Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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KW
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Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

Beitrag von KW » Mi 28. Apr 2004, 11:25

stell die töffs doch einfach 2 garagen weiter.Ende aus, nikolaus.Kannst ja nen pseudo-kaufvertrag mit irgendwem aus pusemuckelsdorf (weit weg) machen.Wenn dann einer nen nachweis fordert, brauchste blosnoch nen guten anwalt.Der kommt dann auf so nette ideen wie:Fahrzeuge sind verschenkt worden.Fahrzeuge sind gestohlen worden.Fahrzeuge sind einfach verschwunden.Oder der klassiker:Mein Mandant weis nix.Und wenn sie dir dann nachweisen, dass du wissen musst gehst zum psychologen und sorgst dafür, dass der feststellt das du bedingt wegen des behördlichen stresses wohl jede erinnerung an den fall unwiederbringlcih verdrängt hasst Tenor meines beitrages:Such dir n anwalt der frech und abgezockt genug ist, dann kriegste das ganze locker noch ein paar jahre hinausgezögert und dann sind die autos ja wohl fertig :dmfg, Mark

arondeman
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Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

Beitrag von arondeman » Mi 28. Apr 2004, 11:39

Ein grob gefährlicher Tip, lieber KW, denn gegenüber den Behörden ist der Bürger in der Nachweispflicht!Aber zum zigten Mal:Vielleicht lässt sich ja der Saturn, dem RA-Wilke trotz seiner Missachtung der von den Forumsmachern bei anderer Gelegenheit so gern im Munde geführten "Netiquette" ein so nettes Wesen bescheinigt, mal dazu herab, Genaueres zu den Umständen dieses speziellen Falls zu schildern. Davon hängt doch jeder weitere Ratschlag ab.Denn mehr als die Auflage, eine Verbleibserklärung (als Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung) erbringen zu müssen, um bei seit Inkrafttreten der bescheuerten Altautoverordnung stillgelegten Autos bei Erreichen der Löschfrist die Zwangsverschrottung zu umgehen, ist mir auch nicht bekannt! Ein Lob dem Scheunenfund, der schon seit 20 Jahren stillgelegt ist! Den kann man dann frei von Verbleibsnachweisen nochmal 10 Jahre "ruhen" lassen ...In diesem Sinne - restauriert mehr Autos der 50er Jahre! GrüßeStephan

KW
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Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

Beitrag von KW » Mi 28. Apr 2004, 14:28

Zitat:Original erstellt von er ka:kW langsam glaube ich es wird Zeit für eine MPU.Nicht so anständig 2 Dinge können passieren:1. Er muss eine strafe zahlen.2. Die Fahrzeuge können auf seine Kosten geräumt und entsorgt werden.Wenn sie nichtmehr da sind, wird das aber mit der Strafe nix, weil in dem Fall das Amt nachweisen muss, dass die Fahrzeuge da sind.Wenn sie nachweisen, dass sie da gewesen sind, muss er vieleicht einmal eine strafe zahlen und dann ist gut, weil die Sache dann damit abgegolten ist und er ja danach offiziell keine mehr hat.Wenn sie nichtmehr da sind, können sie aber auch nichtmehr geräumt werden.mfg, Mark

RA-Wilke
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Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

Beitrag von RA-Wilke » Mi 28. Apr 2004, 16:10

Lieber KW,auch auf die Gefahr hin, dein persönliches Bild vom Verwaltungsrecht jetzt ins wanken zu bringen:Die von dir genannten Varianten können nicht nur alternativ, sondern auch kumulativ vorliegen!Frank

fliermann
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Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

Beitrag von fliermann » Mi 28. Apr 2004, 16:57

Hallo,wenn Saturn das Auto an jemanden in einer anderen Stadt verkauft (dann fällt es ja nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich seiner Stadt), ist dann das Problem gelöst??GrußFRANK

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Sierra
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Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

Beitrag von Sierra » Do 29. Apr 2004, 08:50

Hi, und wenn Saturn sich dazu nicht mehr meldet, ist das Problem fürs Forum doch auch gelöst, oder?Unverständliche GrüßeMichael

arondeman
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Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

Beitrag von arondeman » Do 29. Apr 2004, 09:25

Gut erkannt, Sierra. Vielleicht ist ja auch dieser Beitrag ein Fake??

tommi1
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Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

Beitrag von tommi1 » Fr 30. Apr 2004, 11:17

...ist das ganze Leben nicht ein Fake?Vielleicht würde mal ein vernünftig geführtes Gespräch mit der zuständigen Behörde helfen, wie von er ka auch schon empfohlen. Wie man in den Wald reinschreit...Hat bei mir bis jetzt immer geholfen.bis demnäxtommi

oldierolli
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Altautoverordnung: Zwangsverschrottung

Beitrag von oldierolli » Mo 3. Mai 2004, 14:51

Hallo, ich kann NOBBI nur zustimmen, denn über mein EIGENTUM bestimme immer noch ich selbst und nicht der Staat oder Versicherungen oder Autokonzerne. Wenn das Ding auf Privatgrund steht und z.B. keine schädlichen Flüssigkeiten in den Boden gelangen, ist diese SACHE PKW gleich zu behandeln wie die SACHE ALTMÖBEL, die SACHE ALT-COMPUTER usw. usw. Das sollten insbesondere Behördenmitarbeiter, wahrscheinlich aber nur deren Juristen im Schlaf wissen. Gruß Rolf

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