Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
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Hallo Michael,Definitiv ist die Zulassung eines Neufahrzeuges, und darum geht es ja in diesen Fällen, nur möglich, sofern sämtliche aktuellen Zulassungsbestimmungen einschließlich Abgasnormen erfüllt werden.Die einzige pratktikable Möglichkeit, so ein Fahrzeug heute zuzulassen, besteht darin, es mit getürkter Besitzerkette und offiziell verloren gegangenem Fahrzeugbrief als bereits einmal zugelassen zu deklarieren. Auf legalem Wege geht hier gar nix. Viele GrüßeDietrich
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Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
Hallo zusammen,es werden immer wieder "ältere" Fahrzeuge (>5 Jahre bis z.T. >10 Jahre) OHNE ERSTZULASSUNG von Sammlern angeboten.Diese Fahrzeuge erfüllen nicht mehr die aktuellen Abgasnormen?Ist eine Zulassung solcher Fahrzeuge ohne weiteres möglich oder kann es sein, dass man so ein Fahrzeug nur mit Umrüstungen (z.B. Kat, andere Auspuffanlage (da originale zu laut) zulassen kann?Vielen Dank für die Infos.Michael
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Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
Diese Anfragen kommen bei uns häufig an. Ich kann renault52 nur zustimmen. Auf legalem Wege geht gar nichts!Vorsicht beim Kauf eines solchen Fahrzeuges!Martin KrautDEUVET
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Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
Hallo Chris,In aller Regel handelt es sich um Großserienfahrzeuge (!), wie z.B. Käfer Cabrio oder Citroen 2 CV, welche von Ihren Besitzern kurz vor der Produktionseinstellung erworben und teilweise aufwendig und teuer langzeitkonserviert wurden. Auch gibt es immer wieder Fälle, daß in einem Autohaus über Jahre ein Fahrzeug einfach stehenblieb.Der von Dir beschriebene behördliche Weg ist mir selbstverständlich bekannt. Prinzipiell besteht immer die Möglichkeit, für alles und jedes eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Ob die dann allerdings Aussicht auf Erfolg hat, hängt eben vom Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters ab. Da wir uns hier in einem Oldtimerforum befinden, ging ich nun mal von Fahrzeugen aus, welche mindestens etwa 20 Jahre alt sind. Nenne mir einen Fall, in dem ein mindestens 20 Jahre alter Neuwagen per Ausnahmegenehmigungen eine Neuzulassung bekam. Hier geht es nicht um theoretische Spielchen, hier geht es um die Praxis. Und in der Praxis habe ich von so einem Fall noch nie gehört. Vielleicht klappt es tatsächlich bei einem automobilhistorisch bedeutungsvollen Einzelstück eines genialen Bastlers, bestimmt jedoch nicht bei einem "stinknormalen" Serienfahrzeug.Wenn Du diese Darstellung als "Quatsch" abtust, dann kennst Du bestimmt auch konkrete Gegenbeispiele. Ich bin gespannt drauf !Viele GrüßeDietrich
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Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
Also hier muß doch mal was klargestellt werden!Das es in diesem Fall nur illegal möglich ist ein Fahrzeug zuzulassen das nicht in allen Punkten den Heutigen Bestimmungen entspricht ist ja nun mal Quatsch. Sollte es sich hier um ein Einzelfahrzeug und keine Serie von Fahrzeugen handeln, wovon ich zunächst mal ausgehe, kann es durchaus - bei schlüssiger Begründung - möglich sein bei der entsprechenden Behörde Ausnahmegenehmigungen zu erwirken. Jetzt aber Vorsicht: Für die Erteilung einer Ausnahme ist nicht wie meist gedacht der TÜV verantwortlich! Auch das Straßenverkehrsamt (untere Verwaltungsbehörde) kann die hier wahrscheinlich vorliegenden Abweichungen (Abgas und Geräuschvorschriften nehme ich an) nicht erteilen! Zuständig ist der Regierungspräsident bzw. der entsprechende Fachbearbeiter (obere Verwaltungsbehörde)! Da diese Verwaltungsbeamten meist nicht den nötigen technischen Background besitzen wird ein Gutachten des TÜV's angefordert, der hierin auch Aussagen über die Befürwortung oder Ablehnung aus technischer Sicht treffen kann. Beispiel: Ein Auto ohne Gurte mit Bj. 90 kann natürlich nicht sein, da dies damals schon längst als Stand der Technik anzusehen ist - logisch!Also gute Argumente sammeln und eine Ausnahme beantragen... vorher am besten mal beim TÜV beraten lassen wie der genaue Weg den ist... die haben entsprechendes Wissen und sind in der Regel - bei freundlichen Fragen - auch sehr kooperativ!Und dann noch beim Verkäufer ordentlich runterhandeln, weil er ja nicht Zulassungsfähig ist...!
