Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???
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och - ich dachte mehr an ein Bulli-treffen bei Dir - wir hätten auch unser Papiere zufällig mitdabei Helmut
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Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???
Die Erfahrung gerade auch mit den einschlägigen Geländewagen zeigt, dass es durchaus Prüfer gibt, die auch heute eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts ohne Gutachten vornehmen. Hinter vorgehaltener Hand wird dabei argumentiert, dass man es in Wahrheit gar nicht gerne sieht, wenn einzelne Firmen mit ihren teilweise überteuerten "Auflastungsgutachten" Geschäfte machen. Dabei kennen diese Firmen eben auch einfach nur einen aaS, der ihnen die Auflastung abgenommen hat. Ergo: Von Prüfstelle zu Prüfstelle fahren und einen verständnisvollen Prüfer suchen. Die Erfahrungen dabei sind oft verblüffend positiv.Freundliche GrüßeMartin
Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???
Hallo Frank,Deine Ausführungen habe ich durchaus kapiert und es wäre nachvollziehbar, wenn jemand irgendwelche Änderungen am Fahrzeug ausgeklügelt, berechnet und vorgenommen hätte. Solch Know-How will und soll auch bezahlt sein. Wenn aber ein serienmäßiges Fahrzeug OHNE GERINGSTE ÄNDERUNG ein höheres Gewicht verträgt, dann eben auch meines!!! Wozu also ein Gutachten für jedes einzelne Fahrzeug extra, in dem INBHALTLICH NICHTS steht? Ich bleibe dabei: Es ist reine Geldschneiderei, zumal es ja von den betreffenden Firmen ausgestellt wird, ohne je die Fahrzeuge in Augenschein zu nehmen. Nochmals: wenn es sozusagen amtsbekannt ist, daß ein bestimmter Fahrzeugtyp ohne technische Änderungen ein höheres Gewicht verträgt, dann ist es ein Unding SACHVERSTÄNDIGE, die dies wissen, zu entmündigen und daran zu hindern, eine entsprechende Eintragung vorzunehmen. Gruß Joachim
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Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???
Äh ja - aber daran wird Frank auch nix ändern können .... Anscheinend bräuchte nur der Hersteller so eine Bestätigung geben und alles wär klar...Bleibt nur noch tour de TÜV - ich hab dieses böse Wort "Gefälligkeitsgutachten" übrigens schon mal bei einem Gespräch in einer Zulassungsstelle (am Nachbartisch) gehört - scheint wohl auch Geprüft zu werden...Helmut[Diese Nachricht wurde von goggo am 05. August 2004 editiert.]
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Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???
Hallo Joachim,"Deine Ausführungen habe ich durchaus kapiert und es wäre nachvollziehbar, wenn jemand irgendwelche Änderungen am Fahrzeug ausgeklügelt, berechnet und vorgenommen hätte. Solch Know-How will und soll auch bezahlt sein. "Ich verstehe Deine Ausführungen nicht. Natürlich haben sie was ausgeklügelt, berechnet und gemessen, und ihr Know How dazu benutzt, und sie sind eben zu dem Ergebnis gekommen, daß sie die Auflastung ohne Änderung machen können. Und dann haben sie noch ein teures Gutachten darüber machen lassen. Wo ist also das Problem - verschenkst Du im Berufsleben auch Deine Arbeit ???Außerdem vernachlässigst Du, daß z.B. Volkswagen als Hersteller des T3 ganz bewußt der Auflastung nicht zustimmt, weil sie der Meinung sind, das als Hersteller nicht verantworten zu können bzw. zu wollen.Wenn nun eine externe Firma ein Teilegutachten für eine solche von VW nicht genehmigte Auflastung erstellen lässt, so steckt diese externe Firma auch in der Herstellerhaftung für Unfälle, die durch die Auflastung passieren. Genau so wie der Gefälligskeitsgutachter, der so eine Auflastung "aus dem Handgelenk" bescheinigt.@Helmut, das mit den Gefälligkeitsgutachten ist inzwischen praktisch überall (Zulassungstelle, Finanzamt, KBA, Hersteller, Prüfer) bekannt, und es wird entsprechend dagegen vorgegangen ...Viele Grüße von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 05. August 2004 editiert.]
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Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???
Nur so als Anhaltspunkt - wurde mal an der CH Grenze zur Gewichtskontrolle rausgewunken ...4 Erwachsene 2 Kinder 1 Roller 3 Fahrräder und 2 volle Dachkoffer waren genau 2,4 tonnen ich hatte 20-30Kg übergewicht - die Strafe dafür war ein witz - aber ich glaub 400Kg mehr ist schon heftig - jedoch bezweifle ich dass die 2,8t beim T3 auch ausgenützt werden....Es geht hier NUR ums Steuersparen und das wissen auch die Hersteller solcher Gutachten Helmut
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Auflastung T3 über Gutachten Verkauf???
Zitat:Original erstellt von Nachtschwärmer: Nochmals: wenn es sozusagen amtsbekannt ist, daß ein bestimmter Fahrzeugtyp ohne technische Änderungen ein höheres Gewicht verträgt, dann ist es ein Unding SACHVERSTÄNDIGE, die dies wissen, zu entmündigen und daran zu hindern, eine entsprechende Eintragung vorzunehmen. Kurz zur Klarstellung: VW sagt beim T3 klipp und klar "Nein" zur Auflastung, und fordert beim T4 bestimmte Federn bzw. andere Auflagen, und das ist auch amtsbekannt. Das T4 Gutachten gibts übrigens selbstverständlich kostenlos bei VW.@Helmut, ich hab mir auch mal den Spaß gemacht, und einen T3 mit Zementsäcken auf ~ 2800 kg ausgelastet. Damit ist der T3 wirklich völlig überfordert, beim Fahren wird Dir schlecht. Ich denke mal, Ihr zieht hier auch an den falschen Hebeln, das Problem sind doch nicht die Gutachten, sondern die unverschämten und sich bald wieder erhöhenden Steuern für Diesel PKW. Dagegen sollte man was machen, aber Dieselfahrer sind ja anscheinend wie die Schafe, die alles fressen - oder gabs schon mal eine Diesel Demo in Berlin ???Gruß von Frank
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Oha, jetzt zieht auch der Herr Prüfingenieur (habe ich Deine Berufsbezeichung richtig erwischt? ) an den falschen Hebeln!Schimpf nicht auf die Dieselsteuern, sondern tu was gegen den Dieselruß und dessen Lungengängigkeit. Dann sähe es auch mit den Steuern sicher wieder anders aus.Und glaubst Du, nächstes Jahr werden nur die Dieselsteuersätze erhöht??GrußStephan
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@Frank cool wenn die Fahreigenschaften bei euren graden Strasse schon so schlecht sind - wie ists dann bei uns in den Alpen erst...
HelmutPS: Bist Du Ende August - Anfang September zuhause? - Wenn wir nach Dänemark fahren und nicht nach Süditalien (ist noch ned entschieden..je nach Wetter
) würd ich gern mit meinen Kids Kreidler Mopeds anschaugen....


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Zitat:Original erstellt von arondeman:[...]Und glaubst Du, nächstes Jahr werden nur die Dieselsteuersätze erhöht??Nee, die Leute mit Abgasklasse Euro 1 erwischt's richtig!