Änderungen an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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Hallo em pee!Wir haben dem TÜV auch unseren Fahrzeugpass als Grundlage vorgeschlagen.Das wäre eine gute Aufteilung: Historie und Originalität(sabweichungen) DEUVET, sprich die Clubs mit ihren Spezialisten, und Sicherheit TÜV und auch die anderen Organisationen. Aber was ist, wenn der TÜV seinen eigenen Fahrzeugpass durchsetzen will???Es gibt Tendenzen ...Martin
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Tripower hat mit dem Hinweis auf Steuerhinterziehung eine prima Idee.Vielleicht schreckt dieser Spruch (bei einer entsprechenden Darstellungsweise) bei der Abnahme derart ab, daß die "wilden" Umbauten auf ein erträgliches Maß zurückgehen und man sich eine Verschärfung oder eine Verregelung sparen kann.GrußElmar
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Hallo,beim Thema "Umbauten" muß man schon genau differenzieren:Was - wenn ich Martin richtig verstanden habe - vermieden werden soll, sind Umbauten nach erfolgter H-Zulassung, die vorher die Anerkennung als historisches Fahrzeug verhindert hätten.Darunter fallen natürlich keine zeitgenössischen An- und Umbauten, denn die hätten der Anerkennung nach §21 c ja auch nicht entgegengestanden.Was aber nicht sein soll, ist, daß z.B. mit originalem, altem Motor zur H-Zulassung gefahren wird und danach ein modernes leistungsgesteigertes Aggregat eingepflanzt wird, welches mit dem historischen Erscheinungsbild nicht mehr vereinbar ist.Das ist jetzt natürlich ein krasses Beispiel, aber das fängt mit Kleinigkeiten, wie z.B. Felgen, Lenkrädern oder Sitzen an und geht über Verbreiterungen bis zu erheblichen Umbauten.Problematisch ist die Sache deswegen, weil eigentlich nur einmal, nämlich bei der H-Abnahme, das Fahrzeug (mehr oder weniger kompetent) auf seine Authentizität geprüft wird. bei nachfolgenden - normalen - TÜV-Terminen findet eine solche Überprüfung nicht mehr statt.Natürlich ist der nachträgliche Umbau, soweit er der Anerkennung als "historisch" zuwider läuft, illegal, aber wenn es nicht so krass ist, daß es selbst dem historisch völlig unbeschlagenen Prüfer auffällt, hat das kaum Konsequenzen. Im übrigen war der vorstehend geäußerte Verdacht einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gar nicht so falsch! Nur: Wo kein Kläger, da kein Richter!Wirksam entgegentreten könnte man diesem Problem eigentlich nur, wenn bei jeder nachfolgenden TÜV-Prüfung, auch immer die Stimmigkeit des historischen Erscheinungsbildes geprüft würde. Das jedoch bedeutet einen erheblichen Mehraufwand und wird immer wieder zu Disputen mit den Prüfern führen, die bei der Beurteilung i.d.R. (naturgemäß) überfordert sind.Lösung wäre vielleicht ein deutlicher Hinweis bei der H-Zulassung, daß Änderungen am historischen Erscheinungsbild, die nicht zeitgenössischer Natur sind, als Steuerhinterziehung geahndet werden.Um eine solche Strafbarkeit zu vermeiden, könnte mman sich evtl. Umbauten vom DEUVET, bzw. einem entsprechend authorisierten Gutachter oder Werkstatt, absegnen lassen.Alles nicht so einfach, aber das Problem des Mißbrauches durch nachträgliche, nicht historisch vertretbare Umbauten, ist nicht von der Hand zu weisen.GrußTripower
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Was mach' ich als bekennender "Nach-H-Untersuchung-Umbauer" denn jetzt?Alles wieder ausbauen oder einfach so weiterrollen?Wirklich kompetent beurteilen kann das doch sowieso niemand mehr.Mein Vorschlag: Schafft den ganzen Regelungskram ab und erklärt alle Autos über 25 Jahre pauschal als Oldtimer.Das wird im Ausland (z.B. England) auch so gemacht und die Oldie-Szene hat offensichtlich nicht darunter gelitten!Die paar Extremumbauten und Alltags-Oldiegrottenfahrer können wir als tolerantes Völkchen doch wohl auch noch dulden.
