Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?
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- Registriert:Mi 26. Feb 2003, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Moin, möglicherweise ist die Gemeinde beteiligt, die üblicherweise Eigner des Netzes ist. Die kann das Eigentum des Netzes auf einen privaten Betreiber übertragen, der dann in die Pflichten der Gemeinde einsteigt. In Satzungen wird dann geregelt, wie die Verbindung zwischen der öffentlichen Leitung und der auf dem Grundstück zustande kommt. In S.H. gibt es Urteile, die bestätigen, dass der 1. Meter der Leitung auf dem Privatgrund Eigentum der Gemeinde ist und von Grundeigentümer geduldet werden muss. Alles, was ab diesem Stück weiter geht, ist Hausanschluss und geht zu Lasten des Grundeigentümers.In Deinem Fall wäre die Rechtsquelle des Handelns zu prüfen. Wenn das Deine Leitung ist, hat da keiner ohne Deine Einwilligung zu buddeln. Wenn das nicht Deine Leitung ist oder betriebliche Gründe für eine Änderung der Leitung ursächlich sind spricht einiges dafür, dass der ursprüngliche Zustand mit vertretbarem Aufwand wieder herzustellen ist. Wenn das nicht Deine Leitung ist, müsste in der Satzung geregelt sei, in welcher Weise Du Handlungen auf Deinem Grundstück dulden musst. Dass da jemand ohne Ankündigung arbeitet, kommt mir seltsam, vor oder... hast Du vielleicht die oftmals in Tageszeitungen versteckten amtlichen Bekanntmachungen nicht gelesen? Gruß, Burgfried
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- Registriert:Mo 26. Jun 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?
Hi Burgfried,ne, ne..., man hat mir einige Tage vorher schon gesagt, daß die da ne neue Leitung legen müssen und das Wasser für 10 min mal abgestellt wird. Die Einzige die nichts wusste war meine Süße, die habe ich vergessen zu informieren : Anruf bei mir in der Firma : Mensch, die pflügen den ganzen Rasen um, gesagt hat man nichts, dass kann doch nicht sein... Ich denke, meine Leitung beginnt hinter dem Zähler...GrüßeTomBeitrag geändert:22.11.07 20:07:20
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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?
Hallo,bin ja kein Anwalt, aber da ist doch was mit Musik und bezahlen. Wenn Du einen neuen Anschluß bestellst, dann kann es schon sein, dass Du die Folgen beseitigen mußt. Wenn die aus eigenem Antrieb etwas ändern, dann müssen sie auch den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Nutzung des Grundstücks als Baulager bedarf der Zustimmung, also sofort schriftlich widersprechen. Kann aber nur der Eigentümer.Viele GrüßeFridolin
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Wiederherstellung der Grünfläche Pflicht ?
Hallo Fridolin,die alten Leitungen sind wohl gammelig und man hat sich entschlossen an unserer Straße und noch weiter die Leitungen zu erneuern und umzulegen.Na ja, auf dem Land wird das etwas lockerer gehandhabt und wie gesagt, wenn die nicht vor meiner Einfahrt stehen, sollen die sich da meinetwegen breit machen. Evtl. wird ja noch gefegt wenn die fertig sind, daß ich da nicht alle Steine besandet habe... Oder ich motiviere die mal meine Gräben zu räumen, haben doch so einen hübschen Bagger...GrüßeTom