Finderlohn

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Tripower
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Beitrag von Tripower » Sa 22. Mär 2003, 01:07

Die Zahlung durch die Versicherung ist keine reine Freundlichkeit oder Kulanz, sondern es besteht tatsächlich ein Rechtsanspruch: Zitat:Wird ein gestohlenes Auto wieder aufgefunden und fordert der Finder von dem Eigentümer Finderlohn, wogegen sich der Eigentümer wegen Unklarheiten über die Person des Finders in einem Rechtsstreit wendet, dann hat der Fahrzeugversicherer nach dem Verlust des Rechtsstreits Finderlohn und Prozeßkosten zu ersetzen.LG Hannover, 28.02.1996, 1 S 188/95VersR 1996, 577NJW-RR 1996, 1178r + s 1996, 478NJWE-VHR 1997, 122 LSteht ein gestohlener Pkw längere Zeit (hier: 12 Tage) unbenutzt auf einem öffentlichen Parkplatz, spricht der Anscheinsbeweis für eine Besitzaufgabe durch den Dieb. Dem Finder des Pkw steht dann ein Anspruch auf Finderlohn zu.AG Hamburg, 16.03.1993, 9 C 1812/92NJW 1993, 2627 Sieh' also zu, daß die Versicherung auch wirklich zahlt!Mit wachsamem GrußTripower
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Box156
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Beitrag von Box156 » Sa 22. Mär 2003, 11:49

...und es gibt doch was ! Die Versicherung hat Euro 1.100 in Aussicht gestellt.Frank

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Beitrag von Tripower » So 23. Mär 2003, 16:12

Zitat:Original erstellt von Privra:Hallo,kein Mitglied kann die Frage beantworten, ohne Probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz zu bekommen. Da hier im Forum wohl kaum eine "geschäftsmäßige" Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. RBerG vorliegt, dürften die begehrten Auskünfte auch keinen einschlägigen Rechtsverstoß darstellen.GrußTripower
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Beitrag von Box156 » So 6. Apr 2003, 18:37

Hallo,die frohe Botschaft: Das Geld ist da ! ...und ich hab' schon einen schönen Urlaub gemacht.Viele GrüsseFrank

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Beitrag von Box156 » Mo 7. Apr 2003, 19:29

Hallo,da die Sache für mich nun abgeschlossen ist, soll die Versicherungsgesellschaft nicht ungenannt bleiben.Die "spendable" Versicherung ist die LVM Münster. Ich finde es durchaus Gerecht die Gesellschaft zu nennen. Dies ist keine Werbung !Egal ob Rechtsanspruch oder nicht, es kann sich also durchaus lohnen die Augen aufzuhalten. Im Übrigen ist eine Schadenminderung im Interesse aller Versicherten.Schönen Tach noch.Frank

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