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Danke, Tripower!So isses gemeint Hallo ventilo!Wenn es denn nur so einfach ginge... Du hast meine volle Unterstützung.Aber was nicht ist, kann ja noch werden.Und: Gut Ding will Weile haben!Euer Sprüchmann
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Hallo,schliesse mich Gerrits Meinung an!Im TUEV-Anforderungskatalog sind doch schon recht weitreichende Regelungen getroffen. Wenn Umbauten nach der erstmaligen H-Abnahme erfolgen, die den Anforderungen entsprechen, gibt's wohl kein Problem. Andere Modifikationen sollten zum Verlust des H-Kennzeichens fuehren, wobei das Kontrollproblem evident ist.Auf der anderen Seite muss man scih natuerlich fragen, ob der ganze Aufwand wirklich lohnt. Wieviele Wagen rollen denn mit H-Kennzeichen durch die Lande?Bei mehr als 40 Mio. dt. Gesamtbestand...Man erkennt wieder die (typisch deutsche?) Neigung, alles bis ins letzte Detail regeln zu wollen. Wie bereits richtig bemerkt wurde, wird das im Ausland nicht so eng gesehen.Mein Voschlag: alles so lassen, und eventuell, wenn's denn unbedingt sein muss, die Pruefer anlaesslich der normalen HU ermaechtigen, bei begruendetem Verdacht auf nicht regelkonforme Modifikationen eine erneute 21c Pruefung vornehmen zu lassen. Auf Kosten des TUEV, damit die Jungs nicht meinen, eine neue Einnahmequelle zu erschliessen.Gruesse
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Moment verstehe ich das jetzt richtig, das geltende Recht ist also so, daß ich nach erhalt des H-Kennzeichens so ziemlich jeden Krempel ins Auto montieren kann ohne das H-Kennzeichen zu verlieren?Kann ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein und finde ich selbst auch nicht richtig.Allerdings halte ich eine Verschärfung der Richlinie für den falschen Weg, ich finde eher das die Bestimmungen für den Erhalt des Kennzeichens auch danach gelten müssten.Ich persönlich habe überhaupt nichts gegen Umbauten, solange sie zeitgenössisch sind und da mache ich auch keinen Unterschied zwischen Sonneschute und Sportfahrwerk.Schlieslich sind die Autos damals auch so gelaufen.Was ich allerdings nicht unbedingt mit H-Kennzeichen herumfahren sehen will, sind Prestolitorgien die von jedem historischem Vorbild abweichen.Ach nochwas, bitte nicht noch mehr Fahrzeugpässe, Scheine oder sonstwas. Ich hab eigentlich keine Lust mir eine AHK an den Capri zu montieren nur um den ganzen Papierwust immer dabei haben zu können.GrussRainer
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Hallo zusammen,also ich muß jetzt noch mal meinen Senf dazugeben...Ich verstehe nicht warum hier von Umbauten gesprochen wird die ja eh nicht eingetragen werden, weil nicht zulässig!!! Auch bei der Hauptuntersuchung würde ein solches Fahrzeug nicht bestehen!!!Mit einem positven Gutachten zur Erteilung eines H-Kennzeichens wird dem Fahrzeug als Fahrzeug- und Aufbauart (Zeile 2) der Oldtimer bestätigt. Daraus folgt das Umbauten die mit dieser Fahrzeug- und Aufbauart nicht vereinbar sind zu einer Änderung der (dieser) Fahrzeug- und Aufbauart führen und dies ist laut §19 (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis) ein Erlöschen der Betriebserlaubnis!!!Für mich ist der Fall also ganz klar!!! Ich sehe hier die angebliche Gesetzeslücke nicht!!!Kannst Du mir das vielleicht erklären Martin??? Wo ist das Problem???Gruß Chris
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@ Helmut: Wenn Deine Worte befolgt würden, wäre alles in Butter @Chris: Es geht wirklich alles durcheinander hier. Aber leider gibt es doch Lücken, sozusagen eine große und eine kleine.Die kleine ist, dass Fahrzeuge weiter "modifiziert" werden, nachdem sie das H-Kennzeichen erhalten haben. Nach Aussage des TÜV. Das war Inhalt seiner Anfrage.Man schlug dort vor, bei der Begutachtung zum H-Kennzeichen Fotos zu machen, um den Zustand zu dokumentieren. Ich entgegnete, dass wir das ja schon immer so haben wollten, zwar ohne Begutachtung durch den TÜV aber mit Fahrzeugpass aus der Szene (vereinfacht ausgedrückt).Die große Lücke:Nach derzeitigem Recht (Ausführunsbestimmungen zum § 21c, von uns selbst verfasst) ist es auch in Zukunft möglich, z. B. eine Citroën-DS-Limousine in ein Cabrio umzubauen. Denn diese Möglichkeit gibt es in den Bestimmungen. Das kann aber nicht Sinn des Erhaltens von Oldtimern sein.Anderes Beispiel: Von drei jemals gebauten Mille Miglia-Alfas eines Baujahres gibt es mittlerweile sieben! Mindestens vier davon waren brave Limousinen. Ist das der Sinn des Erhaltens von Oldtimern?Was bislange umgebaut wurde, dem soll man den Status nicht aberkennen - ist eh nicht rückgängig zu machen.Aber künftig sollte das ab einem Tag X nicht mehr stattfinden dürfen.Ist es jetzt rübergekommen?Eure Meinung bitte!Beste GrüßeMartin
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Nun, ich glaube, da muß man nocheinmal unterscheiden: Umbauten, die rückrüstbar sind und solche, die nicht. Schönes Beispiel aus eigener Erfahrung: Ich fahre einen Buckelvolvo, EZ 1964. Nun bin 2,04m groß und dadurch auch nicht gerade ein Leichtgewicht. Resultat: Ich mußte den Sitz nach hinten verlegen, habe ungelogen bereits beim dritten Fahrersitz die Federn zum brechen gebracht und das große Orginallenkrad behindert mich doch etwas beim Fahren. Ergo: Ich werde demnächst Recarositze (orginal aus den 60ern ohne Kopfstützen) einbauen und informiere mich gerade, welches noch lieferbare und bezahlbare Sportlenkrad mit kleinerem Durchmesser (nicht zu klein, daß paßt optisch nicht) einigermasen historisch belegbar sein könnte und zu dem Auto paßt. Ich denke da speziell an ein ledernes Moto Lita, für das es eine Volvo-Werksfreigabe und eine passende Nabe gibt. Die H-Zulassung habe ich bereits in der Tasche, das Orginallenkrad hebe ich natürlich auf, genau wie mein Konvolut an intakten und durchgebrochenen Sitzen. Der "Umbau" kann zurückgerüstet werden, aber auch im auf meine Körpergröße/Gewicht angepaßten Version finde ich das Fahrzeug als nicht zeituntypisch, auch wenn es diese Kombination wahrscheinlich nicht gegeben haben wurd. Ich finde soetwas sollte weiterhin möglich sein auch nach der H-Abnahme...KLE