TÜV Siegel
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Re: TÜV Siegel
Wir werden doch nicht nach all den Jahren des Stocherns im Nebel die Lösung gefunden haben?
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Re: TÜV Siegel
Hallo, mein 55er Rekord und meine 64er Badewanne haben inzwischen deutlich bessere (=neue) Bremsleitungen/schläuche, RBZ, HBZ, Bremsscheiben/Zangen (17m) als somit die meisten 8-jährigen Alltagsschlitten. Soviel zur Statistik. Gruß. Rolf
Re: TÜV Siegel
Kann ich jetzt mit einem Anhänger hinfahren und bekomme den TÜV Jan?? Obwohl im Juli abgelaufen?
Re: TÜV Siegel
Leider nein. Ich war gestern bei der DEKRA mit meinem Range, TÜV bis 12/11, und habe das Siegel für 12/13 bekommen.
- Th. Dinter
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Re: TÜV Siegel
....mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung wird bis 4/12 gerechnet.
Also im Zweifelsfall ab Mai.....
gruß
thomas
Also im Zweifelsfall ab Mai.....
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
Re: TÜV Siegel
Ja, und dann mit 20% Aufschlag auf die Prüfgebühren, weil wegen der Überziehung der Prüfumfang erweitert werden "muss".
Gruß
Michael
Gruß
Michael
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Re: TÜV Siegel
Hallo, wenn man das mit einer Steuersparnis durch Abmeldung im Winter kompensieren kann, wäre das günstiger, da im Frühjahr zudem der Zweijahreszeitraum neu/und eben später(=Gewinn) beginnt. Nach Abmeldung gibt es wohl doch keinen Aufschlag? Jonglierenden Gruß. Rolf
Re: TÜV Siegel
Du hast aber das organisatorische Problem, mit dem abgemeldeten Fzg. zur HU zu kommen oder die Wiederanmeldung und HU-Termin so zu legen, daß Du garantiert innerhalb einer Woche die HU nachreichen kannst.
Wobei ich nicht weiß, ob letzteres überall geht.
Gruß
Michael
Wobei ich nicht weiß, ob letzteres überall geht.
Gruß
Michael
- Th. Dinter
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Re: TÜV Siegel
....nein, das geht eigentlich nicht.....
Aber, wenn das Fahrzeug richtig stillgelegt wird für den Winter, dann braucht es für die Wiederzulassung ja eine vorläufige Deckungszusage der Versicherung. Und da kann man vereinbaren, daß mit dieser Zusage die Fahrt zum (nächstgelegenen) TÜV und zur Zulassungsstelle gemacht werden kann.
gruß
thomas
Aber, wenn das Fahrzeug richtig stillgelegt wird für den Winter, dann braucht es für die Wiederzulassung ja eine vorläufige Deckungszusage der Versicherung. Und da kann man vereinbaren, daß mit dieser Zusage die Fahrt zum (nächstgelegenen) TÜV und zur Zulassungsstelle gemacht werden kann.
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
Re: TÜV Siegel
Das ist richtig, daran hatte ich nicht gedacht.
Allerdings gibt es, da Kennzeichen mittlerweile verfallen, eine neue Hürde. Du darfst nur mit einem bereits bei der Zula registrierten Kennzeichen diese Fahrten unternehmen. Es gab bereits (in diesem Forum?) eine Diskussion darüber, ob die online-Kennzeichenreservierung dazu reicht. Und Du mußt Dir diese Schilder natürlich auch bereits besorgt haben.
Gruß
Michael
Allerdings gibt es, da Kennzeichen mittlerweile verfallen, eine neue Hürde. Du darfst nur mit einem bereits bei der Zula registrierten Kennzeichen diese Fahrten unternehmen. Es gab bereits (in diesem Forum?) eine Diskussion darüber, ob die online-Kennzeichenreservierung dazu reicht. Und Du mußt Dir diese Schilder natürlich auch bereits besorgt haben.
Gruß
Michael