Mfg Chris

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Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
Hallo!Ob nun Großserienfahrzeug oder nicht, spielt hierbei ja keine Rolle! Wichtig für den Entscheider ist wohl vielmehr die Frage ob die Ausnahme wirklich eine Ausnahme ist, oder ob da dann gleich eine ganze Reihe von Fahrzeugen kommen.... Prinzipiell sollte es eigentlich keine Rolle spielen ob "bedeutungsvolles Einzelstück" oder "stinknormales" Fahrzeug. (Praxis sieht hier vielleicht anders aus (das weiß ich auch), aber da kann man ja durch nachfragen und so weiter, wo denn hier der Unterschied liegt beikommen - es gibt nämlich keinen Unterschied wenn es um die Erteilung einer Ausnahme geht!!! Wir sind hier ja nich beim 21C...) Es ist eine Ausnahme von geltenden Vorschriften zu erteilen und eine Ausnahme kann ja immer an Bedingungen geknüpft sein... Meine Theorie weshalb es für solche "stinknormalen" Fahrzeuge kaum Ausnahmen erteilt wurden: Es ist in einigen Fällen mit vertretbaren Aufwand durch Nachrüsten was zu machen! Ab 2001 allerdings kaum noch (Schl.Nr.30 pflicht). Ich muß einräumen das ich noch keine Ausnahme in dieser Richtung gestartet hab, allerdings wüßte ich nicht wo das große Problem liegt, wenn man alles schlüssig erklären kann!Schon negative Erfahrungen gesammelt?Gruß ChristophIm übrigen dürfte ja wohl schon die Abgrenzung "Stinknormales" und "Liebhaber" Fahrzeug ein sehr schwieriges Thema sein... In aller Regel handelt es sich um Großserienfahrzeuge (!), wie z.B. Käfer Cabrio oder Citroen 2 CV, welche von Ihren Besitzern kurz vor der Produktionseinstellung erworben und teilweise aufwendig und teuer langzeitkonserviert wurden. Auch gibt es immer wieder Fälle, daß in einem Autohaus über Jahre ein Fahrzeug einfach stehenblieb.Der von Dir beschriebene behördliche Weg ist mir selbstverständlich bekannt. Prinzipiell besteht immer die Möglichkeit, für alles und jedes eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Ob die dann allerdings Aussicht auf Erfolg hat, hängt eben vom Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters ab. Da wir uns hier in einem Oldtimerforum befinden, ging ich nun mal von Fahrzeugen aus, welche mindestens etwa 20 Jahre alt sind. Nenne mir einen Fall, in dem ein mindestens 20 Jahre alter Neuwagen per Ausnahmegenehmigungen eine Neuzulassung bekam. Hier geht es nicht um theoretische Spielchen, hier geht es um die Praxis. Und in der Praxis habe ich von so einem Fall noch nie gehört. Vielleicht klappt es tatsächlich bei einem automobilhistorisch bedeutungsvollen Einzelstück eines genialen Bastlers, bestimmt jedoch nicht bei einem "stinknormalen" Serienfahrzeug.Wenn Du diese Darstellung als "Quatsch" abtust, dann kennst Du bestimmt auch konkrete Gegenbeispiele. Ich bin gespannt drauf !Viele GrüßeDietrich [/B][/QUOTE]
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Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
Hallo Christoph,zunächst einmal, bitte keine Diskussion zur Abgrenzung von Gebrauchs- und Liebhaberfahrzeugen. Das würde ausufern und hat mit dem Kern dieses Themas absolut nichts zu tun.Ich wollte in meinem Beitrag lediglich ein SERIENFAHRZEUG von einem ggf. historisch bedeutenden EINZELSTÜCK abgrenzen. Da habe ich Dich wohl etwas missverstanden. Ausnahmegenehmigungen von aktuellen Zulassungsbestimmungen werden ja teilweise auch von Herstellern beantragt, meines Wissens war z.B. der Citroen 2 CV bereits gegen Ende seiner Bauzeit aufgrund geltender Schadstoffgrenzwerte eigentlich schon nicht mehr zulassungsfähig.Sicherlich hast Du Recht, wenn ein Besitzer für