Bist du dir da sicher, Gerrit? In der FZV kann ich keine Definition des "Inverkehrbringens" finden und im ProdSG ist die "Bereitstellung auf dem Markt" (bzw. das "Inverkehrbringen") anders definiert. Danach ist das Fahrzeug "in den Verkehr gebracht", wenn es das Werkstor verlässt.Tripower hat geschrieben: "In Verkehr gebracht" ist ein Kfz dann, wenn es zum öffentlichen Strassenverkehr zugelassen wurde.
Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen
hier:
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... &id=1543!0
hier:
http://www.kiel.de/rathaus/service/_lei ... id=8962878
und hier:
http://www.lrabb.de/servlet/PB/menu/121 ... index.html
Tripower
http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen
hier:
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... &id=1543!0
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http://www.kiel.de/rathaus/service/_lei ... id=8962878
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"
Ähem ... auf den Seiten der Zulassungsstellen ist nur "vom ersten Tag der Zulassung" die Rede. Das ist ja etwas anderes, als das "Inverkehrbringen". Da können Jahrzehnte dazwischen liegen.
Bei Wikipedia steht zum Inverkehrbringen ja auch was anderes, obwohl die Seite bei Wikipedia nicht mehr aktuell ist. Das GPSG wurde ja am 1.12.2011 durch das ProdSG ersetzt, womit sich ja auch die Definition des "Inverkehrbringens" insofern geändert hat, dass das "Inverkehrbringen" nur noch die erstmalige Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt ist, während das GPSG mit "Inverkehrbringen" auch das erneute Inverkehrbringen bei gebrauchten Produkten gemeint hat. Damit ist das Ganze dann wieder im Einklang mit den EU-Richtlinien.
Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber die FZV regelt doch nur die Zulassung von Fahrzeugen. Das Inverkehrbringen (als "erstmaliges Bereitstellen") von Fahrzeugen wird über das ProdSG geregelt.
Bei Wikipedia steht zum Inverkehrbringen ja auch was anderes, obwohl die Seite bei Wikipedia nicht mehr aktuell ist. Das GPSG wurde ja am 1.12.2011 durch das ProdSG ersetzt, womit sich ja auch die Definition des "Inverkehrbringens" insofern geändert hat, dass das "Inverkehrbringen" nur noch die erstmalige Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt ist, während das GPSG mit "Inverkehrbringen" auch das erneute Inverkehrbringen bei gebrauchten Produkten gemeint hat. Damit ist das Ganze dann wieder im Einklang mit den EU-Richtlinien.
Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber die FZV regelt doch nur die Zulassung von Fahrzeugen. Das Inverkehrbringen (als "erstmaliges Bereitstellen") von Fahrzeugen wird über das ProdSG geregelt.
Zuletzt geändert von oldsbastel am Mi 14. Dez 2011, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"
Bitte genau lesen - und im Zweifel oder bei weiteren Unklarheiten persönlich einen entsprechend spezialisierten RA oder kompetenten Mitarbeiter der Zulassungsbehörden befragen.
Wie bereits dargelegt, verbietet sich eine konkrete Rechtsberatung in derartigen Internetforen aus verschiedenen Gründen und wird daher auch von mir nicht geleistet!
Gruß
Tripower
Wie bereits dargelegt, verbietet sich eine konkrete Rechtsberatung in derartigen Internetforen aus verschiedenen Gründen und wird daher auch von mir nicht geleistet!
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"
Es geht ja auch nicht um eine Rechtsberatung, sondern um die Begriffs-Definitionen bzw. um die Unterschiede in den Definitionen.
Oder noch anders: Ich kann den Seiten der Zulassungsstellen nicht entnehmen, dass der "Tag der ersten Zulassung" identisch mit dem "Inverkehrbringen" ist. Nach meinem Verständnis und meiner Kenntnis des europäischen Produktrechts - und es geht ja dabei um Binnenmarktharmonisierung - wäre das auch widersinnig.
Oder noch anders: Ich kann den Seiten der Zulassungsstellen nicht entnehmen, dass der "Tag der ersten Zulassung" identisch mit dem "Inverkehrbringen" ist. Nach meinem Verständnis und meiner Kenntnis des europäischen Produktrechts - und es geht ja dabei um Binnenmarktharmonisierung - wäre das auch widersinnig.
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Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"
Hallo, da muss ich oldsbastel folgen:
1. das Definieren von Begriffen ist SPRACH-wissenschaftlich (aber wichtig als Voraussetzung für korrekte Rechtsanwendung)
2. rechtliche Festlegungen von "subalternen" Instituionen sind nicht präjudizierend, nur OLG/BGH/BVerfg-Urteile
3. untersagt ist nur KONKRETE Beratung im EINZELfall, aber nicht Benennung von veröffentlichten Rechtsnormen/Zitaten etc.
Gefolgten Gruß. Rolf
1. das Definieren von Begriffen ist SPRACH-wissenschaftlich (aber wichtig als Voraussetzung für korrekte Rechtsanwendung)
2. rechtliche Festlegungen von "subalternen" Instituionen sind nicht präjudizierend, nur OLG/BGH/BVerfg-Urteile
3. untersagt ist nur KONKRETE Beratung im EINZELfall, aber nicht Benennung von veröffentlichten Rechtsnormen/Zitaten etc.
Gefolgten Gruß. Rolf
Re: Zulassung oder Baujahr: "In Verkehr gekommen"
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