breitere Räder und H-Zulassung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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uwm121
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Beitrag von uwm121 » Sa 19. Mär 2005, 21:27

Ein Top-Prüfer trägt auch mal ein Ahk. ohne Typenschild und Prüfziffer ein.Er hat nämlich die Möglichkeit, dies per Einzelabnahme direkt zu machen.Also: wenn man will, geht Vieles....Hallo!Soweit ich informiert bin begibt sich so ein Prüfer aber auf verdammt dünnes Eis:Es gibt eine Dienstanweisung des Verkehrsministeriums,die so was verbietet.Wenn ich mich recht erinnere steht da sinngemäß"Bei Teilen,für die keine ABE oder ähnliche eindeutige Unterlagen für das spezielle Fahrzeug vorliegen muß der Sachverständige alle erforderlichen Prüfungen selbst durchführen"Bei Reifen und Felgen mag das noch angehen-mit entsprechendem Aufwand und Kosten.Eine nicht zu identifizierende Kupplung aber???Ausserdem begibt sich ein so "großzügiger" Prüfer auch in die Gefahr verdächtigt zu werden(Warum macht der das-Gefälligkeit?Geld?)Auch die Behauptung,daß ein Prüfer Teile ohne entsprechende Unterlagen eintragen MUSS halte ich für fragwürdig.Grüße

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Beitrag von uwm121 » Sa 19. Mär 2005, 23:28

Hallo!Ich habe noch ein paar VW Ümrüstlisten von 1975-die Größe 165/65 kann ich nicht finden!Was genau für ein Modell ist denn das mit welchem Reifendurchmesser?14 oder 15 Zoll?Grüße

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Gordini
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Beitrag von Gordini » So 20. Mär 2005, 00:02

Hallo Thomas, ich habe mir in Bremen, auf der Messe so einen großzügigen TÜV-Prüfer gekrallt und stellte ihm einige Fragen bezüglich der begehrten H-Zulassung. Ich fragte ihn: Wie genau werden die Fahrzeuge laut dem Anforderungskatalog überprüft, die Antwort lautete: Sehr genau, obwohl es sicherlich hier und dort einige "schwarze Schafe" gibt, die die Sache etwas lockerer sehen würden, diese sollten angeblich eher eine Ausnahme darstellen. Leider auch er gehörte der Ausnahme an, wie es sich herausstellte, nachdem ich ihn auf seine "großzügigen Gutachten" angesprochen habe. Bei dieser Vielzahl konnte ich leider nicht mehr von einem Versehen sprechen.Die Prüfer können nicht alles wissen, dem stimme ich zu aber wenn ich bei einem 51´ "Brezel" einen G 60 Motor mit ausgeschnittener Hecklappe eintrage und dem Fahrzeug noch die H-Fächigkeit bescheinige, bin ich nicht kompetent genug diesen Job auszuüben. Die Ausrede, Ermessungsspielraum gilt in dem Fall nicht mehr, wenn ich eine Prüftätigkeit ausübe, wird von mir eine gewisse Sachkenntnis verlangt.Fest steht:Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein, d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Ausnahmen sind in einigen Fällen möglich, z. B. Nachrüstung eines Katalysators oder ein behindertengerechter Umbau. Es ist mir relativ egal, was der eine oder andere Prüfer als eintragungsfähig sieht und was auch immer hier oder dort eingetragen wird. Fakt ist, er darf es laut Anforderungskatalog nicht tun. Thomas, ich habe auch immer alles mögliche eingetragen bekommen, weil ich sehr viele Prüfer kenne und mit denen befreundet bin, auf das H-Kennzeichen habe ich jedoch verzichtet. So kann ich mit meinen "Kisten" rumgurken wie ich lustig bin, ohne die Angst haben zu müssen man könnte mir dieses oder jenes vorwerfen. Sollte ich mich für die H-Zulassung entscheiden, werde ich sicherlich keine Angriffspunkte diesbezüglich liefern und die "Kiste" bleibt eben original.Christoph[Diese Nachricht wurde von Gordini am 21. März 2005 editiert.]

