WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Th. Dinter
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WEHRET DEN ANFÄNGEN!!

Beitrag von Th. Dinter » Di 4. Dez 2007, 16:11

....siehst Du oldsbastel, Du stehst noch am Abgrund, während wir schon einen Schritt weiter sind: wir wissen durchaus, daß der TÜV haftbar wäre, wenn nicht immer wieder auch Gerichte diese halbstaatliche Organisation dadurch schützen würden, daß sie deren Glaubwürdigkeit über-/ höher bewerten. Anstatt sich also auf den erfolglosen Weg des schwierigen Nachweises zu machen, lasse ich es lieber und verplempere meine Zeit mit anderen Dingen. Das ergibt nämlich nicht soviel Frust, als wenn man zwar im Recht ist, aber keins bekommt, wie hier am Ausgangspunkt.Und da Du es noch immer nicht begriffen hast: ich habe mir in dieser Welt einen letzten Rest(vielleicht nicht einfach verständlichen) Humors bewahrt. Und genauso war meine Bemerkung "und darauf stimmen....." gemeint.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mi 5. Dez 2007, 19:58

Hallo, mal wieder zum Thema zurück: die FÜNF Mitglieder des Gerichts saßen schon VOR dem Termin mit den 2 Ordnungsamtstypen im Saal. Der Richter fragte gleich am Anfang, ob es sich wegen unter 50 € denn überhaupt lohne. Es wurde (im Gegensatz zu LKA/Staatsanwaltschaft)noch von "erheblicher" Umweltgefahr ausgegangen, was anscheinend Farbfotos von LÖCHERN in der Bodengruppe beweisen sollten. Ein LOCH ist aber NICHT-Materie, also KEINE Umweltgefahr. Dann stellte ich (insbesondere einer bayerischen Hochschulfrischlings-Dame) erstmal klar, dass in einem Motor auch bei Lagerung Motoröl vorhanden sein muss (u.a. zum Durchdrehen), da ansonsten Kolben und Lager fressen würden. Und dass die Ölwanne das GESAMTE Öl auffängt und somit bei senkrechter Lagerung nix auslaufen kann. Ölablass-Schraube sei abgedichtet wie z.B. Heizkörperverschraubungen, die dort aber unter DRUCK stehen. Und dass das Fahrzeug trotz der Löcher FAHRBEREIT war (durch Transporteur-Rechnung bewiesen), löste bei der "Versammlung technischer Laien" entsetztes Erstaunen aus. Und dass 5 l Öl nicht 30 m weit fließen können, sondern sich ca. zwischen 3 - 5 m ausbreiten. Jedenfalls eierte der Richter namens M.Richter hin und her im Stile des Verwaltungsbeamten. Und da sah ich einfach keine schnelle Chance mehr. Und ich dachte, ehe ich deren Existenz auch nur noch mit einem weiteren € unterstütze, ziehe ich die Klage zurück. Weitere Auskünfte können das Verwaltungsgericht Berlin-Tiergarten Az. "VG 10 A 541.05" und der HUK-Vetrauensmann alias Beamter Steffen Krefft aus Berlin erteilen. Das Telefonbuch/Gelbe Seiten hilft dabei. Gruß. Rolf

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