sein Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung beantragt und gut argumentiert, kann das durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Das Problem bei älteren Fahrzeugen, auf die ich mich bezog, ist jedoch, daß es eben nicht nur EINE Zulassungsvorschrift betrifft, sondern u.U. eine ganze Liste. Das betrifft dann nicht nur das Abgasverhalten, sondern z.B. auch solche scheinbar banalen Dinge wie eine Leuchtweitenregulierung. Nachrüsten kann man da wohl vergessen.Und ich behaupte einfach mal, daß die Obere Verwaltungsbehörde, denen man dann gleich einen ganzen Katalog von Abweichungen vorlegt, da wohl kaum mitspielen wird. Da es sich dabei immer um Ermessensentscheidungen handelt, mag es auch dabei Ausnahmen geben. Tendenziell sieht es in einem solchen Fall aber eher ziemlich düster aus. Dieses Problem hatten wohl wirklich eine ganze Menge Besitzer von Käfer Cabrio und Citroen 2 CV, die nach Jahren der (teuren !) Lagerung ihr Neufahrzeug nicht mehr zugelassen bekamen.Vielleicht hat ja jemand in diesem Forum einmal eigene Erfahrungen zu diesem Thema gemacht und kann diese hier einbringen.Viele GrüßeDietrich
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Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
Hallo Renault52!Ich wollte ja auch eigentlich nur betonen, das es einen legalen Weg gibt! Das dieser sicherlich sehr steinig ist auch klar. Die Leuchtweitenregulierung ist bei der Erteilung einer Ausnahme sicherlich das kleineste Problem....Anfangs wurde von 5-10 Jahre alten Fahrzeugen geredet. Diese sollten hinsichtlich der Bau und Betriebsvorschriften §30 ff so ziemlich auf dem neusten Stand sein. Probleme bei diesen "Youngtimern gibts in der Regel nur bei den Abgas- und Geräuschvorschriften und das dürfte meiner Meinung nach schon machbar sein.Du hast natürlich recht das bei älteren Fahrzeugen gleich eine ganze Reihe von Ausnahmen anstehen. Dann wirds wahrscheinlich schwierig. Ich denke grad an die EG-Bremsanlage und den Insassenschutz...Werd mich mal ein bischen umhören über Erfahrungen mit solchen Problemen.Eine Diskussion über Abgrenzung vermeiden wir besser!Gruß Chris
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Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
Hallo,meine Frage betraf (betrifft):a) Lancia Delta Integrale EVO, gelb, Bj. 93 ohne KAT, neub) Porsche 911 RS, Bj. 1992, mit KAT, 100db eingetragen, 1.900 kmBeide Fahrzeuge sind (Sonder-)Serienfahrzeuge. Der Porsche wurde nur auf rote Nr. bewegt (=> keine EZL).Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit der Zulassung solcher Fahrzeuge oder kennt die neuen Besitzer.GrußMichael
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Erstzulassung "alter" Fahrzeuge immer möglich???
Hallo, Oldie-Freunde,mir ist folgender Fall bekannt: Wenn ich mich recht erinnere, dann wurde vor einigen Jahren von der Zeitschrift „Oldtimer-Markt" anlässlich der alljährlichen Spendenaktion zugunsten krebskranker Kinder ein roter Opel Olympia Rekord Bj. 1957 verlost. Dieses Auto besass angeblich einen neuen Brief mit einer eingetragenen Neuzulassung 93 oder 94? Oder ist es noch länger her? Ich erinnere mich weiter, dass es sich um einen Re-Import aus Dänemark handelte und aus den dänischen Papieren kein EZ-Datum hervorging. So wurde bei der Verlosung auch extra darauf hingewiesen, dass das Auto dadurch drei Jahre TÜV-frei sei. Wie es mit der AU geregelt wurde weiss ich nicht. Wen es interessiert, kann ja mal bei der Redaktion von Oldtimer-Markt nachfragen, wie seinerzeit dieses Ding gedreht wurde. Vielleicht hat der TÜV ja angesichts des wohltätigen Zweckes hier beide Augen zugedrückt?Tschüss, Klaus