Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV
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@ Gerrit"...denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat,.. "Damit geht es schon mal nicht, denn unsere Zulassungstelle teilt ja erst gar nicht zu.Mit dem "vorübergehend stillgelegt" ist das so eine Sache, könnte tatsächlich funktionieren.Auf telefonische Anfrage wurde mir allerdings schon vor einiger Zeit mitgeteilt, dass auch das nicht gehen würde.Ohne gültigen Tüv keine Wiederzulassung, ergo auch keine Ausnahmefahrten zum Tüv etc.Man müsse entweder Kurzzeitkennzeichen besorgen oder den Wagen sonstwie zum Tüv bringen.Ich werde bzw Freddy wird diesbezüglich mal schriftlich bei der Stadtverwaltung hier um eine Stellungnahme bitten.Auf die Antwort bin ich gespannt.Interessant wäre natürlich, ob die Zulassungsbehören an die Stvzo gebunden sind oder selbst Ausnahmen einbringen dürfen.Eine weitere Besonderheit hier bei uns ist, dass man zum anbringen der Stempel den Wagen bei der Zulassungsstelle vorführen muß, wenn er dort bisher nicht zugelassen war.Ich weiß, dass das bei einigen anderen Zul.Stellen nicht nötig ist, dort bekommt man die fertigen Schilder gleich mit.GrüßeGerd
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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV
HalloIch finde es schon recht eindeutig, was §23 Absatz4 Satz7 ("Fahrten, die [....] erfasst sind") sagt und da kann sich auch ein übereifriger Zulassungsstellensachbearbeiter mit seinem dummen Geblubber nicht drüber wegsetzen.Also, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Freddys Benz ist nicht endgültig sondern nur vorübergehend stillgelegt, die Fahrt zum TÜV findet im Zulassungsbezirk statt, auf der Versicherungsbestätigung steht ein Satz wie "Gilt auch für Fahrten im Sinne des §23(4)" oder so ähnlich .... das steht übrigens auf den meisten Versicherungsbestätigungen drauf), dann steht der Fahrt zum TÜV nichts mehr im Wege.Kniffelig wird es m.E. nur, wenn der Benz mit Glanz und Gloria durch den TÜV rasselt. Ob dann auch Fahrten zu einer Werkstatt zur Behebung der Schäden legal sind, ist wohl Auslegungssache.Gruß Frank
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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV
Hallo Frank,es dreht sich nicht um seinen Benz sondern um seinen Trabbi, bei dem der Brief verfallen ist und der auch noch woanders zugelassen war.Neuer TÜv dürfte kein Problem sein, Auto steht gut da und er hat auch alles gut gemacht.Bei der Zul.Stelle werde ich mal nachbohren.GrüßeGerd
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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV
Zitat:Original erstellt von daggi5:es dreht sich nicht um seinen Benz sondern um seinen Trabbi, bei dem der Brief verfallen ist und der auch noch woanders zugelassen war.Achso. Dann führt kein Weg herum um Kurzzeitkennzeichen. Wenn Freddy den Trabbi dann gleich zulassen will, ist das ja auch mit moderaten Kosten verbunden: ca. EUR 15,00 für die Schilder u. EUR 10,00 für die Dienstleistung der Zulassungsstelle, die Versicherung nimmt nichts extra für das Kurzzeitkennzeichen sondern setzt für den Beginn des Versicherungsvertrages (für die normale Kfz-Haftpflicht) den ersten Tag des Kurzzeitkennzeichens an. Nur wenn keine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wird, verlangen die Versicherungen für das Kurzzeitkennzeichen satte 110 Euro.Gruß Frank[Diese Nachricht wurde von Frankie am 17. Februar 2006 editiert.]
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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV
Hallo, der Hauptmann von Köpenick suchte Arbeit und brauchte dazu die Anmeldung. Die Anmeldung bekam er nur bei Nachweis einer Arbeit... Köpenick ist überall. Nach über 100 Jahren! Gruß. Rolf
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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV
Tipp für Kennzeichen:2 Stk. Autokennzeichen zum Preis von:€ 5,35/ Paar zzgl. € 4,90/ Versandkosteninsgesamt also 10,25 Euro - und das, was die versprechen, halten sie auch!!(weder verwandt, noch verschwägert etc. ...): http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl ... id=mrx1306 der prägt auch noch DIN-Kennzeichen
Viele GrüsseJürgen

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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV
Die einzige Frage ,die noch übrigbleibt ist eigentlich warum das SVA keine neuen ungestempelten Kennzeichen zuteilt obwohl das zulässig ist und bei anderen Zulassungsstellen praktiziert wird.Grüße
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Zulassungsstelle verweigert Kennzeichen ohne gültigen TÜV
Hallo Oldie-Freunde,ich sehe schon, bei einer solchen Vielzahl von Ansichten und Erfahrungen werden wir dieses Problem nicht abschliessend klären können.Klarstellen sollte man vielleicht noch:Fahrten mit 'nichtzugelassenen Fzg.' (im Amtsdeutsch)bedeutet immer mit Roter oder 'gelber' Nummer.Tatsache ist, dass bei TüV-Vorfahrt mit zugeteiltem, aber nicht abgestempeltem Kennzeichen, die 'Zulassung' (im rechtlichen Sinne) bereits erfolgt ist, wenn auch unter Vorbehalt.Kernpunkt der Frage war ja, ob gerade hierauf ein Rechtsanspruch gegen die Zulassungsstelle besteht, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.TschüssKlaus