Farbgebung der vorderen Blinker

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Renault52
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Farbgebung der vorderen Blinker

Beitrag von Renault52 » Mi 10. Okt 2001, 22:41

Hallo,Nach der StVZO müssen bekanntlich die vorderen Blinker grundsätzlich orange sein, hinten ist abhängig vom Baujahr rot oder orange zulässig. Weisse Blinker vorn, wie u.a. in Frankreich und Italien lange Zeit üblich, sollten in Deutschland, so die allgemeine Auffassung, grundsätzlich nicht erlaubt sein.In einem Testbericht von Werner Oswald über den Renault 4 CV in "Das Auto + Motor und Sport" Heft 25/1951, beschreibt der Autor jedoch ausdrücklich den Blinker des Fahrzeuges als "nach vorn weiß und nach hinten rot" blinkend, entsprechend der originalen französischen Ausführung. Er betont sogar noch die seiner Meinung nach störende weisse Blinkerei vor allem nachts, "die immer den Eindruck erweckt, daß sich ein nachkommender Fahrer bemerkbar machen bzw. noch vor dem Abbiegen vorfahren will" (der Blinker befindet sich an der C-Säule). Da der 4 CV zu diesem Zeitpunkt bereits einige Zeit in Deutschland angeboten wurde, ist hier wohl keinesfalls von einer "versehentlich" getesteten Version für den französischen Markt auszugehen. So etwas wäre Herrn Oswald wohl auch nicht passiert. Auch trägt das Fotoauto eindeutig deutsche Besatzungskennzeichen, es wurden einmal nicht die üblichen Pressefotos aus Frankreich verwendet.Noch ein Beispiel: zu etwa der gleichen Zeit, als die allermeisten Autos auf deutschen Straßen noch "winkten" statt "blinkten", konnte man für Feuerwehrfahrzeuge von KHD (Magirus) als Option eine Blinkanlage bekommen, bei welcher die vorderen Blinker rot waren.Wenn damals also weisse und rote Blinker vorn zulässig waren, sind sie es dann zumindest bei original so ausgerüsteten Fahrzeugen heute noch ??? Kann mich da mal jemand aufklären ???Vielen Dank im voraus für eure Antworten !!!Dietrich

Old Cadillac
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Farbgebung der vorderen Blinker

Beitrag von Old Cadillac » Mi 10. Okt 2001, 23:03

Hallo Dietrich.In der Tat gab es in den 50ern bei PKWs entweder vorne weiße oder gelbe Blinker. Das kann man manchmal auf Prospekten aus der Zeit auch sehen. Ende der 50er/Anfang der 60iger wurde das dann endgültig umgestellt auf gelbe Blinker die ab sofort Pflicht waren. Meines Wissens nach ist auch heute eine weiße Blinkleuchte nicht erlaubt. Eine weiße Kappe mit gelber Lampe wird meistens noch geduldet. Also vorne wird man um die gelben Blinkleuchten nicht drum rum kommen wie auch, daß man eine Warnblinkanlage braucht. Allerdings sehe ich heute auch eine Reihe moderner Autos die mehr weiß als gelb blinken. Was aber sicher nicht gewollt ist.Ich sehe auch eine ganze Reihe Autos die vorne nun gelbe Begrenzungsleuchten haben wie es in USA üblich ist. Da frage ich mich auch nun, ist das nun erlaubt oder nicht? Oder sollten wirklich soviele Leute mit illegaler Beleuchtung rumfahren? Thomas

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Do 11. Okt 2001, 08:44

Die sog. "Seitenbegrenzungsleuchten", d.h. gelbe Leuchten seitlich am Fahrzeug die bei eingeschaltetem Licht immer leuchten, sind seit geraumer Zeit auch in Europa (ECE-R48) erlaubt.Bekanntester Vetreter dürfte die Volvo S/V40 Reihe sein, aber auch Hella bietet seit kurzem solche Lampen zum Nachrüsten an.Gute Chancen also für US-Auto Fahrer die "Side-Marker-Lamps" wieder zu re-aktivieren (dann müßten aber die hinteren auch rot sein..)

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Beitrag von Gordini » Do 11. Okt 2001, 09:30

Hallo Dietrich, Als ich meinen R8 Gordini mit weissen Blinkern beim TÜV vorgeführt habe, machte mich der Herr in Blau darauf aufmerksam und sagte im gleichen Augenblick "na ja, wird wohl richtig sein" und klebte später die Plakette drauf. Auch die Polizei sagte bei einer Kontrolle nichts, ausser "ach der ist schon so alt, keine Ahnung?!" Unter diesen Umständen, fahre ich weiter mit weissen Blinkern und freue mich über die Unwissenheit der Behörden.Tschüß Christoph

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Beitrag von Old Cadillac » Do 11. Okt 2001, 10:22