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Beitrag von Geronimo » So 20. Mär 2005, 00:11

ich versteh die Tüv Prüfer auch nicht. Auf dem 100-six meines Vaters sind Zentralverschlüsse mit Flügelmuttern drauf. Normal müssten die ja gegen 6-Kant Zentralverschlüsse getauscht werden, aber unser Tüvtler lässt die durch, aber er will dem wagen keinen Tüv geben wegen dem Moto Lita lenkrad! Hab nun dank der Hilfe von Josef ein orig. Lenkrad auftreiben können! In etwa 2 Wochen wird dan unser 100-six mit einem H-kennzeichen auf der STraße unterwegs sein! Mein Frosch muss noch etwas warten, und bekommt dan wahrscheinlich das 07er Kennzeichen oder eine Saisonnummer, weil ich ihn ja nun auf dem Prüfstand hatte!

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Beitrag von Gordini » Di 22. Mär 2005, 12:51

Hallo, hast Du das Kennzeichen?Christoph

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Beitrag von Gordini » Di 22. Mär 2005, 12:57

War doppelt.[Diese Nachricht wurde von Gordini am 22. März 2005 editiert.]

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Beitrag von Frank the Judge » Di 22. Mär 2005, 15:23

Willst ihn anschwärzen? Das tut man aber nicht...

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Beitrag von Th. Dinter » Di 22. Mär 2005, 16:40

Hallo Christoph,vielleicht liegt das Ganze auch wegen Mißverstänisses im Argen: ein Umbau ist für mich , wenn z.B. in einen 1200er Käfer ein 1300er Motor eingebaut wird. Das sind Dinge, die unter die Kategorie "Eintrag vor min. 20 Jahren" fallen. Aber die Eintragung einer zeitgenössischen(!!) Felge und Reifengröße im Rahmen des vom Werk freigegebenen ist für mich kein Umbau. Ich denke, daß dann zig Heckflossen mit 14er Rädern kein H haben dürften.Außerdem gibt es speziell mit Reifen bei manchen Exoten schon Probleme. Die könnte man dann stilllegen....Zu der Anh.-Kupplung in meinem obigen Fred muß allerdings der Klarheit halber dazugesagt werden, daß das ein Auto von 1952 ist, als Ahk sowieso noch nicht zwingend typgeprüft waren.Mit Erfahrungen vom Bremer TÜV kann ich speziell mit H nicht dienen. Die sind bei normalen Änderungen schon so restriktiv gewesen(früher), daß ich da lieber in meinen ganz wilden Zeiten(Glas 1304TS) in die Kasseler Gegend ausgewichen bin.Mit meinen Alltagsautos gehe ich in den Nachbarort. Da werde ich es jetzt auch mal mit einer H versuchen.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Beitrag von Gordini » Di 22. Mär 2005, 17:43

Nein, den Fahrzeughalter nicht, er freut sich doch nur darüber, was von den "Prüfern" verzapft wurde.Christoph

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Beitrag von Gordini » Mi 23. Mär 2005, 01:19

Hallo Frank, warum wird jetzt so genau auf die Finger geschaut! ?Deshalb, weil im Oktober 04 eine Info: (Fachinfo/Hauptuntersuchung/HU0904-21c) an die TÜV-Filialen für interne Zwecke versand wurde. Aus dieser Info geht hervor; Die Prüfer sollen ab jetzt die Augen aufmachen, sonst gibt es "Schläge" von oben.Es geht um §29(3), §21c StVZO"Im Rahmen der HU ist daher bei Oldtimern der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs mit dem Anforderungskatalog an Oldtimer abzugleichen. Zeigt sich hierbei, dass das Fahrzeug die Anforderungen in einem oder mehreren Prüfpunkten (z.B. Aufbau/Zustand, Räder/Zustand - Zulässigkeit nicht mehr erfüllt, sind diese Prüfpunkte als "EM" zu bewerten. Unter zusätzliche Hinweise ist im HU-Bericht zu vermerken: "Fz. entspricht nicht mehr den Anforderungen an Oldtimer gemäß § 21c StVZO." Es heißt: "Kiste" wieder umrüsten und wiederkommen oder H-Zulassung weg!!Gruss Christoph

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