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Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Wer war das gleich, der sich in einem Thread über die Umgangsformen hier beschwert hat??
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Guten Morgen,wenn Herr M. Händler ist, muss er ja auf jeden Fall zurücknehmen bzw. Garantie geben. Oder?bis demnäxtommi
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@ mc: Brauchst nicht gleich eingeschnappt zu sein; falls es dir noch nicht selbst aufgefallen ist: Du teilst auch immer ganz schön aus und musst jetzt nicht die zarte Mimose spielen.Na wieso erzählst du nicht gleich, dass es sich bei dem Verkäufer um einen Gewerblichen handelt.§437 BGB:Nacherfüllung > Beseitigung des Mangelsfalls nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar:Rücktritt vom Kaufvertrag > Erstattung des KaufpreisesDa sich der Verkäufer vermutlich weigern wird, neben dem Kaufpreis auch die von dir veranschlagten Unkosten ('Ersatz vergeblicher Aufwendungen') zu zahlen, darf sich dann wohl irgendein Anwalt über einen Auftrag freuen.Gruß FrankPS: Darf man mal nachfragen, für welchen Zweck zu dieses 'Ding' angeschafft hast? Betreibst du eine kleine oder große Landwirtschaft oder soll es es als reines Spaßmobil mit einem 6 km/h-Schild dienen oder was hast (bzw. hattest) du damit vor?
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Hallo,ich selbst fahre auch einen älteren perfekt restaurierten Bungartz um unseren Reitplatz abzuziehen und Weiden zu mulchen. Schöne Bungartz Schlepper werden mittlerweile recht hoch gehandelt, sie werden immer seltener. Ich persönlich finde den von Dir ersteigerten T5 nicht schlecht, erst recht zum günstigen Preis von knapp über 1.000 Euros. Seltene Teile wie Metallemblem und Scheinwerfer scheinen vorhanden zu sein. Ich würde das Getriebe reparieren (Teile sollte es geben) und Du hast nach einer Restauration ein echtes Schätzchen. Aber ärgerlich ist das mit dem Schaden natürlich trotzdem.Beste GrüßeAFire
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Zitat:Original erstellt von motocoupe:Du hast die Seitenhiebe doch ganz gezielt ausgeteilt - womöglich als 'Rache' für die Hundehütte... hmmm .... ertappt!Jeder der mit Ware handelt um dabei Gewinn zu erzielen, handelt in gewerblicher Absicht und muss seine Einnahmen bei der Einkommensteuerklärung angeben. Wenn man es 'versäumt' hat ein Gewerbe beim Ordnungs- u. Finanzamt anzumelden und das Finanzamt kommt einem auf die Schliche, drohen rückwirkend für eine bestimmte Zeit auch Steuernachzahlungen.Ich würde erstmal den Verkäufer selbst fragen, ob er ein gewerblicher Verkäufer ist. Verneint er und will dir auch sonst nicht entgegenkommen, würde ich es mit einem Kuhhandel versuchen: Er soll dir einen Teil des Kaufpreises zurückgeben oder du drohst damit, dem Finanzamt Freiburg einen freundlichen Hinweis auf seine Tätigkeiten zu geben. Das wäre zwar sehr link, aber wenn sonst nix hilft ....
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Hilft Dir zwar nicht, aber:Dein Verkäufer mesmenex hat nicht gerade eine "weisse Weste"
)) http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dl ... d=mesmenex In seinem Profil taucht verdächtig oft mesehal auf...hier: 09.12.03 08:06 3160821422 als Käufer; sonst als Verkäufer !!!???übrigens hat mesmenex (momentaner Stand) 69 Gebote auf 17 von mesehal's Auktionen abgegeben; mesehal im Gegenzug 32 Gebote auf 4 von mesmenex' Auktionen...Feixende GrüsseJürgen
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außerdem hat der Gute für ca. ein halbes Jahr unter einem anderen Mitgliedsnamen (bosanacauto) gehandelt, erst seit April 2004 unter seinem jetzigen. Kann man eigentlich die Bewertungen, die er unter dem alten Namen erhalten hat, einsehen???Herzliche Grüße aus der Eifel, René
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Hallo Frank,2 Jahre Garantie muss er als händler nicht geben, er kann mit Einverständnis des Käufers auf ein jahr reduzieren. Oder?bis demnäxtommiP.S. hat keiner eine Antwort auf meine 3-Zylinderfrage?
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Zitat:Original erstellt von tommi1:...2 Jahre Garantie muss er als händler nicht geben, er kann mit Einverständnis des Käufers auf ein jahr reduzieren. Oder?...B]Garantie muss er nie geben, höchstens Gewährleistung (das ist schon ein Unterschied). Bei Restaurierungsobjekten kann er die aber auch ausschließen.Gruß Jan
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Hallo,und wo liegt dieser Unterschied?Danke.bis demnäxtommi