Hi Ventilo.Ich meinte auch nicht die seitlichen Leuchten sondern welche die wirklich vorne sind. Ich habe das schon an zahlreichen Autos gesehen, die wohl alles Importe waren aber alle damit rumfuhren wie z.B. ein Mazda MX 5 (da wird es wohl ein Miata gewesen sein), einen Pajero uvm. Ich denke jetzt nur mal weiter, dann bräuchten viele Besitzer von US Fahrzeugen das Begrenzungslicht nicht mehr in den Hauptscheinwerfer legen sondern so mit gelben Begrenzungslicht fahren weil die Blinker damit drin sind.Thomas

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Beitrag von Renault52 » Do 11. Okt 2001, 10:32

Hallo,vielen Dank für eure Antworten. Daß mit tolerant eingestellten Behördenvertretern so manches scheinbar unmögliche möglich ist, habe ich in der Vergangenheit auch schon erleben dürfen.Was mich jedoch hauptsächlich interessiert ist die Frage, ob es damals in den 50er oder 60er jahren definitiv eine Verpflichtung zur Umrüstung bereits vorhandener Blinkanlagen auf oranges (bzw. gelbes) Licht vorn gegeben hat, oder ein original vorn weiss blinkendes Fahrzeug aus der Zeit vor Inkrafttreten dieser Vorschrift auch ohne volle Ausschöpfung des behördlichen Ermessensspielraumes der StVZO entspricht.Hat hierzu vielleicht jemand aussagefähige Quellen ?Viele GrüßeDietrich

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Beitrag von ventilo » Do 11. Okt 2001, 16:22

Licht Tuning aller Orten...Erst schwarze Rücklichter, dann Halogenbirnen im blauen Xenon-Look, Scheinwerferblenden, Ami-Begrenzungsleuchten vorne, blau und grünes Standlicht...Es gibt nix was es nicht gibt, nur leider ist fast alles nicht bei uns erlaubt...Allerdings hat Osram jetzt 'ne neue Blinklichtbirne (mit Zulassung) auf dem Markt, die ist klar und leuchtet angeblich orange. Kosten zwei Stück fast 40,-DM, aber sicher gibt's auch dafür noch Käufer.Bei meinen '63er Ford hab ich einfach die Blinkerbirnen vorn orange angepinselt und das Standlicht in die Hauptscheinwerfer verlegt. Die mußte ich ja 'eh von Sealed-Beam auf H4 umbauen.Fand der TÜV echt klasse - obwohl - ganz OK ist es eingentlich auch nicht, denn bei mir geht das Standlicht vorne aus, sobald ich Abblend- oder Fernlicht einschalte. Wenn also eine Birne den Geist aufgibt bleibt die Seite komplett finster.

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Farbgebung der vorderen Blinker

Beitrag von haui » Do 11. Okt 2001, 21:31

hallo,das mit den standlichtern in den vorderen blinkern ist seit neustem in deutschland erlaubt ( z.b volvo). es gibt auch angeblich schon umrüstsätze von hella um einige fahrzeuge nachzurüsten.gruß

markk
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Farbgebung der vorderen Blinker

Beitrag von markk » Fr 12. Okt 2001, 08:19

Meine Fulvia (Serie 1) hatte damals die seitlich am Kotflügel montierten Blinkergläser halb weiß (Vorderteil) halb orange (hinteres Ende)Der TÜV fand das damals nicht so toll. Habe mir um die Originalität nicht zu zerstören einfach eine rote klarsichtige Sammelmappe aus dem Büro passend zugeschnitten und vor die Birnen gelegt (entsprechend gelbe Birnen gab es damals noch nicht - weiße Blinker hatte Audi damals gerade beim 200er eingeführt) Die rote Folie führte dann zu einem schönen satten orange - der Tüv war zufrieden und ich auch.Markus

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Farbgebung der vorderen Blinker

Beitrag von Renault52 » Mo 15. Okt 2001, 10:18

Hallo,Im Bücherschrank meines Vaters fand ich nun eine StVZO von 1958, und dort ist unter § 54 (1) "Fahrtrichtungsanzeiger" zu lesen, daß u.a. Blinkleuchten zulässig sind, die "paarweise an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs anzubringen sind; die an der Vorderseite angebrachten müssen weißes oder orangefarbenes, die an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten rotes oder orangefarbenes Blinklicht zeigen."Für die hinteren Blinkleuchten existiert in der aktuellen StVZO eine Übergangsbestimmung unter § 72, daß vor Baujahr '70 rot oder orange zulässig ist, zu den vorderen findet man keine derartige Übergangsbestimmung.Wie sind nun diese Bestimmungen auszulegen, sind originale weisse Blinker vorn bei meinem Fahrzeug von 1952 nun zulässig, da sie es damals eben auch waren, oder sind sie es mangels einer expliziten Übergangsbestimmung eben nicht und bestand irgendwann gegen Ende der 50er/Anfang der 60er Jahre eine Umrüstpflicht ?Viele GrüßeDietrich

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