Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Silberpfeil
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Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen

Beitrag von Silberpfeil » Fr 29. Mär 2002, 14:30

So ganz verstehe ich das Problem nicht. Soweit ich weiß wird im Rahmen der HU nach den Kriterien Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit geprüft. Wenn der Oldie nicht mehr der RiLi zu § 21 c entspricht, ist er nicht vorschriftsmäßig! Punkt! Also keine Plakette!!!Oder sehe ich das falsch???Marcel

er ka
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Beitrag von er ka » Fr 29. Mär 2002, 18:30

Ich kann das Problem welches hier diskutiert wird nicht so richtig lokalisieren.Jeder Fahrzeughalter, der an seinem Fahrzeug Umbauten vornimmt, weiss, wenn diese Umbauten nicht den genehmigten Regularien entsprechen,er die Zulassung seines Fahrzeudes verwirkt hat. Siehe Fahrzeugschein unter "Zur Beachtung:J e d e V e r ä n d e r u n g.....". Als sinnvoll erachte ich bei der Erstellung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nach § 21c STVZO diesem Gutachten Aktuelle Fotos beizufügen und zwar wie folgt: von vorne links, von hinten rechts, vom Motorraum, vom Innenraum, ggf mit geschlossenem Dach bei Cabrio. Die Geschichte mit den Fotos verlangt meine Versicherung alle 3 Jahre. Angenehmer Nebeneffekt: tolle fotos vom eigenen Auto. Es dürfte wohl kein Problem sein diese Fotos mit ins Gutachten ohne Mehrkosten zu übernehmen. Bei erneuter HU KFZ Schein und Gutachten vorlegen, Plakette bekommen und glücklich sein. Somit entfallen Breitreifen auf Kleinwagen, abgesägte Dächer usw. Letzter Punkt auf meiner Liste: Der TüV hat definitiv festgelegt welche Umbauten genehmigt sind (siehe TüV Richtlinien).Mögliche Ausnahmen wären körperliche Umstände des Halters wie zb.:Sondersitz wegen Rückenleiden/Körpergrösse, Geänderte Pedalerie wegen Beinleiden usw. Ich gehe davon aus eine solche Regelung wäre dienlich allen Beteilgten einen "H"-Konformen Spass an unserem Hobby zu ermöglichen.Ich fahre ("H"-Konform und Eure Meinung erwartend) freundlich grüssender ka

C203
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Beitrag von C203 » Fr 29. Mär 2002, 22:20

Hallo. Sehe ich das Problem richtig so wie folgt: In dem USA sind in den 50ern 30er-Jahre Wagen zum Hotroad - richtig geschrieben? - umgebaut worden. Wenn ich heute so einen importiere, geht er mit H-Kennzeichen durch, da alter Umbau. Wenn ich statt des Importes jetzt einen identischen Umbau an einem - sagen wir mal - Ford A, davon gibts ja noch genug, vornehme, bekomme ich heute auch ein H-Kennzeichen, da zeitgenössisch belegt. Wenn ein Stichtag eingeführt wird, geht das wohl nicht mehr durch. Ich denke, daß wir damit ein Eigentor schießen, da doch bei den meisten Restaurierungen Abweichungen zum Originalzustandgemacht werden - sei es nun die Lackierung, moderne Sicherungen und Kabel oder andere Polster usw. Wenn man dann genau ist, dürfte nach dem Stichtag nur noch der absolute Originalzustand H-Kennzeichen-fähig sein. Nur - wer kann mir heute genau sagen, wie mein Auto 1937 das Werk verließ? Was mache ich, wenn es z.B, die originalen Zündkerzen nicht mehr gibt? Versteht mich richtig - ich bin absoluter Originalitätsfan und meine Autos haben den Deuvet-Pass, der das ja bescheinigt; wir sollten darauf schauen, daß dieser Pass vom TÜV gefordert wird, dann gibt es wohl keine Probleme mehr. Gleichzeitig würde das m.E. auch die Szene stärken, da wir ja dann selbst in der Hand haben, was akzeptabel ist und was nicht. Noch was - ich bin der Meinung, daß das H-Kennzeichen nicht jeder Schrottlaube zugeteilt werden sollte. In meiner Nachbarschaft stehen mindestens drei "Studenten-Heckflossen" in sehr traurigem optischem Zustand mit H; muß das sein bzw. kann man da was gegen tun? Soweit ich sehe, wird in diese Autos seit Jahren nichts investiert, sie rotten langsam (ganzjährig im Freien) vor sich hin und sparen Steuern. M.E. wäre zur Zuteilung des H wie bei der Versicherung ein Nachweis, daß ein "Alltagsauto" vorhanden ist, absolut sinnvoll. Gruß Michael

