Seitenstaender am Motorrad
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Weiss jemand wie es bei der Zulassung von einem Motorrad (Bj. 1960) mit nicht selbsttaetig einklappendem Seitenstaender ist? Gibt es Bestimmungen, ab welchem Baujahr das nachzuruesten ist, oder gibt es da keine Probleme bei der Zulassung?
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Seitenstaender am Motorrad
Interessant! Ich habe mir die Finger wundgeblättert, aber in der StVZO habe ich nichts darüber gefunden.Allgemein wird gesagt, dass Seitenständer zurückklappen müssen, was ja auch sinnvoll für die eigene Gesundheit ist - oder sie müssen mit einer Zündunterbrechung oder dergl. gekoppelt sein. (Bei meinem 1999er Motorrad finde ich keines von beiden!!!)Einen baujahresbedingten Stichtag gibt es auf jeden Fall nicht, der wäre in der StVZO erwähnt.Also: Entweder Du fährst mit Seitenständer zum TÜV und lässt dir im Falle der Kritik die Bestimmung vorlegen, nachdem es nicht sein darf (bitte kopieren und mir unbedingt schicken!) oder du gehst jeder Diskussion aus dem weg und baust ihn ab (dann bleibt die Frage auf ewig unbeantwortet ).Unbestritten ist, dass solche Seitenständer gefährlich sind, denn der Tag kann kommen, an dem man ihn doch mal vergisst ...Handelt es sich um eine BMW?beste Grüße,MartinP.S. oder haben wir hier jemanden, der mehr weiß??? Bitte melden!