Wohnmobil, Steuer für 1,5 Jahre nachberechnet. Ist das Rechtens
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Hallo, die KH für kleine LKW bis 3,5 t hat ca. die Typklasse 24. Davon geht Rabatt runter. Ich will/kann mich nicht durch den online-Berechnungsdschungel durcharbeiten. Also, ich meinte keineswegs 30-Tonner WOMOS. Gruß. Rolf
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Wohnmobil, Steuer für 1,5 Jahre nachberechnet. Ist das Rechtens
Rolf, die kleinen sind die teuersten! Frag mal die Leute die ihren Leichenwagen als LKW statt als So.Kfz Bestattungswagen zulassen. Da gibt es genug die denken "Och, Hauptsache Steuern nach Gewicht" dann kommt der Prämienvorschlag von der Versicherung. Und wenn das dein erster LKW ist, gilst Du für die als LKW-Fahranfänger.
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Wohnmobil, Steuer für 1,5 Jahre nachberechnet. Ist das Rechtens
Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 17.07.07 08:51:16Rolf, die kleinen sind die teuersten! Frag mal die Leute die ihren Leichenwagen als LKW statt ....Braucht er nicht Hier kommt die Antwort:Mein FJ45 würde als LKW ca. 2200 € im Jahran Versicherung kosten Hatte ich schriftlich vom HDI, dort wollte ich ursprünglich dieses Fahrzeug versichern. Da sie keine LKW als Oldtimer versichern, kam dieses Angebot.GrußBJ43
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Hallo, und ich ging davon aus, dass Versicherungen das Einzelrisiko bewerten. (Typklasse 24 hatte ich unter ALLIANZ gefunden) Na gut, dann bleibt ja noch die Möglichkeit des Kurzzeitkennzeichens. 1x für Hinfahrt, 1x für Rückfahrt. Letzteres müsste doch auch im EU-Urlaubsort erhältlich sein, wenn 2. Wohnsitz für die Zeit dort angemeldet. Kennt jemand die Bestimmungen/Kosten in einigen größeren Ländern? Gruß. Rolf
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Wohnmobil, Steuer für 1,5 Jahre nachberechnet. Ist das Rechtens
Hallo Betroffene,in unserer Lokalzeitung (Heilbronner Stimme, 17.7.2007, Service: "Rückwirkende Steuer fragwürdig") stand gestern, daß der Bund der Steuerzahler WoMo-Besitzern rät, gegen diese Steuerbescheide Widerspruch einzulegen. Experten halten die rückwirkende Erhöhung für verfassungswidrig und wollen einen Musterprozess führen.Infos und Musterschreiben:www.steuerzahler.deViel ErfolgChristophBeitrag geändert:18.07.07 12:14:54
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Ich weiß nicht, ob ein förmlicher Widerspruch Sinn macht, denn er muss in gesetzter (kurzer) Frist begründet werden und darüber wird in angemessener Zeit entschieden, nach derzeitiger Rechtslage sicherlich mit Zurückweisung.Erfolgsversprechender halte die Zahlung unter "dem Vorbehalt der Rückforderung zu gegebener Zeit, falls sich die Rechtsgrundlage aufgrund höchstrichtlerlicher Rspr. ändern sollte".an oldbastel:BJ43 hat Recht, Du willst es einfach nicht verstehen: Gesetze werden von den Leuten beschlossen, die Dir einimpfen Ihresgleichen zu wählen sei Bürgerpflicht !Die Umsetzung dieses Zeugs übeläßt er dann seinen Prügelknaben.Natürlich waren in Heiligendamm "Chaoten" unterwegs.........nur auf der anderen Seite des Zauns !! mfg