80gte76
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Beitrag von 80gte76 » So 31. Mär 2002, 09:52

Hallo Michael,so einfach ist das mit dem Umbau ja nun nicht! Diese Floskel: ...da historisch belegt gibt es nicht!!!Ich zitiere hier mal den Wortlaut (auch für alle anderen):Umbauten von Limousine oder Coupe zum Cabrio sind für die Einstufung als Oldtimer nicht möglich. (!)Eine Ausnahme hiervon ergibt sich nur, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im ofiziellen Angebot des Herstellers gegeben hat. (!)Beispiele:Mercedes 114 Coupe ( /8 ) in Cabrio: nicht möglich !Borgward Isabella Coupe in Cabrio: möglich !Dies ist der Sachverhalt der hier diskutiert werden soll! Die Frage ist nun ob man der Umbauerei in Fällen wie dem oben genannten Borgward einen Riegel vorschieben sollte?!An Martin:Für die Zukunft als viel bedenklicher halte ich die Formulierung bei Reifen/Räder:- Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen wurden. (Ich nehme an Räderkatalog des TÜV Bayern bzw. Süd...?!)Im Moment stellt das ja noch kein Problem dar, aber wenn die ersten Golf 1 etc. auftauchen hat man da schon eine vielzahl von Felgen zur Auswahl mit den entsprechenden Größen...und auch die vielfach benutze Formulierung mit der "...Umrüstung vor 20 Jahren..." bereitet mir für die Zukunft leichtes Kopfzerbrechen!Mir graut schon vor den Diskussionen...Also meine Meinung es sollten sich doch mal alle Beteiligten an einen Tisch setzen und ein klares (oder besser klareres) Merkblatt zur Begutachtung von Oldtimern gemäß § 21 C StVZO verfassen. Hierin sollten dann auch die oben angesprochenen Umrüstungen bezüglich der Kraftfahrer mit Behinderung erwähnt werden!Gruß Christoph Zitat:Original erstellt von C203:Hallo. Sehe ich das Problem richtig so wie folgt: In dem USA sind in den 50ern 30er-Jahre Wagen zum Hotroad - richtig geschrieben? - umgebaut worden. Wenn ich heute so einen importiere, geht er mit H-Kennzeichen durch, da alter Umbau. Wenn ich statt des Importes jetzt einen identischen Umbau an einem - sagen wir mal - Ford A, davon gibts ja noch genug, vornehme, bekomme ich heute auch ein H-Kennzeichen, da zeitgenössisch belegt. Wenn ein Stichtag eingeführt wird, geht das wohl nicht mehr durch. Ich denke, daß wir damit ein Eigentor schießen, da doch bei den meisten Restaurierungen Abweichungen zum Originalzustandgemacht werden - sei es nun die Lackierung, moderne Sicherungen und Kabel oder andere Polster usw. Wenn man dann genau ist, dürfte nach dem Stichtag nur noch der absolute Originalzustand H-Kennzeichen-fähig sein. Nur - wer kann mir heute genau sagen, wie mein Auto 1937 das Werk verließ? Was mache ich, wenn es z.B, die originalen Zündkerzen nicht mehr gibt? Versteht mich richtig - ich bin absoluter Originalitätsfan und meine Autos haben den Deuvet-Pass, der das ja bescheinigt; wir sollten darauf schauen, daß dieser Pass vom TÜV gefordert wird, dann gibt es wohl keine Probleme mehr. Gleichzeitig würde das m.E. auch die Szene stärken, da wir ja dann selbst in der Hand haben, was akzeptabel ist und was nicht. Noch was - ich bin der Meinung, daß das H-Kennzeichen nicht jeder Schrottlaube zugeteilt werden sollte. In meiner Nachbarschaft stehen mindestens drei "Studenten-Heckflossen" in sehr traurigem optischem Zustand mit H; muß das sein bzw. kann man da was gegen tun? Soweit ich sehe, wird in diese Autos seit Jahren nichts investiert, sie rotten langsam (ganzjährig im Freien) vor sich hin und sparen Steuern. M.E. wäre zur Zuteilung des H wie bei der Versicherung ein Nachweis, daß ein "Alltagsauto" vorhanden ist, absolut sinnvoll. Gruß Michael

