie aussahen, dann sind solche Debatten überflüssig. Zum guten Schluss: Ein Werkstatthandbuch ist wesentlich informativer und besser investiert als ein Talbotspiegel an einem 50er Jahre Auto. Ein guter Historischer Dreier ist mir zehnmal lieber als ein flachgemachter, getunter Selbstdarstellungsbomber. Wo sind die Moderatoren?Ich fahre(ungetunt, historisch) freundlich grüssender ka
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schulmeisetr nein danke!natürlich kann man mit H noch nachträgliche änderungen eintragen lassen.es lebe die - alte - deutsche hotrod szene...ventiloalles mit 'H' und umbauten (bis auf den alvis)
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Hallo erstmal, Hallo Ventilo,Du solltest gemerkt haben, das ich mit meinem Beitrag nicht die Schulmeisterrolle übernehmen möchte,er spiegelt nur meine Meinung wider, ich gebe Dir aber Recht in Bezug auf nachträgliche Änderung, jedoch wie Du selbst schreibst "eintragen lassen", also "H" Konform. Richtig? Also kein Problem innerhalb dieses Thema`s.Ich fahre (verständnisvoll) freundlich grüssender ka
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@ford 64,mir geht hier vor allem um die krassen von jedem Blinden erkennbaren Fälle, z.B. 21 c (H-Kennzeichen) mit VW-Kastenwagen, anschließend Umbau zum Wohnmobil (durchaus gängig).Hast Du eine Idee was mit der "Vorschriftsmäßigkeit" im Rahmen einer HU passiert???Silberpfeil
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Zitat:Original erstellt von er ka:Du solltest gemerkt haben, das ich mit meinem Beitrag nicht die Schulmeisterrolle übernehmen möchte,....ich gebe Dir aber Recht in Bezug auf nachträgliche Änderung, jedoch wie Du selbst schreibst "eintragen lassen", also "H" Konform. er kaach, daß er sich gleich angespochen fühlt ?!?meine änderungen sind nicht ganz in-line mit diesem bekloppten 'anforderungskatalog'.habe z.b. eine eigenbau-einspritzanlage, modernere sitze und und undund warum soll ein vw kastenwagen nicht zum wohnmobil umgebaut werden dürfen? das ist doch nun wirklich kein krasser fall, oder?da sind mir diese selbst vermehrenden bugatti, ferrari, vorkriegs mercedes usw. schon suspekter.
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hallo,warum kann man einen Kat einbauen, und das h-kennzeichen bleibt bestehen. damals gabsdoch kein kat, oder doch?weils der umwelt dient?heist das alles was der umwelt und sicherheitdient ist erlaubt.dann müsste theoretisch ein moderner motorerlaubt sein, der viel weniger sprit verbrauchtund sauberer ist.gott sei dank das es viele tüv-prüfer gibt.und jeder von denen ist anders. einer sieht esso der andere anders.dieser §21c ist gott sei dank teilweiseauslegungssache.
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Hallo!So, muß jetzt auch mal was loswerden:Was mich ein wenig stört ist, daß der Originalzustand oft an leicht zu ändernden Bauteilen wie Räder oder Auspuffanlagen definiert wird. Das zu wechseln dauert höchstens einen Nachmittag und wenn jemand seinen H-getüvten Rekord C auf die neuesten Alus stellen will, dann schraubt er sie halt nach jeder HU dran!Außerdem dauerte bei vielen schon ab Werk etwas sportlicheren Autos der Originalzustand genau bis zur Auslieferung an den Erstbesitzer, also maximal ein paar Wochen oder Monate. Das soll aber nicht heißen, daß ich einen quasi mit Neuteilen behängten Oldie bei der H-Prüfung durchgehen lassen würde. Die Teile sollten stilistisch schon ungefähr aus der Bauzeit des Wagens stammen. Daher ist meiner Meinung der TÜV-Anforderungkatalog grundsätzlich -von einigen Details abgesehen- schon auf dem richtigen Weg.Im übrigen finde ich, daß man weniger auf 100% Orig.zustand achten sollte, sondern vielmehr darauf, mit welchem Aufwand Abweichungen davon rückbaubar sind -soviel zum Thema Cabrioumbauten und anderen größeren Karrosserieveränderungen!GrußAndi
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Ein gewisses Mass an Wildwuchs wird nicht zu unterdrücken sein. NICHT ALLES lässt sich in ein unflexibles Regelwerk pressen.Offiziell soll der Einbau der schicken (und zeitgenössischen!) Moto-Lita-Lenkräder ja auch verboten sein... Warum sieht man dennoch so viele davon? Gegenfrage: Warum eigentlich nicht?Nach Gutdünken ein Cabrio zurechtzuflexen ist durchaus schon eine regelungswürdige Sache, aber wie bekannt schlägt der Gesetzgeber dann bestimmt auch wieder über die Strenge. Das kennt man ja, und auf einmal sind wieder alle am jammern: "ja, früher konnte man noch auf Radials umrüsten, aber seitdem ich wieder die originalen Gummis rückrüsten musste..." Und selbst wenn es so progressiv geregelt wird wie irgendwann mal von Histomat beschrieben ("erkundigt euch, wie es früher aussah") dann will der TÜV bestimmt seine eigene Sammlung von historischen Unterlagen zum Gegenvergleich, ohne immer erst beim Deuvet nachzufragen. Wisst ihr wieviel Zeug das sein wird? Wenn der TÜV oder Dekra oder weiss-der-geier tatsächlich diese Unmenge an historischen Belegen, Zeitungsartikeln, Filmen, Kino- und TV-mitschnitten (solls ja auch schon 50 Jahre geben) zusammentragen sollte, wird das ein nicht unerhebliches Mass an Arbeitsaufwand und Archivierung. Ich meine nicht Serienzubehör der BMW oder VAG oder DKW, sondern jeden kleinen Autokrempel, den es vom freien Markt anno 19nochwas zu kaufen gab... Ich verwette mein Original Kühleremblem, dass das garantiert wieder Mehrkosten bei der Abnahme verursacht!Selbst wenn der Deuvet sein komplettes Archiv dafür spendet... Kann aber auch sein dass ich vielleicht zu liberal denke.@Klasi:Das ist nicht immer der Fall. Zwar gibt es Spezis, die es schaffen, einen modernen 5.0 fuelie (!) in einen 67er (!!!) Mustang zu bauen und für diese Glanzleistung auch noch ein H-Kennzeichen kassieren, aber ich kann dir garantieren, dass es höchstwahrscheinlich erhebliche Probleme gibt, wenn ich an meinem Wagen die vorderen Trommeln rauswerfe und die Scheibenbremsen vom stärkeren und schwereren Fairlane einbaue - auch wenn das ein enormes Plus an Sicherheit wäre. @Ventilo:Psst, nicht alles gleich verraten!@Stang-fan:was meinst du mit "mit Neuteilen behängt"? Ein Teil meiner Ersatzteile sind Neuteile, altes Design zwar, aber neu gefertigt.Wenn der TÜV sich genauso schwammig ausdrückt...na dann gute Nacht Marie Gruss[Diese Nachricht wurde von ford64 am 02. April 2002 editiert.]