Wissenslücke bei Betriebserlaubnis
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- Registriert:Mi 13. Nov 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Rolf und Martin,im Prinzip ja. Wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist, erlischt die Betriebserlaubnis, weil es "als endgültig aus dem Verkehr gezogen" gilt, und damit wird auch der Brief ungültig.Das mag ja bei ABE´s nach nationalem Recht noch ok sein, aber z.B. bei (neueren) Fahrzeugen mit einer EG Typgenehmigung ist das eine ziemliche Beugung des EG Rechts, denn eine EG Typgenehmigung kann nicht so ohne weiteres erlöschen, zumindestens nicht durch solche Lapalien wie 18 Monate Stillegung Zum Glück wird die 18 Monatsfrist beim nächsten Update der StVZO Geschichte sein.Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 05. Februar 2006 editiert.]
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- Registriert:Mo 9. Mai 2005, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Tach!Diese 18 Monate generell waren ja erst 12 mit 6 Monaten Verlängerung auf Antrag und rühren m.W. nach aus der Karteikartenzeit des KBA her. Auch im prähistorischen Rechnerzeitalter war Speicherplatz Mangelware und somit wurden eben die Fahrzeugdaten nach Ablauf der Frist gelöscht. Und ohne Daten eben keine Wiederzulassung im einfachen Stil, da es ja keine "Daten" außer dem alten Brief/BE mehr gibt.Somit benötigt es ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis zur erneuten Zulassung mit Amtl.Kennzeichen.Und diese 18-Monatssache wird Geschichte sein, aber nicht ganz abgeschafft werden. 84 Monate sind im Gespräch...aber 7 Jahre sind ne lange Zeit.gbyjl
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@ Frank, ja ich hatte auch noch mal die grauen Zellen arbeiten lassen und hatte dann folgende Auffassung: es wird für ein Fahrzeug-Baumuster eine ALLGEMEINE Betriebserlaubnis erteilt (wie auch für Bauteile etc.), die UNBEGRENZT gilt. Nach Verfall des Briefes wird durch die Vollabnahme BESTÄTIGT, dass das Fahrzeug in seinem Zustand dieser Betriebserlaubnis ENTSPRICHT. Liege ich damit richtig? Gruß. Rolf
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Hallo Oldierollie,damit liegst Du im nationalen Recht richtig. Im EG Recht allerdings hat das Fahrzeug ein CoC Papier (Certificate of Conformity), welches bestätigt, daß das Fahrzeug einer EG Typgenehmigung entspricht. Dieses Papier kann nicht so ohne weiteres erlöschen ...An sonsten stammen die 18 Monate wirklich noch aus der Karteikarten Zeit. Ab Ende des Jahres werden es dann hoffentlich 7 Jahre sein.Gruß von Frank
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Hallo Frank, kannst Du abschätzen, ob im Dezember 2004 abgemeldete Fahrzeuge auch schon so behandelt werden? Gruß. Rolf
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Hallo Rolf,nein, kann ich nicht wirklich sagen, sorry.Gruß von Frank