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Beitrag von Silberpfeil » So 31. Mär 2002, 22:55

Hallo zusammen,es bleibt immer noch meine unbeantwortete Frage (wo ist sind die Moderatoren?)!!!Wenn ich ein Fahrzeug nach der Prüfung nach 21 c StVZO umbaue, so dass das Fahrzeug der Vorschrift nicht mehr genügt, was passiert dann?????????????Nach meinem Dafürhalten könnte dann die Vorschriftsmäßigkeit nach 29 StVZO entfallen. D.h. das Fahrzeug wäre nicht mehr TÜV-fähig!!!Erlischt evtl. sogar die Betriebserlaubnis???Wäre schön, wenn sich die Moderatoren einmal zu diesem Thema äußern würde!!!Beste GrüßeSilberpfeil

ford64
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Beitrag von ford64 » So 31. Mär 2002, 22:56

Nebenbei bemerkt:Einen Borgward Isabella Coupe zerschneidet man auch nicht zum Cabrio! Das ist für sich schon ein Frevel, das weiss man auch ohne Gesetz! Hotrods hatten es hier immer schwer und werden es hier auch immer schwer haben. Diese ursprünglich für Salzseerennen aus Chevy 2-door sedans oder ford three window coupe gebauten highboys und die Gasser vom dragstrip waren selbst damals in den USA manchem Gesetzeshüter ein Dorn im Auge.Sowas passt so gut auf Deutschlands biedere Strassen wie ...na ja es passt halt nicht. Nicht dass diese Fahrzeuge nicht ihren Reiz hätten... ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Mehrheit der Bevölkerung wohlwollend zusieht, wenn auf einmal alle Ford A Besitzer gechannelt, mit MickeyThompson slicks und open headers sonntags mit H-Kennzeichen durch die Lande cruist. Zum Vergleich: Selbst die vergleichsweise zivile Corvette hat, original oder nicht, vielerorts durchaus noch den Ruf der "benzinfressenden Prolo-Karre".Ich denke nicht, dass eine Gesetzesverschärfung der Stein der Weisen ist. Zum Einen gesteht sich die Oldtimergemeinde damit ein, dass sie nicht fähig ist, ihr automobiles Kulturgut adäquat zu bewahren und deshalb wieder einen big brother braucht, der alles genau detailliert vorschreibt.Andererseits sehe ich mich damit - wenigstens gefühlsmässig - meiner eigenen Entscheidungsfreiheit beraubt. Kann ich noch guten Gewissens Wurzelholzfurnier in meinem Armaturenbrett anpassen, wenn es das serienmässig nicht gab? Wird mir die selbstgefertigte Schaltkulisse von Amts wegen verboten? Darf ich Polygraphit-Fahrwerkslager verwenden? Was ich damit sagen will ist, dass eine Gesetzesverschärfung zwar unter Umständen die Sicherheit bringen kann, dass weniger von diesen grausigen E-Types mit common-rail-dieseln oder Cabrioumbauten herumfahren, aber schneidet uns das in unserer Entscheidungsfreiheit beim Restaurieren nicht auch irgendwie ein?Nicht dass ich die Magnum500-Felgen vom 67er Modell aufziehen will - aber wenn ich es wollte, würde es mich freuen, wenn mir der Gesetzgeber das nicht verbietet.Denkt mal drüber nach... Frohe Ostern

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Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen

Beitrag von 80gte76 » Di 2. Apr 2002, 18:59

Hallo Silberpfeil,ich frage mich auch wo hier die Moderatoren sind...Deine Frage nach der Vorschriftsmäßigkeit bei der §29 StVZO (Hauptuntersuchung) habe ich oben aber schon einmal beantwortet.Die Betriebserlaubnis erlischt, da sich die da sich die Fahrzeugart Oldtimer bei einem Umbau in z.B. einen normalen PKW ändert! Das ist in §19 StVZO (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis) ganz klar geregelt!Martin wollte wohl aber eine Diskussion in gang setzen bei der es um die von mir schon oben genannte Problematik geht...Gruß Chris

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